- Feuerwehrfahrzeuge (Deutschland)
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In Deutschland werden an Feuerwehrfahrzeuge besondere Anforderungen gestellt. Anders als beispielsweise in den USA müssen sie in Deutschland möglichst multifunktional sein. Sie müssen sowohl in städtischen Regionen, Wäldern, Heiden und im Gebirge einsetzbar sein und zugleich bei vielen denkbaren Einsatzszenarien Verwendung finden. Zur einfachen und unmissverständlichen Verwendung, auch im überregionalen Zusammenspiel normt das Deutsche Institut für Normung 12 Einsatzfahrzeuge. Die entsprechende Kennung ist auch im Funkrufnamen enthalten.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Einteilung
- 2 Bildung von Zügen
- 3 Technik
- 4 Geschichte
- 5 Literatur
- 6 Siehe auch
- 7 Weblinks
Einteilung
Um den einsatztaktischen Wert der Feuerwehrfahrzeuge bestimmen zu können, ist es notwendig, hier eine Einteilung vorzunehmen. In Deutschland gibt es hierfür zwei Kriterien, nämlich Besatzung und Normung.
Besatzung
Feuerwehrfahrzeuge können nach der Taktischen Einheit klassifiziert werden, von der sie besetzt werden. Dies ist besonders bei Einsätzen mit großem Personalaufwand notwendig, um einen Transport aller Einsatzkräfte zur Einsatzstelle gewährleisten zu können. Nach dieser Einteilung gibt es 3 Fahrzeugtypen:
- Das Truppfahrzeug (1/2/3) hat 3 Besatzungsmitglieder: Einen Truppführer, einen Truppmann und einen Maschinist. Zu den Truppfahrzeugen gehören Rüstwagen, Hubrettungsfahrzeuge, Tanklöschfahrzeuge, Schlauchwagen und Gerätewagen.
- Das Staffelfahrzeug (1/5/6) hat 6 Besatzungsmitglieder: Einen Staffelführer, einen Maschinisten und zwei Trupps (mit jeweils Truppführer und Truppmann). Zu den Staffelfahrzeugen gehören Tragkraftspritzenfahrzeuge, Tanklöschfahrzeuge und Kleinlöschfahrzeuge.
- Das Gruppenfahrzeug (1/8/9 oder 1/0/8/9) hat 9 Besatzungsmitglieder: Einen Gruppenführer, einen Maschinisten, einen Melder und drei Trupps (mit jeweils Truppführer und Truppmann). Zu den Gruppenfahrzeugen gehören Löschgruppenfahrzeuge, Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge und Mannschaftstransportfahrzeuge.
Darüber hinaus gibt es noch Sonderfälle wie beim Einsatzleitfahrzeug mit 4 Mann (1/1/2/4) Besatzung oder verschiedene Kleineinsatzfahrzeuge mit lediglich 2 Mann (1/1/2).
Normung
Die meisten Einsatzfahrzeuge der deutschen Feuerwehren sind in DIN genormt. Hierfür wird der DIN-Nummernbereich DIN 14500 bis 14599 verwendet, sowie der Bereich DIN 14700 bis 14709 für fahrbare Feuerwehrleitern.
Die DIN 14502 wird gegenwärtig überarbeitet, so dass es nur noch 12 genormte Feuerwehrfahrzeuge gibt (Da dies noch nicht abgeschlossen ist, sind in diesem Artikel alte und neue Normen kombiniert).
Einsatzleitwagen
Einsatzleitwagen (ELW) transportieren den Einsatzleiter zur Einsatzstelle und helfen ihm die Maßnahmen zu koordinieren. Hierzu transportieren sie diverse Karten, Funkgeräte, Nachschlagewerke und andere Führungsmittel.
Gegenwärtig sind 3 Einsatzleitwagen genormt: KdoW; ELW 1; ELW 2
Daneben existiert bei größeren Berufs- und Werkfeuerwehren der noch größere ELW 3 oder ein Abrollbehälter Einsatzleitung. Bei einigen Feuerwehren finden auch noch Zugtruppkraftwagen (ZTrKW) und Führungskraftwagen (FüKW) aus den Katastrophenschutzbeständen Verwendung.
Löschfahrzeuge
Löschfahrzeuge führen eine feuerwehrtechnische Beladung zur Brandbekämpfung mit sich. Das sind insbesondere Pumpen, Schläuche, Strahlrohre und meist ein Wassertank, neben weiterem technischem Gerät. Ihre primäre Aufgabe ist die Brandbekämpfung.
Löschgruppenfahrzeuge
Löschgruppenfahrzeuge (LF) bilden die Stütze eines jeden Brandbekämpfungseinsatzes. Sie transportieren einen Großteil der feuerwehrtechnischen Beladung, mit einer Gruppenbesatzung einen erheblichen Teil der Mannschaft und eine oder zwei Feuerlöschkreiselpumpen. Dank des eingebauten Tanks und ihrer Schnellangriffseinrichtung kann auch ohne Löschwasserversorgung ein erster Löschangriff durchgeführt werden.
Gegenwärtig sind 2 Löschgruppenfahrzeuge genormt: LF 10/6; LF 20/16 dabei stehen LF für Löschgruppenfahrzeug, die erste Zahl für die Leistung der Feuerlöschkreiselpumpe (20 für eine Förderleistung von mindestens 2000 Litern pro Minute) und die zweite Zahl für die mitgeführte Löschwassermenge (6 steht für mindestens 600 Liter). Eine Ausnahme bildet das Land Niedersachsen, wo Fahrzeuge für besondere Anforderungen mit sogenannten Technischen Weisungen genehmigt werden. Bestes Beispiel ist das LF 8 gemäß Technischer Weisung 14. Dieses Fahrzeug ist ein LF 10/6 ohne 600 l Wassertank wodurch eine Gewichtsreserve entsteht, die für eine erweiterte Beladung z. B. im Bereich der Technischen Hilfeleistung genutzt werden kann.
Weit verbreitet sind die Löschgruppenfahrzeuge nach alter (Vor-)Norm: LF 8, LF 8/6; LF 16, LF 16/12; LF 24 Daneben existiert noch ein LF 16-TS mit Tragkraftspritze, welches nur noch für den Katastrophenschutz genormt ist. Zu seiner Beladung gehören u. a. 600 m B-Schläuche. Inzwischen werden hierfür LF 10/6 oder auch LF 20/16 mit erweiterter Beladung angeschafft.
Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge
Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge (HLF) sind eher bei großen Feuerwehren zu finden und zeichnen sich dadurch aus, dass die Beladung zur Brandbekämpfung um Geräte zur technischen Hilfeleistung ergänzt ist.
Gegenwärtig sind nur das HLF 10/6 und das HLF 20/16 genormt.
Das Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug orientiert sich an den Hilfeleistungslöschfahrzeugen, welche in Hessen genormt waren, jedoch auch durch die neue Norm ersetzt werden. Außerdem existieren in Deutschland bundesweit 14 Exemplare des HLF 24/14-S, welches von der Bahn für lange Altbautunnel beschafft wurde; dieses ist jedoch nicht genormt.
Tanklöschfahrzeuge
Tanklöschfahrzeuge (TLF) dienen in erster Linie der Durchführung eines Schnellangriffs mit verschiedenen Löschmitteln sowie der längerfristigen Versorgung der Einsatzstelle mit Löschwasser auch im Pendelverkehr. Dies ist gerade bei Waldbränden oft notwendig. Sie transportieren einen Teil der feuerwehrtechnischen Ausrüstung. Die neuen Fahrzeugtypen werden mit einem Trupp 1/2 besetzt, ältere Normen sehen auch TLFs mit Staffelbesatzung 1/5 vor. Somit können sie auch allein zu kleinen Schadensereignissen, z. B. brennende Mülltonnen, ausrücken, bilden jedoch keine eigenständige taktische Einheit.
Gegenwärtig sind 3 Tanklöschfahrzeuge genormt: TLF 16/24-Tr; TLF 20/40; TLF 20/40-SL
Bis vor kurzem war auch noch das TLF 24/50 genormt. Weit verbreitet sind die Tanklöschfahrzeuge nach alter Norm: TLF 8/18; TLF 16/25.
Daneben existieren noch die Großtanklöschfahrzeuge (GTLF). In Brandenburg wurde zudem das TLF 16/45 Typ Brandenburg speziell zur Waldbrandbekämpfung konzipiert. Das niedersächsische Fahrzeug zur Waldbrandbekämpfung ist das TLF 8 W, in Sachsen ist die Bezeichnung TLF-W gebräuchlich.Tragkraftspritzenfahrzeuge
Tragkraftspritzenfahrzeuge (TSF) sind kleine Feuerwehrfahrzeuge mit einer feuerwehrtechnischen Beladung zur Brandbekämpfung. Sie sind mit einer Staffelbesatzung und einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3,5 t leichte Einsatzfahrzeuge, welche besonders für kleinere Freiwillige Feuerwehren verwendet werden. Sie verfügen über keine fest eingebaute Pumpe, sondern transportieren eine TS 8/8, welche auf einem Schlitten im Fahrzeugheck verlastet ist. Das TSF hat zwar nur eine Staffelbesatzung, aber Material für eine komplette Löschgruppe an Bord.
Gegenwärtig sind 2 Tragkraftspritzenfahrzeuge genormt: TSF; TSF-W
Nicht selten sieht man aber auch Tragkraftspritzen-Anhänger, welche an andere Fahrzeuge angehängt und zur Einsatzstelle gezogen werden. Sie verfügen über eine ähnliche Feuerwehrtechnische Ausrüstung wie das TSF.
Kleinlöschfahrzeuge
Kleinlöschfahrzeuge (KLF) leiten Erstmaßnahmen der Brandbekämpfung ein oder bekämpfen Entstehungsbrände. Trotz ihrer Staffelbesatzung bilden sie keine selbstständige taktische Einheit und müssen somit durch mindestens ein genormtes Löschfahrzeug mit Staffelbesatzung unterstützt werden. Sie verfügen über eine kleine feuerwehrtechnische Beladung zur Brandbekämpfung, eine FPN 6-500 und einen Wassertank von min. 400 Litern. Ein Innenangriff ist mit dem KLF nicht erlaubt.
Neben dem genormten KLF existieren zahlreiche Eigenbauten von Feuerwehren, die denselben Namen tragen.
Hubrettungsfahrzeuge
Hubrettungsfahrzeuge dienen der Rettung von Personen aus exponierten Lagen oder als Angriffsweg in exponierte Lagen, aber auch als Lichtmasten oder Wasserwerfer. Ihre feuerwehrtechnische Beladung ist vergleichsweise gering, stattdessen verfügen sie über einen Teleskoparm oder Leiterpark.
Drehleitern
Alte Abkürzung: Drehleitern (DL/DLK) sind die bekanntesten und verbreitetsten Hubrettungsfahrzeuge. Mit ihnen können höhere Stockwerke angeleitert werden. Die Abkürzung DL steht für „Drehleiter“. Das Kürzel DLK steht weiterhin für „Drehleiter mit Rettungskorb“.
Neue Abkürzung: DLA(K) oder DLS(K) entspricht Drehleiter Automatik (mit Korb) oder Drehleiter Sequentiell bzw. Halbautomatik. Die Drehleitern DLA können mehrere Hub-Bewegungen gleichzeitig ausführen, die Drehleitern DLS nur eine. Da die DLS somit ihre Rüstzeit nicht einhalten kann, werden in Deutschland nur Drehleitern DLA angeschafft.
Die Normen für die Nennrettungshöhe und Nennausladung bleiben bestehen.
Gegenwärtig sind 3 Drehleitern als Hubrettungsfahrzeuge genormt:
DLA/DLS (K) 12-9,
die DL 16-4 mit Handantrieb ist kein Hubrettungsfahrzeug, aber weiterhin genormt. Anzumerken ist, dass die Anhängeleiter ebenfalls genormt ist, selbst verständlich aber nicht zu den Hubrettungsgeräten gehört, jedoch zu den Feuerwehranhängern.
Daneben existieren weitere Drehleitertypen, die der DLK 23-12 entsprechen, jedoch einen längeren Leiterpark besitzen und deshalb nicht genormt sind: DLK 37; DLK 44; DLK 53
Anhängeleitern
Anhängeleitern sind Feuerwehranhänger die einen Leiterpark transportieren. Sie werden vor allem von kleineren Feuerwehren verwendet, die kein Hubrettungsfahrzeug finanzieren, aber auch keines aus dem Umkreis im Bedarfsfall rekrutieren können.
Gegenwärtig ist nur die AL 16/4 genormt.
Teleskopmasten
Teleskopmasten sind moderne Hubrettungsfahrzeuge, welche gegenüber den Drehleitern stabiler sind und zudem noch exponiertere Lagen (z. B. Fenster auf der gegenüberliegenden Hauswand) erreichen können. Sie sind in der Anschaffung günstiger als Drehleitern. Drehleitern haben in der Regel ein Gewicht von 14 bis 15 t, während Teleskopmasten normalerweise ein Gewicht von 18 t haben (Abgespeckte Versionen mit etwas geringerer Reichweite haben 16 t). In Deutschland müssen Feuerwehraufstellfläche (Aufstellfläche für Drehleitern) allerdings nur 16 t tragen können.
Auch waren lange Zeit Teleskopmasten nicht als zweiter Rettungsweg zugelassen (oder ist das immer noch so? – Sie benötigten zumindest früher noch eine zusätzliche Leiter als 2. Rettungsweg für die Feuerwehrmänner.), weshalb sie nicht sehr weit verbreitet sind.
Gegenwärtig sind 2 Teleskopmasten genormt: Teleskopmast 30 (TM 30); Teleskopleiter 23/12 (TLK 23/12)
Es werden aber auch deutlich größere Teleskopmastfahrzeuge eingesetzt, so erreicht das TMF der Feuerwehr Hamburg (das bisher größte TMF in Deutschland) eine Höhe von bis zu 53 Metern und wiegt 35 t. Neuerdings besitzt die Feuerwehr Dortmund einen noch höheren Teleskopmast mit einer Rettungshöhe von bis zu 55 m welcher nicht über eine Rettungsleiter verfügt.
Rüst- und Gerätewagen
Rüst- und Gerätewagen führen spezielles Material und Gerät für die technische Hilfeleistung mit (z. B. für Verkehrs- und Gefahrstoffunfälle). Sie haben meist nur eine kleine Besatzung.
Rüstwagen
Rüstwagen (RW) sind Feuerwehrfahrzeuge zur technischen Hilfeleistung. Sie besitzen Allradantrieb, eine Seilwinde, einen Generator und eine Vielzahl von Geräten. Mit ihrer Beladung liefern sie die Ausrüstung für den Rüstzug.
Gegenwärtig gibt es eine Norm für nur noch einen Rüstwagen Der Rüstzug besteht meistens aus Einsatzleitwagen, Hilfeleistungslöschfahrzeug, Rüstwagen und einem Feuerwehrkran falls vorhanden.
Natürlich sind noch viele ältere Rüstwagen in drei alten Größeneinheiten vorhanden (Normänderung war 2002): RW 1; RW 2; RW 3 (RW 3 schon länger aus der Norm)
In vielen Fällen bei Berufsfeuerwehren wird der Rüstwagen mit einem Kran ergänzt.
Gerätewagen
Gerätewagen (GW) sind Feuerwehrfahrzeuge zur technischen Hilfeleistung. Sie können einen Allradantrieb besitzen und führen meist eine hochspezialisierte Ausrüstung mit sich. Anhand dieser Ausrüstung lassen sie sich verschiedenen Zwecken zuordnen.
Gegenwärtig sind 3 Gerätewagen genormt: GW-L1; GW-L2; GW-G
Nicht mehr genormt, aber weit verbreitet sind der GW-G 1, GW-G 2, GW-G 3; GW-Öl und der SW 2000-Tr Daneben existieren zahlreiche weitere, nicht genormte Gerätewagen.
Rettungsdienstfahrzeuge
Rettungsmittel dienen der Notfallrettung und dem Krankentransport, je nach örtlicher Gesetzgebung auch unter der Betreiberschaft anderer Organisationen als der Feuerwehr.
Genormt sind der Krankentransportwagen, Rettungswagen, Notarztwagen (alle in der DIN EN 1789) und das Notarzteinsatzfahrzeug (DIN 75079).
Sonstige Fahrzeuge
Neben den oben genannten Fahrzeugen existieren noch zahlreiche weitere Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, welche gegenwärtig noch genormt sind z. B. MTF und FwK.
Nicht genormte Feuerwehrfahrzeuge
Gründe für nicht genormte Fahrzeuge
Nicht genormte Fahrzeuge sind bei einer Vielzahl von Feuerwehren anzutreffen. Über für und wider der Normfahrzeuge gibt es längliche Diskussionen. Aus Sicht der Befürworter von Individuallösungen bieten nur diese die Möglichkeit alle sogenannten örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Im Gegensatz dazu argumentieren Kritiker der Individuallösungen, dass diese mehr Probleme schaffen als lösen und es so viele verschiedene örtliche Gegebenheiten nicht gibt. Unbestritten ist das Problem der taktischen Führbarkeit von Individualfahrzeugen bei größeren Schadenslagen.
Sehr häufig findet man nicht genormte Fahrzeuge bei Werkfeuerwehren. Diese benötigen oft besonders ausgestattete Fahrzeuge mit einem sehr speziellen und eingeschränkten Einsatzbereich. Dies können Individuallösungen oft besser als genormte Fahrzeuge, weshalb oft teure Sonderanfertigungen beschafft werden, welche diesen Ansprüchen gerecht werden. Ähnliches gilt für Flugplatzfeuerwehren nach ICAO.
Trocken(-tank-)löschfahrzeuge
Trockenlöschfahrzeuge (TroLF) und Trockentanklöschfahrzeuge (TroTLF) bekämpfen Brände, welche nicht mit etablierten anderen Löschmitteln gelöscht werden können. Hierzu verfügen sie neben einer herkömmlichen Ausrüstung über eine Pulverlöschanlage und einen großen Löschpulver-Behälter. Da diese Fahrzeuge in ihrer Beschaffung sehr teuer sind und eher selten zum Einsatz kommen, sind sie auch nur bei größeren Berufs- oder Werkfeuerwehren anzutreffen. Daneben existieren diverse andere Pulverlöschfahrzeuge oder Trockenlöschfahrzeuge, welche meist von ihrem Besitzer selbst entwickelt und gebaut wurden.
Feuerwehrfahrzeuge mit Pulverlöschanlage als Erstangriffsfahrzeuge waren 1971 mit dem TroTLF 16 in die DIN-Normung eingeführt worden, weil man seinerzeit verbreitet der Auffassung war, im Einsatzdienst oftmals mit Löschpulver effizienter und wirksamer arbeiten zu können als mit Wasser und Löschschaum. In der Praxis stellte sich vielerorts jedoch heraus, dass die Pulverlöschanlage weit weniger oft zum Einsatz kam als im Vorfeld vermutet.
Die Normung von Löschfahrzeugen mit Pulverlöschanlage wurde in Deutschland 1991 aufgegeben (Rückzug der Norm TroLF 750: 11/1988; Rückzug der Norm TroTLF 16: 10/1991). Heutzutage werden mancherorts Löschpulvervorräte auf Abrollcontainern vorgehalten, was sich kostengünstiger darstellt.Feuerwehranhänger
Feuerwehranhänger (FWA) dienen dem Transport von Geräten zur Einsatzstelle. Sie finden besonders in kleineren Feuerwehren Verwendung, die sich die Fahrzeuge, auf welchen diese Geräte normal verlastet wären, nicht leisten können.
Recht verbreitet sind: Tragkraftspritzen-Anhänger; Monitoranhänger; Schaummittelanhänger; Ölwehranhänger; Verkehrssicherungsanhänger; Schlauchtransportanhänger; Lichtmastanhänger; Bootsanhänger.
Vorauseinsatzfahrzeuge
Vorauseinsatzfahrzeuge (VEF) ähneln meist genormten Fahrzeugen, haben jedoch oft eine kleinere Beladung. Sie können sehr unterschiedlich konzipiert sein und führen im Einsatz meist Erstmaßnahmen durch, bis die schweren Einsatzfahrzeuge eintreffen.
Recht verbreitet sind Vorausrüstwagen, Vorausgerätewagen und Vorauslöschfahrzeug.
Kleineinsatzfahrzeuge
Kleineinsatzfahrzeuge (KEF) sind kleine Gerätewagen zur Bewältigung kleiner Einsatzmaßnahmen. Sie verfügen oft nur über eine Truppbesatzung und spezielles Gerät für ihre Aufgabe. Sie sind zwar mit Sondersignalanlagen ausgerüstet, benötigen diese in der Regel aber nicht.
Das Kleineinsatzfahrzeug kann man auch Kleinalarmfahrzeug (KLAF) nennen. Diese Fahrzeuge gibt es bei größeren Feuerwehren. Wie z. B. Berufsfeuerwehren.
Wechselladerfahrzeuge/Abrollbehälter
Wechselladerfahrzeuge (WLF) sind spezielle Fahrzeuge zum Transport von Abrollbehältern (AB) mit einer speziellen feuerwehrtechnischen Beladung. Sie haben eine Truppbesatzung und bilden mit der Beladung des jeweiligen Containers meist eine selbstständige taktische Einheit dar. Da dieses Prinzip sehr wirtschaftlich ist, wird es von immer mehr Feuerwehren bevorzugt.
Recht verbreitete Abrollbehälter sind: AB Einsatzleitung, AB Pumpen, AB Mulde, AB Atemschutz, AB Gefahrgut, AB Sonderlöschmittel, AB Rüstmaterial.
Wechselladerfahrzeuge können auch mit einem Kran ausgestattet sein, siehe Wechselladerfahrzeug mit Kran.
Wasserfahrzeuge
Wasserfahrzeuge dienen der Menschenrettung und Brandbekämpfung oder technischen Hilfeleistung auf Gewässern und Schifffahrtswegen.
Von der Feuerwehr werden 4 Wasserfahrzeugtypen verwendet: Mehrzweckboot (MZB); Rettungsboot (RTB1 und RTB2); Löschboot (LB). In Bayern finden zum Teil auch noch sogenannte Arbeitsboote (A-Boot) und Katastrophenschutzboote (K-Boot) Verwendung.
Sonderlöschfahrzeuge
Sonderlöschfahrzeug sind Feuerwehrfahrzeuge zur speziellen Brandbekämpfung. Sie sind meist nur bei hochspezialisierten Werkfeuerwehren oder sehr großen Feuerwehren anzufinden und unterscheiden sich grundlegend von herkömmlichen Feuerwehrfahrzeugen mit ihren spezifischen Eigenschaften. Zu diesen Fahrzeugen zählen z. B. FLF; SLF; und Turbolöscher.
Sonstige Fahrzeuge
Neben den oben genannten Fahrzeugen betreibt die Feuerwehr manchmal noch weitere Fahrzeuge, welche sich diesen Gruppen nicht zuordnen lassen; hierzu zählen der Feldkochherd und das Krad.
Fahrzeuge des Katastrophenschutzes
Eine eigene Kategorie bilden die Fahrzeuge des Katastrophenschutzes (KatS). Sie sind größtenteils nicht nach DIN genormt, sondern werden vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in einem Beschaffungsantrag beschrieben, zentral beschafft und an Hilfsorganisationen im gesamten Bundesgebiet ausgeliefert. Dabei bleiben die Fahrzeuge jedoch im Eigentum des Bundes. Die Beschaffungsanträge sind in der Regel konkreter als Fahrzeugnormen, da in ihnen bestimmte Fahrgestelle und Aufbauten, Motoren und Beladung festgeschrieben sind.
Die Feuerwehren sind im Katastrophenschutz für Brandschutz und ABC-Abwehr zuständig. Während in den 1950er und 1960er Jahren komplette Fachzüge zur Brandbekämpfung und Wasserversorgung vom KatS zur Verfügung gestellt wurden, werden heute fast nur noch Spezialfahrzeuge beschafft, deren Anschaffung für einzelne Gemeinden kaum rentabel wäre. Sie sind für den gemeinsamen Einsatz bei Großschadenslagen konzipiert, stehen der jeweiligen Feuerwehr aber auch für normale Einsätze zur Verfügung.
Zum Aufgabenbereich Brandschutz des KatS gehören heute noch das LF 16-TS und der SW 2000-Tr. Ob in Zukunft noch weitere Brandschutzfahrzeuge beschafft werden, ist ungewiss. Die Freiwillige Feuerwehr Hamburg beschafft zurzeit neue Löschgruppenfahrzeuge vom Typ LF 20 KatS, die die älteren LF 16 TS und HANSA ersetzen sollen. Die Beladung ist eine Kombination aus LF 16 TS, LF 16 HANSA und LF 16/12. Die Fahrzeuge tragen zwar den Namenszusatz „Katastrophenschutz“, werden aber vollständig von der Stadt Hamburg finanziert. Bis 2007 sollen 52 der 87 Freiwilligen Feuerwehren in Hamburg ein LF 20 KatS erhalten.
Zum Aufgabenbereich ABC-Schutz gehören der ABC-ErkKW, der Dekon-LKW P sowie das DMF, das als Platzhalter für den geplanten Dekon-LKW G dient.
Im KatS nicht mehr benötigte Fahrzeuge werden häufig von den Gemeinden, bei denen sie stationiert waren, aufgekauft und weiterverwendet oder umgebaut. So sind heute noch einige RW 1 sowie FuKW, FüKW und FeKW aus den 1970er und 1980er Jahren im Einsatz.
Neben diesen Feuerwehrfahrzeugen gehören zum Katastrophenschutz auch Sanitätsdienst- und Betreuungsdienstfahrzeuge, die bei verschiedenen Organisationen eingesetzt werden.
Schienenfahrzeuge
Schienengebundene Rettungsmittel, in der Regel ein aus einer oder mehreren Lokomotiven sowie speziellen Waggons bestehender Zug, können bei Unfällen an oder auf Bahnstrecken eingesetzt werden. Sie sind keine Feuerwehrfahrzeuge im engeren Sinn. Diese Züge, meist als Rettungszug, Lösch- und Rettungszug oder Tunnelhilfszug bezeichnet, sind an zentralen Standorten positioniert und werden im Bedarfsfall von Lokführern, Rettungsdienst und Feuerwehr besetzt. Sie dienen als Unterstützung der immer anrückenden örtlichen Rettungskräfte.
Daneben gibt es Feuerwehrfahrzeuge wie das Hilfeleistungslöschfahrzeug 24/14-S, die mittels eines Schienenradsatzes Bahnschienen befahren können und vor allem für Einsätze in Tunneln gedacht sind.
Bildung von Zügen
Im Feuerwehralltag werden unterschiedliche Fahrzeugtypen je nach dem anliegenden Einsatz miteinander kombiniert eingesetzt. Solche Fahrzeugkombinationen werden laut Feuerwehrdienstvorschrift 3 als Zug bezeichnet. Die bekannteste Form eines Zuges der Feuerwehr ist der Löschzug, der vielerorts etwa aus einem Einsatzleitfahrzeug, einem Hubrettungsfahrzeug und zwei Löschfahrzeugen besteht. Ein Zug hat nach Feuerwehrdienstvorschrift eine Sollstärke von 22 Mann, was jedoch bei Freiwilligen Feuerwehren selten exakt erreicht wird, da die Verfügbarkeit des Personals von vielen Faktoren abhängt. Aus Kostengründen sind auch viele Berufsfeuerwehren dazu übergegangen, ihre Züge zwar aus den obligatorischen Fahrzeugen zusammenzusetzen, diese entsprechend einer Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren jedoch mit nur 14 Einsatzkräften zu besetzen. Ein Löschzug kann durch ein weiteres Fahrzeug ergänzt werden und wird dann als erweiterter Zug bezeichnet. Ein Löschzug der um mehr als ein solches Fahrzeug erweitert wurde, nennt sich dann Verband.
Neben dem Löschzug werden auch Züge zur Bewältigung anderer Einsatzlagen aufgestellt. So verfügen viele Feuerwehren über einen Rüst- oder Rettungszug, der zu besonders schweren Verkehrsunfällen ausrückt. Aus welchen Fahrzeugen sich dieser zusammensetzt, unterliegt starken örtlichen Schwankungen, in der Regel sind jedoch mindestens ein Rüstwagen und ein Löschfahrzeug Bestandteil dieses Zuges. In jedem Landkreis existiert zudem mindestens ein Gefahrgutzug, der sich aus verschiedenen Gerätewagen zur Bestimmung und Beseitigung von Gefahrgütern und zum Schutz der Mannschaft, sowie mindestens einem Einsatzleitfahrzeug und einem Löschfahrzeug zusammensetzt.
Feuerwehren, die in ihrem Einsatzgebiet mit besonderen Einsatzlagen rechnen müssen, haben oft weitere Fahrzeugkombinationen als Zug aufgestellt. So existieren etwa auch Wasserrettungszüge (nicht identisch mit denen von Wasserwach und DLRG), Waldbrandzüge oder Bergungszüge (nicht identisch mit denen des THW), deren Zusammensetzung jedoch nicht allgemeingültig dargestellt werden kann.
Aus welchen Fahrzeugen sich ein Zug zusammensetzt, wird im so genannten Alarmplan geregelt.
Technik
Pumpen
Bei den ins Fahrzeug fest integrierten Pumpen unterscheidet man zwischen Vorbaupumpen (nach neuester Feuerwehr DIN-Norm auch Frontpumpe genannt) und Heckpumpen. Vorbaupumpen kommen bei solchen Fahrzeugtypen zum Einsatz, bei denen eine zweite Pumpe im Heck eingeschoben ist oder die geradeaus an eine Wasserentnahmestelle anfahren sollen (z. B. LF16-TS). Bei neueren Modellen geht man generell dazu über fest integrierte Pumpen grundsätzlich in das Heck einzubauen und eine weitere Pumpe in einem seitlichen Geräteraum unterzubringen, da die Pumpe so mit einem Tank verbunden werden kann und besser geschützt ist.
Ist nur eine Pumpe vorhanden wird diese üblicherweise im Heck hinter dem Wassertank installiert. Dort sind die Längen der Rohrleitungen vom Tank zur Pumpe kurz und bei engen Einsatzstellen steht der Maschinist hinter dem Fahrzeugheck meist sicherer als an der Seite.
Alarmeinrichtungen
Heute verfügen alle Feuerwehrfahrzeuge in Deutschland über eine Sondersignalanlage, bestehend aus Folgetonhorn und Blaulicht. Dies geht auf die 30er Jahre zurück, wo erstmals die Kennzeichnung durch Alarmglocke, Blaulicht und Martinshorn angeordnet wurde. Das Blaulicht war bereits 1937 in der Straßenverkehrsordnung vorgesehen, aber erst 1938 wurden das Horn der Firma Max B. Martin, sowie blaue Kennscheinwerfer für die Fahrzeuge der damaligen Feuerlöschpolizei vorgeschrieben. Mit diesem Erlass wurde auch die Tonfolge des Martinshorns auf eine regelmäßige Abfolge von zwei Tönen im Quartabstand (a' und d') festgelegt. Daneben konnte von Fahrzeugen der Feuerlöschpolizei ein Läutsignal verwendet werden.
In den Folgejahren wurden die Signaleinrichtungen weiter vereinheitlicht. Aber erst am 29. März 1956 wurde, statt einem blauen Dauerlicht, das heute noch verwendete Blinklicht vorgeschrieben.
Funk
Feuerwehrfahrzeuge sind zur Verständigung der einzelnen Rettungskräfte in der Regel mit einem Funkgerät ausgestattet. Hier unterscheidet man zwischen dem 2m und dem 4m Band. Während das 2m Band ausschließlich für die Verständigung am Einsatzort fungiert, dient das 4m Band zur Landkreisweiten Verständigung (z.B. Leistelle).
Geschichte
Feuerwehrfahrzeuge vor dem Ersten Weltkrieg
Die ersten Feuerwehrfahrzeuge wurden handwerklich gefertigt und basierten auf dem Bau von Kutschen und Wagen. Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts existierten im Wesentlichen nur zwei Typen von Feuerwehrfahrzeugen: Der Spritzenwagen und die Schiebleiter, welche entweder von Pferden oder von der Mannschaft selbst zur Einsatzstelle gezogen wurden. Sie waren aus Holz gebaut und wurden durch Muskelkraft betrieben, weshalb man sich im Einsatz nicht immer auf sie verlassen konnte. In Folge der Industrialisierung kam es zur Technisierung und damit zur Motorisierung der Feuerwehren, allerdings nur sehr zögerlich, da man seitens der Wehrleute Bedenken hatte, mit benzingetriebenen Fahrzeugen nahe an Brände heran zu fahren. Die Geschichte moderner Feuerwehrfahrzeuge beginnt im Jahre 1904, als die Firma Magirus (die später Magirus-Deutz hieß und heute IVECO Magirus heißt) die erste motorgetriebene Drehleiter baute, welche jedoch weiterhin von Hand ausgefahren werden musste. Kurz darauf folgten Motorpumpen, was der Firma Magirus zum wirtschaftlichen Aufstieg verhalf. Auch andere Hersteller von Feuerwehrtechnik begannen damals, Feuerwehraufbauten auf Lastkraftwagen-Fahrgestellen zu installieren.
Hauptartikel: Feuerspritze
Feuerwehrfahrzeuge nach dem Ersten Weltkrieg
Nach dem ersten Weltkrieg entstanden die Grundlagen für das moderne Feuerwehrwesen. Die Fahrzeuge wurden besser, vielfältiger und moderner. Es wurden Bestimmungen und Vorschriften festgelegt, wie sie auszusehen haben und verwendet werden sollen. Besonders im dritten Reich erfuhr ihre Entwicklung einen Schub. Bereits am 1. März 1937 wurde angeordnet, dass die Feuerwehrfahrzeuge in tannengrün zu lackieren sind. Die Feuerwehren wurde reichsweit ab dem 23. November 1938 der Polizei unterstellt. Die Berufsfeuerwehren wurden in Feuerschutzpolizei umbenannt. Die Freiwilligen Feuerwehren wurden zu technischen Hilfstruppen der Polizei, behielten aber die Bezeichnung Freiwillige Feuerwehr. Daneben entstanden militärische Feuerwehreinheiten, der Sicherheits- und Hilfsdienst (SHD). Einheitliche Bauvorschriften wurden ab dem 16. Februar 1940 erlassen, wobei unter anderem zwischen drei Löschfahrzeugen unterschieden wurde: Leichtes Löschgruppenfahrzeug (LLG, das spätere LF 8), Schweres Löschgruppenfahrzeug (SLG, das spätere LF 15) und Großes Löschgruppenfahrzeug (GLG, das spätere LF 25). Am 14. August 1942 folgte die Anordnung, dass alle Fahrzeuge in schwarzgrau-matt (RAL 7021) ausgeliefert werden sollen. Ab dem 7. April 1943 wurde die Lackierung durch Erlass in gelb-grau-matt (RAL 7028) geändert.
Feuerwehrfahrzeuge nach dem Zweiten Weltkrieg
In der BRD
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden viele der heute noch verwendeten Feuerwehrfahrzeuge entwickelt. Hierzu zählen die meisten Löschgruppenfahrzeuge, Tanklöschfahrzeuge, die Drehleitern, Rüst- und Gerätewagen, sowie die Tragkraftspritzenanhänger. Eine Besonderheit war das LF 16-TS, welches mit einer Vorbaupumpe so konzipiert wurde, dass es z. B. offene Gewässer geradeaus anfahren und das Wasser fördern kann. Im Laufe der Zeit wurden die Fahrzeuge immer weiter verfeinert und verbessert. Für die technische Weiterentwicklung und wichtige Innovationen von Bedeutung waren (und sind) zahlreiche Hersteller von Feuerwehrfahrzeugen, die neue Technologien zur Einsatzreife entwickelten und herstellten. Besonders in Anbetracht eines drohenden Krieges mit atomaren Waffen wurden besonders auch ABC-Abwehrkomponenten gefördert. Aus Erfahrungen durch Wald- und Flächenbrände wurden größere oder geländegängigere Tanklöschfahrzeuge und Schlauchwagen entwickelt.
Sehr lange prägten Lang- und Kurzhauber von Magirus-Deutz, MAN und Mercedes-Benz das typische Erscheinungsbild der Feuerwehrfahrzeuge: In den 1950er und 1960er Jahren war Magirus-Deutz mit seinen Rund- und Eckhaubern unangefochtener Marktführer im Feuerwehrbereich. Kurzhauber von MAN und Mercedes-Benz wurden noch bis Mitte der 1990er Jahre bei Neuanschaffungen im Katastrophenschutz beschafft, da sie eine geringere Bauhöhe aufwiesen als Frontlenker und daher auch für den Lufttransport geeignet waren. Erst in den 1970er Jahren setzten sich die Frontlenker auch bei den Feuerwehren durch und damit 10 bis 20 Jahre später als bei zivilen Lastkraftwagen.
Im Laufe der Zeit stiegen die Anforderungen an die Fahrzeuge, so dass immer neuere und größere Typen entwickelt wurden, die sich aber immer mehr ähnelten: Löschgruppenfahrzeuge erhielten eine Schnellangriffseinrichtung und einen Tank, Tanklöschfahrzeuge einen hydraulischen Rettungssatz. Gleichzeitig kam es aber auch zu gewissen Differenzierungen, z. B. bei Drehleitern: Ab 1980 gab es neue Drehleitertypen mit Tieffahrerhaus vor der Vorderachse, um eine geringere Bauhöhe des Fahrzeugs zu erreichen. Dies war insbesondere für Einsätze in engen Innenstädten sinnvoll.
In der DDR
Die Entwicklung der Feuerwehrfahrzeuge der DDR begann 1949 mit der Produktion von LKWs im VEB Horch Automobilwerk Zwickau im VEB Phänomen Werk in Zittau.
Löschfahrzeuge LF 10 und LF 15 waren die ersten Feuerwehrfahrzeuge der DDR. Bei den Einsatzfahrzeugen gab es eine strikte Normung nach TGL (vergleichbar mit der DIN).
Es gab drei Hauptstandorte für die Produktion von Feuerwehrfahrzeugen.
- In Luckenwalde den Nachfolger der Firma Koebe, den VEB Feuerlöschgerätewerk Luckenwalde (heute Rosenbauer)
- in Görlitz den VEB Feuerlöschgerätewerk Görlitz, vormals Firma G.A. Fischer und
- in Jöhstadt den VEB Feuerlöschgerätewerk Jöhstadt, Vorgänger war die Firma Flader.
Feuerwehrfahrzeuge heute
Im Laufe der Zeit hat man erkannt, dass die Vielfalt an genormten und nicht genormten Fahrzeugen es immer schwieriger macht, den Überblick zu behalten und deren Einsatzwert richtig einzuschätzen. Deshalb wurden im Jahr 2005 neue Normen für Feuerwehrfahrzeuge herausgegeben, die nur noch 12 Fahrzeuge als normungswürdig anerkennt. Besonders die ähnlichen Fahrzeuge verschiedener Größenordnungen werden zu einem Fahrzeugtyp zusammengefasst. Bedeutende Hersteller von Feuerwehrfahrzeugen sind heute die Firmen Iveco Magirus, Metz, Rosenbauer, Schlingmann und Ziegler.
Literatur
- Wolfgang Jendsch: Feuerwehrfahrzeuge in Europa. Haus Verlag 1991, ISBN 3-88776-048-4
- Wolfgang Jendsch: BRAND – Die Feuerwehren der Welt. Weltrundschau Verlag, diverse Beiträge über Feuerwehrfahrzeuge aus aller Welt in den einzelnen Buchausgaben
- Wolfgang Jendsch: Feuerwehren – Spezialfahrzeuge aus aller Welt. Motorbuch Verlag 2006, ISBN 3-613-02601-5
- Wolfgang Jendsch: Feuerwehr-Einsatzfahrzeuge - Waldbrandbekämpfung. Motorbuch Verlag 2009, ISBN 978-3-613-03033-6
- Walter Hamilton, Ulrich Kortt, Rolf Schmid: Handbuch für den Feuerwehrmann. Boorberg Verlag 2004, 20. Aufl., ISBN 3-415-03176-4
- Hans Kemper: Fahrzeugkunde. Ecomed Verlag, ISBN 3-609-62105-2
- Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg: Maschinist für Löschfahrzeuge. 2002 Neckar-Verlag, ISBN 3-7883-1966-6
- Axel Johanßen: Buchreihe „Fahrzeuge der Feuerwehr“ (2008/2009 aktuell: Band 11, ISBN 978-3-939673-04-0, FdFw-Verlag, Köln)
- Axel Johanßen: "Deutsche Feuerwehrfahrzeuge von 1990 bis heute", 2007, Bassermann-Verlag, ISBN 978-3-8094-2175-7
- Udo Paulitz: Buchreihe „Alte Feuerwehren“, Franckh-Kosmos; Stuttgart
- Manfred Gihl: "Geschichte des deutschen Feuerwehrfahrzeugbaus, Bd.1, Von den Anfängen bis 1940: Wie die Feuerwehren mobil wurden.", Kohlhammer Verlag, Stuttgart, 1996, ISBN 3170142895
- Manfred Gihl: "Geschichte des deutschen Feuerwehrfahrzeugbaus, Bd.2, Von 1940 bis heute: Wie die Feuerwehren mobil sind. ", Kohlhammer Verlag, Stuttgart, 2000, ISBN 3170142909
Siehe auch
- Feuerwehr
- Feuerwehrfahrzeuge
- Feuerwehr-Dienstvorschriften
- Themenliste Feuerwehr
Weblinks
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