- Folgekosten
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Folgekosten sind Kosten, die nach einer Startinvestition entstehen. Ihre Aufwendung ist nötig, um etwas in betriebsbereiten Zustand zu versetzen oder zu erhalten.
Folgekosten bestehen im Einzelnen aus Unterhaltungs-, Betriebs- und Verwaltungskosten. Man unterscheidet hierbei zwischen absehbaren und nicht absehbaren Folgekosten.
Folgekosten haben in der Betrachtung durch das Life Cycle Costing und der ökologieorientierten Betriebswirtschaftslehre einen sehr hohen Stellenwert.
Quellen
- Andreas Hoffjan, Annehild Bramann, Stefan Kentrup; Folgekosten von Gesetzen;Verlag: Lang, Frankfurt; ISBN 978-3631577264
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