- Flanke (Heraldik)
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Unter dem Heroldsbild Flanke oder auch Seite versteht man in der Heraldik (Wappenkunde) einen zum Schildrand verschobenen Pfahl.
Ein Pfahl nimmt die gedachten Plätze (vgl. →Heroldsbild#Platzbezeichnungen eines Wappens) nach der Teilung und Spaltung des Schildes mit den Nummern 1, 4 und 7 für die rechte bzw. 3, 6 und 9 für die linke Seite ein. Wie beim Pfahl oder Balken sollte die Flankenbreite 2/7 der Schildbreite nicht übersteigen.
Ist ein Abstand zum Seitenrand vorhanden, so spricht der Heraldiker von einem Flankenpfahl, möglich sind sowohl ein rechter wie auch ein linker Flankenpfahl. Die Mittellinie eines Pfahls muss mit der Begrenzung der Flanke zusammenfallen.
Der Flankenbalken oder Seitenbalken stellt eine Verbindung zwischen der Flanke und einem Balken in gleicher Tinktur dar. Voraussetzung ist das Fehlen einer Abgrenzung beider Heroldsbilder durch eine Linie. Auch hier ist eine rechte und linke Ausführung erlaubt.
Alle Flankenarten können mit weiteren Heroldsbildern verändert werden oder mit gemeinen Figuren belegt werden. Alle Farbgebungen („Tingierung“) sind anwendbar.
Die Flanke kann auch aus- oder eingebogen sein. Fehlt eine trennende Linie zum übrigen Teil des Wappenschildes und am Schildrand sind Spitzen, Spickel (kleine Spitzen) oder andere wenig ins Feld hinein reichende Wappenschnitte, so wird der Name Flanke mit dem Schnitt verbunden. Zwei Beispiele sollen dies verdeutlichen: Flankenspitzen und Flankenspickel.
Beispiele
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rechte und linke Bogenflanke im Wappen von Schmalstede
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