Hobrechtplan

Hobrechtplan

Der Hobrecht-Plan ist die übliche Bezeichnung für den nach seinem Hauptverfasser James Hobrecht genannten und 1862 in Kraft getretenen Bebauungsplan der Umgebungen Berlins. Dieser sollte als Fluchtlinienplan die Führung von Ring- und Ausfallstraßen und die Bebauung der Städte Berlin, Charlottenburg und fünf umgebender Gemeinden für die kommenden fünfzig Jahre regeln.

Inhaltsverzeichnis

Ausgangssituation

Im Zuge der Industrialisierung kam es auch in Deutschland zu einer Landflucht. Angelockt durch bessere Verdienstmöglichkeiten und ein größeres Angebot an Arbeitsplätzen kam es in Berlin zu einem extremen Bevölkerungswachstum. Die Einwohnerzahl wuchs von 172.122 (1800) auf 774.452 (1872). Im Jahr 1919 hatte Berlin 1.902.509 Einwohner.

Im selben Maße wie sich die Bevölkerungszahl erhöhte, verschlechterten sich die hygienischen Verhältnisse, die Versorgung der Bevölkerung und vor allem die Wohn- und Lebensbedingungen. Die meist schmalen Straßen und Gassen der Innenstadt waren dem Verkehrsaufkommen kaum noch gewachsen, die sich sprunghaft entwickelnde Industrie trug ihren Teil zur Luftverschmutzung bei – wer es sich leisten konnte, zog in die Vororte. Notwendig waren Bahnhöfe, breitere Straßen für schnelleren Warentransport, ein ausgebautes Verkehrsnetz, die Schaffung technischer und hygienischer Voraussetzungen, Platz für Kanalisation, Strom- , Gas- und Wasserleitungen.

Planungsvorgaben

Die Notwendigkeit zur Verbesserung der städtischen Verhältnisse stieg mit zunehmendem Wachstum der Stadt weiter an. Neben der Verbesserung der Lebensverhältnisse durch technische und hygienische Maßnahmen war vor allem eine Anpassung der Verkehrsinfrastruktur notwendig.

James Hobrecht (um 1890)

Im Auftrag des preußischen Innenministeriums sollte ab 1858 eine Planungskommission des Königlichen Polizeipräsidiums Pläne zur Verbesserung der Situation schaffen. Die Polizei war zu dieser Zeit als Baupolizei auch für Stadt- und Infrastrukturplanung und Bauaufgaben zuständig. Vorsitzender der Kommission war der junge Regierungsbaumeister James Hobrecht, jüngerer Bruder des Reichstagsabgeordneten und späteren Oberbürgermeisters der Stadt Arthur Johnson Hobrecht.

Die Planung sollte in der Innenstadt die Straßen verbreitern, zu einem leistungsfähigem Straßennetz verbinden und die Voraussetzungen für eine Kanalisation und Versorgungsleitungen für Strom, Gas und Wasser schaffen. Auch für die schnell wachsenden Eisenbahnstrecken und Bahnhöfe sollten Flächen vorgesehen werden. Entsprechend dem Wunsch des Königs sollte das Stadtgebiet durch eine Boulevardstraße eingefasst und dazwischen eine Reihe von Radial- und Ausfallstraßen angelegt werden. Dem König schwebten als Vorbild die Pariser Straßenplanungen des Baron Georges-Eugène Haussmann vor. Im Gegensatz zu diesen sollte in Berlin aber möglichst auf radikale Straßendurchbrüche durch historisch gewachsene Stadtviertel verzichtet werden. Auch war der rücksichtslose Rückgriff auf private Flächen nicht möglich: alle in Anspruch genommenen Flächen mussten vom Staat erworben werden.

Nach der Kartographierung des Ist-Zustandes sollten bereits vorliegende Pläne gesichtet und in die spätere Planung eingearbeitet werden. Dazu gehörten die Vorschläge zur Stadtplanung von Karl Friedrich Schinkel, die Bebauungspläne von Johann Carl Ludwig Schmid von 1825 und 1830 und insbesondere die Stadtentwicklungspläne Peter Joseph Lennés, der vor allem als Garten- und Landschaftsarchitekt gearbeitet hatte und 1840 als einer der ersten einen Gesamtplan über Berlin hinaus, Projektierte Schmuck- und Grenzzüge von Berlin mit nächster Umgebung, erstellt hatte. Viele von Lennés Vorstellungen und Ideen flossen in den Hobrecht-Plan ein. Eines der wichtigsten Elemente war der schon von Schmid in Ansätzen vorgesehene Generalszug, eine Abfolge von Straßen und Plätzen, die heute als verkehrsreichste Ost-West-Verbindung vom Ernst-Reuter-Platz in Charlottenburg bis zum Südstern in Kreuzberg reicht. Im Bereich des später sogenannten Gleisdreickgeländes war aufgrund der rasant zunehmenden Ausdehnung der Eisenbahnanlagen nach Festlegung des ursprünglichen Hobrecht-Plans eine Planänderung mit einer Südverschiebung erforderlich, die die Grundlage für die hier errichteten Yorckbrücken bildete.

Der Hobrecht-Plan

Bedingt durch das schnelle Wachstum der Stadt und die 1861 erfolgten Eingemeindungen war es von großer Bedeutung, dass die Planungen der Hobrecht-Kommission weit über die damals bestehende Stadtgrenze hinaus reichten. Der am 18. Juli 1862 als Bebauungsplan der Umgebungen Berlins genehmigte Hobrecht-Plan umfasste in 14 Abteilungen das bebaute und kartographisch erfasste unbebaute Land der Städte Berlin und Charlottenburg und der Gemeinden Reinickendorf, Weißensee, Lichtenberg, Rixdorf und Wilmersdorf. Ausgehend von einem angenommenen Bevölkerungsstand von 1,5 bis 2 Millionen Einwohnern (1861: 524.900 Einwohner) und der entsprechend damit verbundenen Verkehrs- und Verwaltungsentwicklung war eine einheitliche städtische Administration und Planung dringend notwendig geworden.

Der Plan sah zwei ringförmige Gürtelstraßen vor, die die Städte Berlin und Charlottenburg komplett umgeben sollten. Die dazwischen liegenden noch unbebauten Flächen sollten durch Diagonalstraßen und nach allen Richtung führende Ausfallstraßen in rechtwinklige Baublöcke aufgeteilt werden. Zur Straße hin sollten bürgerliche Wohnhäuser entstehen, in den Innenhöfen sollte Wohnraum für Arbeiter und Werkstätten entstehen. Hobrecht erwartete, dass dadurch verschiedene Bevölkerungsschichten friedlich zusammenleben könnten.

Der Hobrecht-Plan selbst legte nur den Verlauf der Straßen und deren Grenzen fest, es handelt sich um einen reinen Fluchtlinienplan; weitergehende Vorschriften zur Bebauung der Blocks enthielt er nicht. Erst in Verbindung mit der 1853 erlassenen Baupolizeiordnung begünstigte er die Entstehung des wilhelminischen Mietskasernengürtel. Die Baupolizeiordnung schrieb innerhalb der recht großen Blocks nur vor, dass die Bebauung maximal sechs Vollgeschosse bei einer Traufhöhe von 20 Metern umfassen durfte, die Innenhöfe mussten eine Mindestfläche von 5,34 m × 5,34 m haben, damit die Feuerwehrspritze wenden konnte.

Folgen

Dadurch, dass das Bauen durch keine weitergehenden Vorschriften reglementiert wurde, entstand in den Folgejahren sehr bald eine sehr dichte Bebauung. Der Mangel an weitergehenden Vorschriften führte zu Immobilienspekulationen und dem rasanten Wachstum der berüchtigten Mietskasernen des Steinernen Berlins, in denen die Menschen unter engsten Verhältnissen wohnten. Es entstanden im Innenbereich der Blöcke Hinter- und Seitenhäuser, die nur die geforderten Mindesthofflächen unüberbaut ließen. Die durch die schmalen Höfe nur spärlich beleuchteten Wohnungen und die durch die Enge und hohe Bewohnerzahl drastisch verschärften hygienischen Verhältnisse führten immer wieder zu Krankheiten. Erst durch die Einführung der Berliner Kanalisation mit den zwölf Radialsystemen bis 1893 besserten sich die Umstände.

Für viele war Hobrecht als Planverfasser der Hauptschuldige für die Entstehung der Mietskasernen und der dortigen dramatischen Wohnverhältnisse. Erst in der heutigen Zeit wird zunehmend die Bedeutung des Hobrecht-Plans für die Stadtentwicklung anerkannt. Eine ebenso große Verantwortung für die Entstehung der dichten Blockbebauung trugen die Immobilienspekulanten und der Gesetzgeber, der seine Steuerungsfunktion für die Entwicklung kaum wahrnahm. Letztlich ist nicht die Planung die Ursache des Problems sondern das Streben mit möglichst wenig Finanzeinsatz einen hohen Gewinnertrag zu erreichen. (vergleiche hierzu die Ausführungen unter Plattenbau.)

Bei allen negativen Auswirkungen war der Hobrecht-Plan notwendige Voraussetzung für die Lösung des zur Jahrhundertwende entstehenden Wohnungsproblems und die für die Stadthygiene unumgängliche Einführung der Stadtentwässerung. Auch heute noch ist seine Planung bestimmend für weite Teile des Berliner Stadtbildes.

Hobrechts sozialer Gedanke

James Hobrecht sprach der bewussten sozialen Vermischung der Bewohner in Vorder- und Hinterhäusern, Keller-, Dach- und Beletage-Wohnungen eine gesellschaftliche Wirkung zu:

In der Mietskaserne gehen die Kinder aus den Kellerwohnungen in die Freischule über denselben Hausflur wie diejenigen des Rats oder Kaufmanns, auf dem Wege nach dem Gymnasium. Schusters Wilhelm aus der Mansarde und die alte bettlägerige Frau Schulz im Hinterhaus, deren Tochter durch Nähen oder Putzarbeiten den notdürftigen Lebensunterhalt besorgt, werden in dem ersten Stock bekannte Persönlichkeiten. Hier ist ein Teller Suppe zur Stärkung bei Krankheit, da ein Kleidungsstück, dort die wirksame Hilfe zur Erlangung freien Unterrichts oder dergleichen und alles das, was sich als das Resultat der gemütlichen Beziehungen zwischen den gleichgearteten und wenn auch noch so verschiedenen situierten Bewohner herausstellt, eine Hilfe, welche ihren veredelnden Einfluss auf den Geber ausübt. Und zwischen diesen extremen Gesellschaftsklassen bewegen sich die Ärmeren aus dem II. oder IV. Stock, Gesellschaftsklassen von höchster Bedeutung für unser Kulturleben, der Beamte, der Künstler, der Gelehrte, der Lehrer usw., und wirken fördernd, anregend und somit für die Gesellschaft nützlich. Und wäre es fast nur durch ihr Dasein und stummes Beispiel auf diejenigen, die neben ihnen und mit ihnen untermischt wohnen.

Literatur

  • Johann Friedrich Geist, Klaus Kürvers: Das Berliner Mietshaus.
  • Klaus Strohmeyer: James Hobrecht. (1825–1902) und die Modernisierung der Stadt. Verlag für Berlin-Brandenburg 2000. ISBN 3-9329-8167-7
  • Claus Bernet: The Hobrecht Plan (1862). In: Urban History 31, 2004, S. 400-419.
  • Werner Hegemann: Das steinerne Berlin. Geschichte der größten Mietskasernenstadt der Welt. Bauwelt Fundamente, Berlin 1930. Neuausgabe gekürzt, 4. Aufl., 1988. ISBN 978-3-7643-6355-0

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