- Ordnungspolizei
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Die Ordnungspolizei (OrPo, selten auch Orpo) bildete in der Zeit des Nationalsozialismus das organisatorische Dach der uniformierten Polizeikräfte im Deutschen Reich. Sie war dem Hauptamt der SS und als solches direkt dem Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei unterstellt.
Polizei des nationalsozialistischen Deutschlands
Die nationalsozialistische deutsche Polizei war in zwei Dienstzweige unterteilt: die Ordnungspolizei und die Sicherheitspolizei.
Die (uniformierte) Ordnungspolizei wurde am 26. Juni 1936 durch einen Erlass Heinrich Himmlers errichtet und bestand bis zum Kriegsende 1945. Ursprünglich war geplant, alle Polizeien unter dem Dach der SS und des SD zu verschmelzen. Dies gelang bis Kriegsende jedoch nur unvollständig. Durch die Anbindung der staatlichen Polizeiführung an die Parteiorganisation SS war jedoch gewährleistet, dass die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei die völlige Kontrolle über die innere Sicherheit in Deutschland besaß, ein Wesensmerkmal der totalitären Staatsorganisation.
Die (nicht uniformierte) Sicherheitspolizei setzte sich aus Kriminalpolizei (Kripo) und Geheimer Staatspolizei (Gestapo) zusammen, die für die Verfolgung schwererer und insbesondere politischer Delikte zuständig waren und deren Leitung beim Sicherheitsdienst des Reichsführers SS im Reichssicherheitshauptamt (RSHA) vereinigt war. Zwischen beiden Säulen der Sicherheitsarchitektur des Dritten Reichs herrschte stets große Konkurrenz um Kompetenzen.
Das Hauptamt Ordnungspolizei wurde vom 1. September 1939 bis zum 31. August 1943 von SS-Oberstgruppenführer und Generaloberst der Polizei Kurt Daluege geleitet und vom 1. September 1943 bis zum 8. Mai 1945 von SS-Obergruppenführer und General der Polizei und Waffen-SS Alfred Wünnenberg. Ihre Dienststellung war „Chef der Ordnungspolizei“.
Aufgaben der Ordnungspolizei
Allgemeine Polizeiaufgaben
Als allgemeine Polizei hatte die Ordnungspolizei im Wesentlichen die Aufgabe, durch unmittelbare Vollzugsmaßnahmen für öffentliche Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Die Schutzpolizei war für die Sicherheit in den Städten, die Gendarmerie für die Sicherheit auf dem Land zuständig, besondere Verkehrs-Gendarmerie-Abteilungen überwachten den Verkehr auf Autobahnen und überörtlichen Schnellstraßen.
Für die Verbrechensaufklärung war die Ordnungspolizei nur in sehr begrenztem Umfang zuständig. Kleinere Delikte (wie einfacher Diebstahl und Übertretungen) wurden von ihr aufgeklärt. Für schwerere und insbesondere politische Delikte waren das Reichskriminalpolizeiamt und die Geheime Staatspolizei sowie der SD zuständig, deren gemeinsame Leitung im Reichssicherheitshauptamt vereinigt war.
Besondere Aufgaben und Charakter der Polizei in der Diktatur
Neben den allgemeinen Aufgaben jeder vollzugspolizeilichen Tätigkeit wurde die Polizei unter den Verhältnissen der NS-Diktatur mit Funktionen befasst, die ihrer politisch gewollten Rolle als Instrument des Unterdrückungsstaates entsprachen. Im Rahmen des nationalsozialistischen Beamtenrechts war insbesondere das Führungspersonal ideologisch weitgehend gleichgeschaltet worden und die Polizeiorganisation wurde in zunehmendem Maße mit NS-Organisationen wie der SS vernetzt. Nur durch Mitwirkung der Polizei (wie auch des übrigen staatlichen Beamtenapparates) war die Umsetzung nationalsozialistischer Gesetze (beispielsweise der Rassengesetze) möglich. Der Verlust der Rechtsstaatlichkeit trat damit im polizeilichen Alltag immer deutlicher in Erscheinung. Dazu gehörten zum Beispiel die Verhaftung von Regimegegnern unter offensichtlich falschen Anschuldigungen, die Beschlagnahmung von Telefonen oder Autos in jüdischen Haushalten oder die bewusste Duldung oder Unterstützung offener Gewalttaten nationalsozialistischer Funktionsträger. Neben den politischen Polizeiorganen war die Ordnungspolizei im damaligen Reichsgebiet in erheblichem Umfang an der Überwachung und Verfolgung politisch Andersdenkender, der Umsetzung des Schutzhaftwesens, der Aufrechterhaltung der Kriegswirtschaft und schließlich an der Verschleppung von Juden und anderen Verfolgten in Vernichtungslager beteiligt.
Beteiligung an Kriegsverbrechen
Eine Reihe von Einheiten der Ordnungspolizei nahmen im Zweiten Weltkrieg an Kriegseinsätzen teil. Schon vor Kriegsausbruch waren deutsche Polizeikräfte an der Besetzung Österreichs und des Sudetenlandes und der Errichtung des „Protektorats“ auf dem Gebiet der Tschechoslowakei beteiligt. Auch am Angriff auf Polen nahmen Polizisten teil und führten hier bereits Exekutionen polnischer Staatsbürger durch, die als „gefährlich“ oder „unerwünscht“ eingestuft wurden. An der Abschiebung von Juden in den damaligen sowjetischen Teil Polens waren ebenfalls Kräfte der Ordnungspolizei beteiligt.
Das Ausmaß der Beteiligung deutscher Polizeieinheiten an den Kriegsverbrechen im weiteren Verlauf des Krieges haben neuere Forschungen verdeutlicht. Speziell ist hier die so genannte Kolonialpolizei zu nennen, deren Hauptaufgabe es war, gegen Partisanen vorzugehen. Höhepunkt der verbrecherischen Polizeiaktionen war die systematische Einbindung von Ordnungspolizisten in die Vernichtungsmaßnahmen (meist Massenerschießungen) gegen Juden und andere NS-Opfer zwischen 1941 und 1944 in Polen, im Baltikum und in Weißrussland. Es handelt sich nach Einschätzung des Buchautors und ehemaligen Hamburger Justizsenators Wolfgang Curilla „um das düsterste Kapitel der deutschen Polizeigeschichte“, an dem weit mehr als 20.000 Polizeiangehörige aktiv beteiligt waren. Mehr als zwei Millionen jüdischer Opfer wurden unter direkter und indirekter Mitwirkung der Ordnungspolizei ermordet.
Einteilung der Ordnungspolizei
Polizeiführung
Gliederung des SS-Hauptamtes OrPo
- Kommandoamt der Ordnungspolizei
- Chef der Ordnungspolizei
- Hauptbüro
- Justitiat beim Chef der OrPo
- Amt Verwaltung und Recht (VuR)
- Amtschef und 3 Amtsgruppen
- Kommandoamt
- Amtschef
- Amtsgruppenkommando I
- Amtsgruppenkommando II
- Amtsgruppenkommando III
- Sanitätswesen
- Kolonialpolizei
- Technische Nothilfe
- Feuerschutzpolizei (1939)
- Generalinspektion der Schutzpolizei
- Generalinspektion der Gendarmerie
Nachgeordnete Dienststellen
Gliederungsebene Schutzpolizei Gendarmerie Verwaltungspolizei oberste Ebene Höhere SS- und Polizeiführer Höhere Polizeibehörden Mittelebene Inspekteure der Ordnungspolizei Mittlere Polizeibehörden regionale Leitungsebene Stabsoffiziere der Schutzpolizei Stabsoffiziere der Gendarmerie Kreisebene Kommandeure der Schutzpolizei in Polizeiabschnitten Kommandeure der Gendarmerie in Gendarmerie-Kreisen Kreispolizeibehörden Lokale Ebene Polizeireviere Gendarmerie-Abteilungen mit nachgeordneten Posten Ortspolizeibehörden Polizeigliederungen
Im Jahr 1941 wurde die Ordnungspolizei weiter aufgegliedert und umfasste bis Kriegsende die folgenden Polizeiämter.
Schutzpolizei
Die Schutzpolizei war für allgemeine Polizeiaufgaben zuständig und verrichtete ihren Dienst in den Städten und größeren Gemeinden. Es wurde in Schutzpolizei des Reiches (Städte), Schutzpolizei der Gemeinden (größere Gemeinden) und kasernierte Polizei (ähnliche Aufgaben wie die heutige Bereitschaftspolizei und Reserve) unterschieden.
Gendarmerie
Die Gendarmerie nahm Polizeiaufgaben in kleinen Gemeinden wahr. Außerdem war sie für Verkehrspolizeiaufgaben (Verkehrsgendarmerie) und neben dem Zollgrenzschutz auch für die Sicherung der Grenzen zuständig.
Verwaltungspolizei
Die Verwaltungspolizei war für die Verwaltung der Ordnungspolizei zuständig und hatte umfassende Befehlsbefugnis für alle OrPo-Dienststellen. Außerdem war sie Zentralstelle für die Aktensammlung und Befehlsstelle für alle Bereiche der Verwaltungen, die mit öffentlicher Sicherheit und Ordnung befasst waren, wie Gesundheitspolizei, Gewerbepolizei und Baupolizei.
Verkehrspolizei
Die Verkehrspolizei war neben der Verkehrsgendarmerie zur Überwachung des Verkehrs berufen. Im Gegensatz zur Verkehrsgendarmerie nahm sie ihre Aufgaben hauptsächlich auf Autobahnen wahr und war außerdem für die Aufklärung größerer Verkehrsunfälle zuständig. Außerdem erfüllte sie protokollarische Dienste bei Staatsbesuchen und war, neben den SS-Einheiten, für die Begleitung für Führungspersonen des Staates zuständig.
Wasserschutzpolizei
Die Wasserschutzpolizei nahm neben den üblichen Wasserschutzpolizeiaufgaben auf Binnengewässern und in Häfen auch Aufgaben auf hoher See als Küstenwache, teils militärisch ausgerüstet, wahr. In Häfen waren ihr SS-Hafensicherungstruppen der Allgemeinen SS unterstellt.
Bahnschutzpolizei
Die Bahnschutzpolizei wurde bevorzugt aus Reserveoffizieren von Angehörigen der Reichsbahn gebildet, die zur Ordnungspolizei abgeordnet wurden. Die Bahnschutzpolizei war teilweise militärisch ausgerüstet und sollte in erster Linie Sabotage an Eisenbahneinrichtungen verhindern. Zusätzlich nahm sie aber auch normale Bahnpolizeiaufgaben wahr.
Feuerschutzpolizei
Im Jahr 1938 wurden alle Gemeindefeuerwehren in die Ordnungspolizei überführt. Am Höhepunkt des Zweiten Weltkrieges waren bei der Feuerschutzpolizei nahezu zwei Millionen haupt- und ehrenamtliche Feuerwehrleute beschäftigt.
Luftschutzpolizei
Die Luftschutzpolizei war eine Zivilschutzeinrichtung, die ab Juli 1942 der Polizei unterstellt wurde. Sie trat an die Stelle des vorherigen Sicherheits- und Hilfsdienstes, der bis dahin dem Reichsluftfahrtministerium unterstellt war. Die Reorganisation hing im Wesentlichen mit der taktischen Führung der Feuerwehreinheiten während der Bombenangriffe auf Deutschland zusammen, bei der die Unterordnung zu anderen Polizeiverbänden sinnvoll erschien. Die Luftschutzpolizei war in verschiedene Fachsparten unterteilt, deren wichtigsten der Feuerlösch- und Entgiftungsdienst, der Instandsetzungsdienst und der Sanitätsdienst war. Den Kern dieser Einheiten bildeten Angehörige der Feuerschutzpolizeien, Freiwilligen Feuerwehren, der Technischen Nothilfe und des Deutschen Roten Kreuzes, während der Hauptteil der Mannschaften aus dienstverpflichteten Männern, Frauen, Jugendlichen und Ausländern bestand.
Technische Nothilfe
Die Technische Nothilfe (TeNo, TN) wurde bereits im Jahr 1919 gegründet und wurde anfangs hauptsächlich bei „wilden“ Streiks zur Aufrechterhaltung von als lebenswichtig eingestuften Betrieben eingesetzt. Später und bis in die Zeit des Nationalsozialismus hinein verlagerten sich die Aufgaben der Organisation in den Katastrophenschutz sowie den Luftschutz als Teil des Sicherheits- und Hilfsdienstes bzw. der Luftschutzpolizei. 1943 hatte die TN ca. 100.000 Mitglieder. Ab 1938 wurden Einheiten der TN auch für technische Spezialaufgaben im Gefolge der Wehrmacht abkommandiert.
Funkschutz
Der Funkschutz wurde gemeinsam von Angehörigen der SS und der Ordnungspolizei gebildet. Er war für die Sicherung von Radiosendern gegen Sabotage und auch zur Abwehr von Partisanenangriffen auf Soldatensender zuständig. Ferner wurden von ihm Ermittlungen durchgeführt, die sich auf Straftaten auf dem Gebiet des Rundfunks bezogen (so das verbotene Hören ausländischer Sender).
Werkschutzpolizei
Die Werkschutzpolizei hatte die Aufgabe, Industriebetriebe gegen Sabotage, Diebstahl zu schützen. Sie nahm den Objektschutz für kriegswichtige Anlagen wahr. Das Personal bestand aus Zivilisten (meist Betriebsangehörige), die der Leitung der Polizei unterstanden und mit Uniformen der Allgemeinen SS ausgestattet waren. An diesen Uniformen wurden aber Abzeichen der Ordnungspolizei und nicht der SS getragen.
Dienstgrade der Ordnungspolizei
Die Dienstgrade und Dienstgradabzeichen folgten bei den Mannschaften und Unteroffizieren in Ansätzen, bei den Offizieren nahezu gänzlich dem militärischen Muster. Die einzelnen Polizeigattungen unterschieden sich in den Vorstoßfarben an Uniformrock und Schulterstücken (Gendarmerie orange, Schutzpolizei der Gemeinden weinrot, Schutzpolizei des Reiches grün, Wasserschutzpolizei sandfarben, Feuerschutzpolizei karmesinrot, Generale aller Polizeien grün). Luftschutzpolizei, Bahnschutzpolizei, Postschutz und Technische Nothilfe verwendeten ein stark abweichendes System bei Dienstgraden und Abzeichen.
Siehe auch: Amtsbezeichnungen der deutschen PolizeiDienstgrad-Abzeichen bei Schutzpolizei des Reiches, der Gemeinden, Wasserschutzpolizei, Feuerschutzpolizei und Gendarmerie
Die Angaben entsprechend dem Stand vom 10. April 1941.
Schulterstücke der Mannschaften und Unteroffiziere
In der Grafik oben nicht abgebildet ist der Dienstgrad Anwärter. Diesen kennzeichneten abzeichentuchfarbene Schulterstücke ohne weiße Winkelverzierung an der äußeren Plattschnur. Nach sechsmonatiger Dienstzeit legte er am linken unteren Ärmel zusätzlich einen Dienstgradstern an (analog zu dem Heeresdienstgrad Oberschütze oder dem SS-Dienstgrad SS-Mann).
Die ebenfalls nicht abgebildeten Unterführer-Dienstgrade Polizei-(Gendarmerie-)Obermeister, Schutzpolizei- (Gendarmerie-)Inspektor und Schutzpolizei- (Gendarmerie-)Oberinspektor trugen die Schulterstücke der Polizei-Meister mit zusätzlich einem bzw. zwei silberfarbenen Rangsternen; der Oberinspektor führte als Besonderheit zwei goldfarbene Rangsterne, wie sie für Offiziere vorgeschrieben waren. Vermutlich im Juli 1936 eingeführt, scheint der Dienstgrad Oberinspektor vor dem Dezember 1939 wieder außer Verwendung gekommen zu sein.
Geschäftsführende Hauptwachtmeister in geschlossenen Polizeiformationen (z. B. Ausbildungsbataillone, Polizei-Hundertschaften) trugen in ihrer Funktion als Kompaniefeldwebel seit 1939 über beiden Ärmelaufschlägen je zwei „Kolbenringe“ aus silberfarbener Unteroffizierslitze, ähnlich den Hauptfeldwebeln der Wehrmacht. Die Bestimmung wurde 1940 auf die Hauptwachtmeister-Diensttuer ausgedehnt.
Schulterstücke der Offiziere
Gemäß Runderlass des Reichsministers des Inneren (RMdI) vom 30. Dezember 1939 waren bei der Schutzpolizei des Reiches, bei der Gemeindepolizei sowie bei der Gendarmerie wurde den Dienstgraden Obermeister und Inspektor das Anlegen der Schulterstücke für die Dienstgrade Leutnant und Oberleutnant sowie deren Anrede („Leutnant“, „Oberleutnant“) zugebilligt; gleichzeitig wurde den Polizei- (Gendarmerie-)Meistern die silberne Offiziersmützenkordel genehmigt. Nach mindestens fünfjähriger Dienstzeit als Schutzpolizei- (Gendarmerie-)Inspektor, nicht aber vor dem 50. Lebensjahr, konnten Uniform und Anrede des Hauptmanns genehmigt werden. Zur Unterscheidung von den regulären Offizieren waren die Schulterstücke zusätzlich mit dem Dienstzweig- und Truppenfarben-Abzeichentuch der Unterführer und Männer unterlegt.
Obermeister und Inspektoren waren rangälter als die im Lebensalter jüngeren Offiziere gleichen Dienstgrades. Nach mindestens fünf Jahren im Dienstgrad, nicht aber vor dem 50. Lebensjahr, war Inspektoren (Revieroberleutnant) das Tragen der Hauptmannsuniform erlaubt, die Anrede lautete dann „Hauptmann“. Entsprechende Anträge waren auf dem Dienstweg an den RMdI zu stellen. Die beamten- und besoldungsrechtlichen Bestimmungen für die Obermeister und Inspektoren blieben indessen unberührt.
Mit Verfügung vom 4. Juli 1940 änderte sich die Bezeichnung dieser drei Dienstgrade letztmalig, nämlich in Revier-Leutnant (bei der Gendarmerie als Bezirks-Leutnant), Revier-(Bezirks-)Oberleutnant und Revier-(Bezirks-)Hauptmann. Gleichzeitig waren die goldfarbenen Rangsterne der Offiziere auszutauschen gegen die silberfarbenen der Unterführer.
Revier- und Bezirksoffiziere waren den Kriegsoffizieren der Wehrmacht gleichgesetzt.
Schulterstücke der Generale
Generäle und Generaloberste gab es nur bei der Schutzpolizei des Reiches und der Feuerschutzpolizei. Chef der Deutschen Polizei war eine Dienststellung innerhalb des Reichsministerium des Inneren.
Kragenspiegel
Wegen der Verbindung der beiden Ämter Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei wurde für den Chef der Deutschen Polizei kein eigener Kragenspiegel eingeführt.
Dienstgradangleichung zwischen Polizei und SS
Im Zusammenhang mit der erstrebten Verschmelzung von Polizei und SS sollten Polizisten verstärkt zum freiwilligen Eintritt in die SS bewogen werden. Die der SS beigetretenen Beamten führten im Zuge einer sogenannten Dienstgradangleichung künftig neben ihrem Polizei-Dienstgrad den entsprechenden SS-Dienstgrad. Die Zuordnungen wurden mehrfach geändert, da es bei der Polizei mehrfach zu Umbenennungen und Heraufstufungen insbesondere der Wachtmeister-Dienstgrade kam. Im April 1941 avancierte z. B. der Dienstgrad Polizeiwachtmeister von einem Mannschaftsrang zu einem Unterführerrang.
Dienstgradvergleich von Sicherheitspolizei, Ordnungspolizei (Verwaltung, allgemeiner Dienst) und Schutzstaffel (SS)
(Stand: 10. April 1941 – 8. Mai 1945)Dienstgrade der Sicherheitspolizei Dienstgrade der Ordnungspolizei
(Verwaltungsdienst)Dienstgrade der Ordnungspolizei
(Allgemeiner Dienst)Dienstgrade der Schutzstaffel (SS) Männer (Mannschaften) Kriminalassistentenanwärter im Vorbereitungsdienst ----- Anwärter SS-Anwärter ----- ----- Anwärter (nach sechsmonatiger Dienstzeit) SS-Mann ----- ----- Unterwachtmeister SS-Sturmmann ----- ----- Rottwachtmeister SS-Rottenführer Unterführer (Unteroffiziere) Kriminalassistentenanwärter Amtsgehilfe
Botenmeister
HausmeisterWachtmeister SS-Unterscharführer a.p. Kriminalassistent (außerplanmäßige Stelle) a.p. Polizeiassistent Oberwachtmeister SS-Scharführer Kriminalassistent Polizeiassistent
PolizeigefängnisoberwachtmeisterRevier-Oberwachtmeister (Schutzpolizei)
Bezirks-Oberwachtmeister (Gendarmerie)
Zugwachtmeister
(geschlossene Polizei-Einheiten)SS-Oberscharführer Kriminaloberassistent Polizeigefängnishauptwachtmeister Hauptwachtmeister SS-Hauptscharführer [Kriminalsekretär] [Polizeisekretär] Meister SS-Sturmscharführer Führer (Offiziere) Kriminalsekretär
Hilfskriminalkommissar
Kriminalkommissar auf Probe / zur PrüfungPolizeisekretär
Kanzleisekretär
technischer Obersekretär
a.p. PolizeiinspektorRevier-Leutnant
Leutnant der PolizeiSS-Untersturmführer Kriminalobersekretär
Kriminalinspektor
a.p. KriminalkommissarPolizeiobersekretär
Polizeiinspektor (auch mit Zulage)
Assessor
MinisterialregistratorRevier-Oberleutnant
Oberleutnant der PolizeiSS-Obersturmführer Kriminalkommissar
a.p. KriminalratPolizeioberinspektor
a.p. Polizeirat
a.p. Amtmann
RegierungsassessorRevier-Hauptmann
Hauptmann der PolizeiSS-Hauptsturmführer Kriminalrat
Kriminaldirektor
Regierungs- und KriminalratPolizeirat
Amtmann
Amtsrat
RegierungsratMajor der Polizei SS-Sturmbannführer Oberregierungs- und Kriminalrat Oberregierungsrat Oberstleutnant der Polizei SS-Obersturmbannführer Regierungs- und Kriminaldirektor
ReichskriminaldirektorRegierungsdirektor
MinisterialratOberst der Polizei SS-Standartenführer Höhere SS- u. Polizeiführer (Generäle) ??? Ministerialdirigent Generalmajor der Polizei und SS-Brigadeführer SS-Brigadeführer ??? Ministerialdirektor Generalleutnant der Polizei und SS-Gruppenführer SS-Gruppenführer - Insbesondere Polizeioffiziere hatten sich bei Neueinstellung drei Jahre auf einer außerplanmäßigen Stelle zu bewähren, bevor sie endgültig verbeamtet und in die nächsthöhere Besoldungsgruppe (unter Beibehaltung des bisherigen Dienstgrades!) befördert wurden. Bis dahin führten sie zur Amtsbezeichnung den Vorsatz „a.p.“, etwa „a.p. Kriminalrat“ beim außerplanmäßigen Kriminalrat.
- Nicht miteinander zu verwechseln sind die Amtsbezeichnungen „Schutzpolizei- (Gendarmerie-)Inspektor“ (mittlerer Dienst, ab 30. Dezember 1939 „Revier-Oberleutnant“) und „Polizei-Inspektor“ (gehobener Verwaltungsdienst).
Dazu auch Ministerialblatt[1]
Laufbahnen im Sicherheits- und Hilfsdienst, Luftschutzwarndienst bzw. bei der Luftschutzpolizei
Mannschaften und Unterführer
- Luftschutz-Mann
- Truppführer
- Gruppenführer
- Hauptgruppenführer
- Stabsgruppenführer
Führer
- Sicherheits- und Hilfsdienst (bis 1942) und Luftschutzpolizei (ab 1942)
- Zugführer (entspricht Leutnant)
- Oberzugführer
- Bereitschaftsführer
- Abteilungsführer
- Abteilungsführer
- Luftschutzwarndienst (bis 1942)
- Zugführer
- Oberzugführer
- Warnzentraleführer
- Warnzentraleoberführer
- Abteilungsführer
Laufbahnen in der Technischen Nothilfe
Mannschaften und Unteroffiziere
- Anwärter der Technischen Nothilfe
- Unterwachtmeister der Technischen Nothilfe
- Rottwachtmeister der Technischen Nothilfe
- Wachtmeister der Technischen Nothilfe
- Oberwachtmeister der Technischen Nothilfe
- Zugwachtmeister der Technischen Nothilfe
- Hauptwachtmeister der Technischen Nothilfe
- Bereitschaftsleiter der Technischen Nothilfe
- Meister der Technischen Nothilfe
Offiziere
- Zugführer der Technischen Nothilfe
- Oberzugführer der Technischen Nothilfe
- Bereitschaftsführer der Technischen Nothilfe
- Abteilungsführer der Technischen Nothilfe
- Oberabteilungsführer der Technischen Nothilfe
- Landesführer der Technischen Nothilfe
- Stellvertretender Reichsführer der Technischen Nothilfe
- Reichsführer der Technischen Nothilfe
Überführung von Polizeibeamten in die Feldgendarmerie
Mit Ausbruch des Zweiten Weltkriegs wurden zahlreiche Beamte der Ordnungspolizei in die Feldgendarmerie der Wehrmacht überführt. Die Dienstgradfestsetzung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Dienstgrad in der Ordnungspolizei (Orpo) Dienstgrad in der Feldgendarmerie (FG) Wachtmeister Unteroffizier der FG Oberwachtmeister Feldwebel der FG Bezirks-(Revier-)Oberwachtmeister Oberfeldwebel der FG Hauptwachtmeister Oberfeldwebel der FG Hptwm. mit mehr als 12 Dienstjahren Stabsfeldwebel der FG Meister Leutnant der FG Obermeister Leutnant der FG Inspektor der Orpo Oberleutnant der FG Die Offiziere der Ordnungspolizei wurden unter Beibehaltung ihrer Dienstgradbezeichnung, aber mit dem Zusatz „der Feldgendarmerie“, in die Feldgendarmerie übernommen. Die Feldgendarmerie der Kriegsmarine hieß Marine-Küstenpolizei.
Die Feldgendarmerie zählte zu den Ordnungstruppen der Wehrmacht, die Feldgendarmen trugen daher Uniform und Dienstgradabzeichen der Soldaten mit der Waffenfarbe orange. Charakteristisch war der im Dienst an einer Metallkette getragene Ringkragen („Kettenhunde“); das aufgebrachte Hoheitsabzeichen, der schwarz unterlegte Schriftzug „Feldgendarmerie“ (in „Frakturbuchstaben“) und die beiden Knöpfe in den Ecken waren leuchtfarben lackiert. Die Waffengattung war ferner an zwei Abzeichen am linken Ärmel zu erkennen: Den Unterarm schmückte ein brauner Ärmelstreifen mit der Schriftzug „Feldgendarmerie“ aus eingewebten aluminiumfarbenen Fraktur-Buchstaben; am Oberarm war zudem das Hoheitsabzeichen der deutschen Polizei in der Waffenfarbe orange befestigt.
Jeder Armee war ein FeldGendarmdBtl zugeteilt, jeder Division ein FeldGendarmTrupp aus 3 Offizieren, 30 Unteroffizieren und 31 Mannschaften. Jeder Trupp verfügte über 6 Motorräder (Kräder), 4 schwere Fahrzeug-Gespanne, 17 VW-Kübelwagen, zwei Pkw (2 t) und 2 Lkw (3 t). Das Kfz-Kennzeichen war „Pol“ (für Polizei), und nicht WH (Wehrmacht – Heer); WL (Wehrmacht – Luftwaffe) oder WM (Wehrmacht – Marine).
Neben der Feldgendarmerie wurden später auch sogenannte Feldjägerbataillone aufgestellt; diese trugen die weiße Waffenfarbe der Infanterie.
Literatur
- Christopher R. Browning, Jürgen Peter Krause: Ganz normale Männer. 3. Aufl., Rowohlt, Hamburg 1999. ISBN 3499608006
- Hans Buchheim: SS und Polizei im NS-Staat. Staatspolitische Schriftenreihe 13 (Sammlung über Recht des Nationalsozialismus), Studiengesellschaft für Zeitprobleme, Duisdorf bei Bonn, 1964. ASIN B0000BGX84
- Wolfgang Curilla: Die deutsche Ordnungspolizei und der Holocaust im Baltikum und in Weißrußland 1941–1944. 2. Aufl., Schöningh, Paderborn 2006. ISBN 3506717871.
- Stefan Klemp: Freispruch für das "Mord-Bataillon". Die NS-Ordnungspolizei und die Nachkriegsjustiz. LIT Verlag, Münster 1998, ISBN 3-8258-3994-X.
- Stefan Klemp: „Nicht ermittelt“. Polizeibataillone und die Nachkriegsjustiz. Ein Handbuch. 2. erweiterte und überarbeitete Auflage, Klartext Verlag, Essen 2011, ISBN 978-3-8375-0663-1.
- Heiner Lichtenstein: Himmlers grüne Helfer. Die Schutz- und Ordnungspolizei im „Dritten Reich“. Bund-Verlag, Köln 1990, ISBN 3-7663-2100-5.
- Friedrich Wilhelm: Die Polizei im NS-Staat. Die Geschichte ihrer Organisation im Überblick. 2. Aufl., Schöningh, Paderborn 1999. ISBN 3506775138.
- Deutsche Hochschule der Polizei, Münster; Florian Dierl; Mariana Hausleitner; Martin Hölzl; Andreas Mix (Hrsg.): Ordnung und Vernichtung: Die Polizei im NS-Staat. Sandstein Verlag, Dresden 2011, ISBN 978-3-942422-20-8.
Weblinks
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Commons: Ordnungspolizei – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
- Ordnung und Vernichtung - Die Polizei im NS-Staat Ausstellung im Deutschen Historischen Museum
Einzelnachweise
Kategorien:- Ordnungspolizei
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