Flächenermittlung nach DIN 277 und gif

Flächenermittlung nach DIN 277 und gif
Logo des Deutschen Instituts für Normung DIN 277
Bereich Bauwerksberechnung
Regelt Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau
Kurzbeschreibung Teil 1: Begriffe, Ermittlungsgrundlagen; Teil 2: Gliederung der Netto-Grundfläche (Nutzflächen, Technische Funktionsflächen und Verkehrsflächen); Teil 3: Mengen und Bezugseinheiten
Letzte Ausgabe 2005
ISO

Die DIN-Norm DIN 277 dient zur Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten von Bauwerken oder Teilen von Bauwerken im Hochbau. Die Norm ist insbesondere bei der Flächenermittlung von Gebäuden mit mehreren Nutzungen anzuwenden.

Der Teil 1 der DIN 277 legt die Regeln für die Berechnung von Flächen- und Rauminhalten von Bauwerken fest. Diese Flächen- und Rauminhalte dienen sowohl der Ermittlung der Herstellungskosten von Gebäuden als auch der Ermittlung von Miet- und Kaufpreisen. Sie werden ferner dazu verwendet, die Nutzungsfähigkeit und die Wirtschaftlichkeit verschiedener Gebäude miteinander zu vergleichen. Teil 2 gliedert die in Teil 1 definierte Nutzfläche von Gebäuden nach Gruppen unterschiedlicher Nutzungsarten und gibt Beispiele für die Zuordnung von Räumen und Flächen zu den einzelnen Nutzungsarten. Teil 3 legt die Messgrößen und Bezugseinheiten für Baukostengruppen auf der Grundlage der DIN 276 Kosten im Hochbau fest.

Eine andere Möglichkeit für die Flächenberechnung für die Vermietung gewerblicher Räume (Büro- und Einzelhandelsflächen) ist die gif-Richtlinie MF-G Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für gewerblichen Raum.

Grundflächen und Rauminhalte sind unter anderem maßgebend für die Ermittlung der Kosten im Hochbau und beim Vergleich von Bauwerken.

Flächen- und Rauminhalte nach DIN 277

Begriffe

Begriff Abk. Erläuterung
Brutto-Grundfläche BGF Netto-Grundfläche + Konstruktionsgrundfläche
Netto-Grundfläche NGF Nutzfläche + Technische Funktionsfläche + Verkehrsfläche
Konstruktions-Grundfläche KGF Summe der aufgehenden Bauteile aller Grundrissebenen eines Bauwerks (Wände, Stützen, Pfeiler, ...). Auch die Grundflächen von Schornsteinen, nicht begehbaren Schächten, Türöffnungen, Nischen und Schlitzen zählen zur KGF. Ausnahme: leichte Trennwände ohne statische Funktion.
Nutzfläche NF Summe der Grundfläche mit Nutzungen (derjenige Teil der NGF, der der Nutzung des Bauwerks aufgrund seiner Zweckbestimmung dient)
Technische Funktionsfläche TF Derjenige Teil der NGF, der der Unterbringung zentraler betriebstechnischer Anlagen dient. Wenn die Unterbringung betriebstechnischer Anlagen, zur Versorgung anderer Bauwerke Zweckbestimmung ist (Bsp. Heizhaus), sind die dafür erforderlichen Grundflächen NF.
Verkehrsfläche VF Derjenige Teil der NGF, der dem Zugang zu den Räumen, dem Verkehr innerhalb des Bauwerks und auch dem Verlassen im Notfall dient. Bewegungsflächen innerhalb von Räumen zählen nicht dazu.
Brutto-Rauminhalt BRI Rauminhalt des Baukörpers ohne Fundament, der von den äußeren Begrenzungsflächen des Bauwerks umschlossen wird.
Netto-Rauminhalt NRI Summe der Rauminhalte aller Räume, deren Grundflächen zur NGF gehören.
Konstruktionsrauminhalt KRI Differenz zwischen Brutto- und Netto-Rauminhalt

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