- Flagge des Saarlands
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Die Landesflagge des Saarlandes besteht aus der Bundesflagge, darauf in der Mitte, in den schwarzen und den goldfarbenen Streifen übergreifend, das Landeswappen, die rechte Seite (aus Sicht des Betrachters die linke Seite) zum Mast gewendet (Hissflagge). Sie kann auch als Bannerflagge ausgeführt sein, dann sind die Streifen senkrecht angeordnet, das Wappen steht aufrecht, die rechte Seite (aus Sicht des Betrachters die linke Seite) zum schwarzen Streifen hin gewendet.
Inhaltsverzeichnis
Bedeutung und Gebrauch
Gemäß der saarländischen Verfassung sind seit 1957 die Landesfarben Schwarz-Rot-Gold. Diese Kombination wurde nach dem Beitritt des Saarlandes zur Bundesrepublik Deutschland gewählt, um demonstrativ auf die Zugehörigkeit des Saarlandes zu Deutschland hinzuweisen.
Gebrauch
Obwohl die Flagge das Landeswappen enthält, darf die Landesflagge von jedem Landesbürger verwendet werden (im Gegensatz zu anderen Landesflaggen mit Wappen wie etwa Berlin oder Baden-Württemberg).
Standarte
Der Landtagspräsident und der Ministerpräsident haben das Recht, zu besonderen Anlässen ihre Fahrzeuge mit einer eigenen Standarte („Autoflagge“) zu schmücken. Die Minister und die Leiter der staatlichen Behörden dürfen ebenfalls Autostandarten benutzen, diese stellen jedoch verkleinerte Versionen der Landesflagge dar (Minister: 25x25 cm; Behördenchefs: 18x25cm).[1]
alte Landesflaggen
1919–1935
Nach der Abtrennung des „Saargebietes“ vom Deutschen Reich durch die Bestimmungen des Versailler Vertrages bestand die Landesflagge aus einer blau-weiß-schwarzen Trikolore. Dies sind sowohl die Farben der beiden ehemaligen Staaten Preußen (schwarz-weiß) und Bayern (blau-weiß), aus Teilen deren Gebiete das Saargebiet gebildet wurde, als auch die wesentlichen Farben des saarländischen Wappens von 1919.
1947–1956
Zu Zeiten der Unabhängigkeit nach dem Zweiten Weltkrieg bestand die Flagge des Saarlandes aus einem silbernen (weißen) skandinavischen Kreuz, der Untergrund zum Mast hin blau, zur anderen Seite hin rot (also die Farben Frankreichs auf Nachdruck desselben).
Literatur
- Kurt Hoppstädter: Die Wappen des Saarlandes. Saarbrücken 1953.
- Hermann Lehne, Horst Kohler: Wappen des Saarlandes. Landes- und Kommunalwappen. Saarbrücken 1981.
Quellen
Siehe auch
Landesflaggen und Liste der Flaggen in DeutschlandLandesflaggen: Baden-Württemberg | Bayern | Berlin | Brandenburg | Bremen | Hamburg | Hessen | Mecklenburg-Vorpommern | Niedersachsen | Nordrhein-Westfalen | Rheinland-Pfalz | Saarland | Sachsen | Sachsen-Anhalt | Schleswig-Holstein | Thüringen
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Weitere Artikel: Bundespostflagge | Schwarz-Rot-Gold | Flaggen der nationalen Minderheiten in Deutschland
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