- Fraktion
-
Der Begriff Fraktion (von lateinisch fractio ‚Bruch[teil]‘) bezeichnet
- allgemein eine Gruppe von Personen innerhalb einer übergeordneten Gemeinschaft, die eigenständige Interessen verfolgt, siehe Interessengruppe
- einen freiwilligen Zusammenschluss von Abgeordneten zur Durchsetzung ihrer politischen Interessen und Ziele in einem Parlament, siehe Fraktion (Politik)
- in der Chemie eine Untergruppe von Substanzen in einem dispersen Gemisch, siehe Fraktion (Chemie)
- speziell in der Petrochemie Destillationsprodukte bestimmter Temperaturbereiche, siehe fraktionierte Destillation
- denjenigen Teil der Abendmahlsliturgie, in dem der Priester das Brot bricht, siehe Brotbrechen
- allgemein eine Untergliederung der Kommunalebene, siehe Gemeindeteil
- in Österreich (Tirol, Vorarlberg) Bezeichnung für Ortschaft, siehe Ortschaft#Österreich
- in der Schweiz (Graubünden, Tessin) einer Gemeinde untergeordneter Ortsteil#Schweiz
- in der schweizerischen Landschaft Davos eine Ortschaft mit eigenem rechtlichen Status, siehe Fraktionsgemeinde
- in Italien eine Ortschaft mit einem eigenen rechtlichen Status, siehe Fraktion (Italien)
namentlich
- Die Fraktion, Rockband
Siehe auch:Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Wikimedia Foundation.