Film-Verleih

Film-Verleih

Ein Filmverleih ist ein Distributor von Kinofilmen, beliefert also Kinos mit Filmkopien oder DVDs und stellt damit ein wichtiges Bindeglied zwischen der Produktion des Films und des Konsums in den Kinos dar. Der Verleih von Filmen als Video auf DVD an Privatleute ist unter dem Stichwort Videothek beschrieben.

Inhaltsverzeichnis

Begriffserläuterung

„Verleih“ ist juristisch genau genommen ein unangemessener Terminus, da die Filmkopien vom Verleih nicht (unentgeltlich) verliehen, sondern gegen eine „Leihgebühr“ (Filmmiete) vermietet werden. In der Praxis hat sich der Begriff „Filmverleih“ allerdings so eingebürgert, dass er beibehalten wird.

Geschichte

Bis etwa 1906, 1907 waren die meisten Filme nicht länger als etwa 10 Minuten, also ein bis maximal zwei Filmrollen. Die Hersteller produzierten ihre Filme der Nachfrage entsprechend in großer Anzahl und verkauften sie an Kinobesitzer. Als das Kino gegen 1906 weltweit erstmals Besucherrückgänge verzeichnete, da die kurzen, inhaltlich immer ähnlichen Filme bereits an Attraktivität verloren, fand der Übergang zu längeren, inhaltlich vielfältigeren Filmen, mit bis zu etwa 20 Minuten Dauer, statt. Um die nun entsprechend höheren Herstellungskosten finanzieren zu können und zugleich dem Kinobesitzer zu ermöglichen, die Filme häufiger zu wechseln, wurde das Verleihsystem flächendeckend eingeführt.

Vorarbeit

In der Regel werden vom Hersteller der Filme (Produzent oder dem von ihm beauftragten Weltvertrieb) die Rechte für die nationale Auswertung erworben. Der Verleih kümmert sich nun um eine entsprechende marktgerechte Bearbeitung des Films (Synchronisation, Untertitelung) und die Altersfreigabe (Vorlage bei der Freiwilligen Selbstkontrolle etc.). Es kann vorkommen, dass der ursprüngliche Film gekürzt wird, um eine für die Vermarktung günstigere Altersfreigabe zu erhalten. Es ist aber auch möglich, dass ein Film, der in seinem Ursprungsland aus denselben Gründen gekürzt wurde, hier in einer längeren Fassung verliehen wird. Der Verleih setzt einen Zeitpunkt fest, in dem der Film offiziell auf den Markt kommt (in Deutschland: Bundesstart), im Rahmen von Filmfestivals oder ähnlichem sind aber auch offizielle Vorpremieren oder unangekündigte Sneak-Previews möglich, darüber hinaus gibt es Pressevorführungen. Auch die überregionale Werbung für einen Film liegt bei den Verleihern, während die regionale Werbung (außer in Großstädten) zumeist den lokalen Kinos überlassen ist.

Verleihvorgang

Der Verleih stellt nun den Kinos die Filmkopien sowie deren Vorführungsrecht zur Verfügung und erhält dafür in der Regel einen festen Anteil der Einnahmen. Er kümmert sich um die Terminierung (wann die Filme wo eingesetzt werden), während Lagerung und Versand oftmals von unabhängigen regionalen Filmlagern erledigt werden. Zur Reduzierung der Lagerkosten wird nach der ersten, massiven Auswertung ein Großteil der Filmkopien vernichtet bzw. das Trägermaterial (Polyester) dem Recycling zugeführt. Meist hat der Verleih die nationalen Rechte an der Filmauswertung nur für einen begrenzten Zeitraum erworben. Gerade im Bereich der nichtgewerblichen Filmarbeit (Filmclub, Kommunales Kino, Filmfestivals) kommt es daher vor, dass ein Verleih noch Kopien, aber keine Rechte mehr hat, die dann vom Leihnehmer, dem Kinobetreiber, zusätzlich zur Gebühr an den Verleiher extra beim Weltvertrieb oder sonstigen Rechteinhaber erworben werden müssen. Ebenso kann es vorkommen, dass zwar noch Rechte für die nationale Aufführung beim Verleih liegen, der aber über keine spielbare Filmkopie mehr verfügt, die dann anderweitig (Kinemathek, Filmsammler, Archiv) beschafft und ebenfalls extra bezahlt werden muss.

Eine zu Beginn der 1920er Jahre von amerikanischen Filmkonzernen angewandte, illegale Methode, um Kinos zur Abnahme aller im eigenen Verleih befindlichen Filme zu nötigen, war das Blocksystem. Damit sollte der europäische Markt für eigene Produktionen gesichert werden.

Verleihbezirke

Die Filmverleiher haben sogenannte Verleihbezirke eingeteilt. Für jeden Bezirk gibt es eine eigene Pressebetreuung und eine gesonderte Disposition. In jedem Verleihbezirk gibt es ein oder mehrere Filmlager, aus denen die Kinos zentral über Speditionen mit den Kopien beliefert werden. Auch die Pressevorführungen sind nach Bezirken aufgeteilt.

Die Verleihbezirke im Einzelnen:

  • Hamburg (Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen)
  • Berlin (Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen)
  • Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
  • Frankfurt (Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Teile von Baden-Württemberg)
  • München (Bayern, Teile von Baden-Württemberg)

Nichtgewerblicher Filmverleih

Es gibt auch nichtgewerbliche Filmverleihe (z. B. Landesfilmdienste/Landesmediendienste e. V., Matthias-Film der Evangelischen Kirche in Deutschland) von denen sich aber viele, auch Landes- und Kreisbildstellen, auf das z. B. in Schulen und Jugendarbeit gebräuchlichere Schmalfilmformat 16 mm beschränken (das zunehmend von DVDs als Bildträger abgelöst wird), während im gewerblichen Bereich (Kino) fast ausschließlich das 35-mm-Format verwendet wird.

Unternehmen

In Europa dominieren US-amerikanische Verleiher. Die größten Marktanteile verfügen Buena Vista International, Warner Bros., UIP, 20th Century Fox und Sony Pictures Entertainment. Bedeutendste deutsche Verleiher sind Constantin Film und Kinowelt.

Weblinks


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