Feuerstrafe

Feuerstrafe
Verbrennung des Ritters von Hohenberg mit seinem Knecht wegen gleichgeschlechtlichen Analverkehrs (Zürich, 1482)

Der Scheiterhaufen (Scheiter: alte Pluralform von Scheit, althochdeutsch scît: Holzstück) ist ein aufgeschichteter Haufen Holz zur Verbrennung eines Toten oder zur Bestrafung eines Verurteilten durch den Feuertod.

Inhaltsverzeichnis

Der Scheiterhaufen als Methode der Hinrichtung

Diese Hinrichtungsweise war im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit v.a. für durch die Inquisition zum Tode verurteilte Ketzer oder während der europäischen Hexenverfolgungen für verurteilte „Hexen“ vorgesehen. Dabei gab es neben der Methode, den Verurteilten bei lebendigem Leibe zu verbrennen, auch die Möglichkeit, diesen zuvor auf dem Scheiterhaufen zu erwürgen. Dies wurde als Gnadenakt angesehen. Weitere als gnädig angesehene Varianten bestanden in der Verwendung von frischem, noch feuchtem Holz, so dass der Verurteilte am Rauch erstickte, bevor sein Körper verbrannte oder man band ihm ein Säckchen mit Schwarzpulver um den Hals, das explodierte, sobald es von den Flammen erreicht wurde.

Bekannte Menschen, die auf dem Scheiterhaufen starben

Anleitung zum Bau (Scharfrichter der Stadt Lemgo, um 1800)

Der Scheiterhaufen als Bestattungsritual

Viele vorchristliche Kulturen in Nord- und Mitteleuropa verwendeten den Scheiterhaufen als übliche Bestattungsmethode. Da die Christen ebenso wie die Juden die Totenverbrennung als unvereinbar mit dem Glauben an die Auferstehung des Fleisches betrachteten, geriet die Methode in Europa außer Gebrauch. In Indien sind Scheiterhaufen bis heute die traditionelle Form der Kremation. Bis ins 19. Jahrhundert wurden dort häufig auch Witwen zusammen mit dem Leichnam ihres Mannes verbrannt (siehe Sati). Dem Ritual zufolge war dies ein Freitod, welcher der Frau als Heldentat angerechnet wurde, da sie ihrem Mann folgte, jedoch nie eine Hinrichtung oder ein erzwungener Tod, obwohl in vielen Fällen eine Nötigung zum Freitod nicht auszuschließen ist. Obwohl diese Praxis bereits seit 1829 gesetzlich verboten ist, werden auch heute gelegentlich Einzelfälle von Witwenverbrennungen bekannt.

Siehe auch


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