- Fluchtlinienplan
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Ein Fluchtlinienplan ist ein historisches Werkzeug der Bauleitplanung.
Im Fluchtlinienplan werden Fluchtlinien festgesetzt, die eine Abgrenzung der Straßen und Plätze von den sonstigen Flächen darstellen. Zunächst war die Aufstellung der Fluchtlinienpläne Aufgabe der Baupolizei (Preußische Bauordnung von 1853). Die Gemeinden wurden nicht miteinbezogen. Eine stärkere Beteiligung der Gemeinden an der Fluchtlinienplanung sah erstmals ein Erlass zur Aufstellung städtischer Bebauungspläne (1855) des Preußischen Ministerium für Handel vor, bevor mit dem Fluchtliniengesetz von 1875 dieses Planungsinstrument an die Gemeinden überging.
Kategorien:- Rechtsgeschichte der Neuzeit (Deutschland)
- Verwaltungsgeschichte
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