Fraktion im Europaparlament

Fraktion im Europaparlament

Das Europäische Parlament zeichnet sich unter den existierenden supranationalen Institutionen dadurch aus, dass es – ebenso wie ein nationales Parlament – nicht entlang nationaler Gruppen, sondern weltanschaulicher Fraktionen organisiert ist. Diese Fraktionen des Europäischen Parlaments setzen sich aus Europaabgeordneten mit ähnlichen politischen Ansichten zusammen.

Im Allgemeinen bilden sich die Fraktionen aus den europäischen politischen Parteien. Allerdings entsprechen sie einander nicht hundertprozentig, da häufig verschiedene Europaparteien eine gemeinsame Fraktion bilden (z. B. die Europäische Grüne Partei mit der Europäischen Freien Allianz oder die Europäische Liberale, Demokratische und Reformpartei mit der Europäischen Demokratischen Partei). Außerdem sind in mehreren Fraktionen parteilose Abgeordnete vertreten.

Inhaltsverzeichnis

Anforderungen zur Bildung einer Fraktion

Die Konstituierung als Fraktion bringt den Abgeordneten verschiedene Vorteile, insbesondere zusätzliche parlamentarische Rechte – etwa die Repräsentation in den Ausschüssen des Europaparlaments oder die Einbringung von Beschlussvorlagen – sowie finanzielle Zuwendungen.

Die Anforderungen zur Bildung einer Fraktion im Europaparlament sind in Art. 29 der Geschäftsordnung des Europaparlaments niedergelegt. Demnach sind mindestens 19 Abgeordnete aus mindestens einem Fünftel (d. h. derzeit sechs) der Mitgliedstaaten erforderlich; kein Abgeordneter kann Mitglied zweier verschiedener Fraktionen sein.

Allerdings wurden diese Anforderungen nach der Bildung der rechtsextremen Fraktion ITS im Jahr 2007 auf Initiative der beiden größten Fraktionen (EVP-ED und SPE) ausgeweitet: Nach der Europawahl 2009 soll daher ein Minimum von 25 Abgeordneten aus mindestens einem Viertel (d. h. sieben) der Mitgliedsstaaten erforderlich sein. Durch diese Maßnahme soll die Bildung links- und rechtsradikaler Fraktionen erschwert werden; allerdings würde sie in der derzeitigen Form auch andere kleine Fraktionen zur Auflösung zwingen.

Darüber hinaus müssen Fraktionen eine gemeinsame weltanschauliche Ausrichtung besitzen, es kann daher keine „gemischten“ oder „technischen“ Fraktionen geben, durch die sich eigentlich fraktionslose Abgeordnete nur zu dem Zweck zusammenschließen, sich die Privilegien des Fraktionsstatus zu sichern. Eine solche gemischte Fraktion existierte bis 2001, wurde dann aber nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aufgelöst.

Organisation der Fraktionen

Fraktionen können sich entweder auf eine einzelne Europaparteien stützen (wie die Sozialdemokratische Fraktion) oder mehrere europäische und nationale Parteien sowie parteilose Mitglieder umfassen (wie die Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa oder die Fraktion der Grünen/EFA).

Jede Fraktion ernennt einen Fraktionsvorstand (der meist „Präsident“, „Koordinator“ oder „Sprecher“ genannt wird), der die Standpunkte der Fraktion nach außen vertritt. Allerdings gibt es im Europäischen Parlament keinen formalen Fraktionszwang; kein Abgeordneter kann zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten verpflichtet werden. Dies bewirkt, dass es traditionell häufig zu einem uneinheitlichen Abstimmungsverhalten innerhalb der Fraktionen kommt (indem etwa einzelne Abgeordnete oder Landesgruppen vom Mehrheitsverhalten der Fraktion abweichen). Allerdings hat die Einheitlichkeit innerhalb der Fraktionen seit den Kompetenzerweiterungen und der „Professionalisierung“ des Parlaments in den neunziger Jahren deutlich zugenommen.

Die Vorstände der verschiedenen Fraktionen bilden zusammen die so genannte „Konferenz der Präsidenten“, die unter anderem die Tagesordnung der Parlamentssitzungen entwirft.

Gegenwärtig existierende Fraktionen im Europaparlament

Fraktion Untergruppen/Mitgliedsparteien Vorsitzende(r) Gründung Mitglieder
  Europäische Volkspartei – Europäische Demokraten
(EVP–ED)
Europäische Volkspartei (EVP)
Europäische Demokraten (ED)
Joseph Daul 1999 288
  Sozialdemokratische Fraktion
(SPE)
Sozialdemokratische Partei Europas (SPE)
+ 7 selbstständige nationale Parteien
Martin Schulz 1953 217
  Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa
(ALDE)
Europäische Liberale, Demokratische und Reformpartei (ELDR)
Europäische Demokratische Partei (EDP)
+ 2 selbstständige nationale Parteien
+ 2 parteilose Abgeordnete
Graham Watson 2004 100
  Union für ein Europa der Nationen
(UEN)
Allianz für ein Europa der Nationen (AEN)
+ 6 selbstständige nationale Parteien
Brian Crowley
Cristiana Muscardini
1994 43
  Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz
(Grüne–EFA)
Europäische Grüne Partei (EGP)
Europäische Freie Allianz (EFA)
+ 2 selbstständige nationale Parteien
Monica Frassoni
Daniel Cohn-Bendit
1999 43
  Vereinte Europäische Linke/Nordische Grüne Linke
(GUE–NGL)
Partei der Europäischen Linken (EL)
Nordisch grün-linke Allianz (NGLA)
+ 5 selbstständige nationale Parteien
Francis Wurtz 1994 41
  Unabhängigkeit und Demokratie
(Ind/Dem)
EUDemokraten (EUD)
Libertas
Europäische Christliche Politische Bewegung (ECPM)
+ 4 selbstständige nationale Parteien
+ 1 parteilose Abgeordnete
Nigel Farage
Kathy Sinnott
2004 22
  Fraktionslose Euronat
+ 11 selbstständige nationale Parteien
+ 3 parteilose Abgeordnete
- 31
Quelle: Europäisches Parlament, Stand: März 2009 Gesamt 785

Abgeordnete aus Deutschland und Österreich finden sich in folgenden Fraktionen:

Deutschland
Österreich

Parteibeziehungen

Da das Europaparlament – anders als nationale Parlamente – keine Regierung im traditionellen Sinn wählt, ist die Gegenüberstellung von Regierungskoalition und Oppositionsfraktionen hier weniger stark ausgeprägt. Statt Konfrontation herrscht zwischen den großen Parteien ein weitgehender Konsens. Auch hat bisher noch niemals eine einzelne Fraktion eine absolute Mehrheit im Europaparlament gestellt; allerdings gab es stets eine Mehrheit von 50–70 % für die „Große Koalition“ aus der konservativ-christdemokratischen EVP-ED und der sozialdemokratischen SPE. Diese Fraktionen dominieren daher traditionell das Geschehen im Europaparlament. Bis 1999 stellten die Sozialdemokraten die größte Fraktion, seither die EVP-ED.

Diese informelle Große Koalition wurde zusätzlich gestärkt durch die Einheitliche Europäische Akte 1986, die dem Europaparlament erstmals Mitspracherechte bei der EU-Rechtsetzung zugestand: Da gemäß dem Mitentscheidungsverfahren für die Verabschiedung eines Beschlusses in zweiter Lesung jeweils eine absolute Mehrheit der gewählten (nicht der anwesenden) Mitglieder des Europaparlaments notwendig ist, kann das Parlament faktisch nur durch eine Zusammenarbeit aus EVP und SPE die notwendigen Mehrheiten organisieren. Ein deutliches Kennzeichen der Großen Koalition ist auch ihre Vereinbarung, das fünfjährige Mandat des Parlamentspräsidenten aufzuteilen, sodass das Parlament jeweils für die Hälfte der Legislaturperiode von einem Sozialdemokraten und für die andere Hälfte von einem EVP-Mitglied geleitet wird. Allerdings ist die Große Koalition nach wie vor nicht formalisiert, es gibt weder einen Koalitionsvertrag noch ein festes gemeinsames „Regierungsprogramm“. Im Arbeitsalltag des Europäischen Parlaments werden Entscheidungen daher weiterhin grundsätzlich mit wechselnden Mehrheiten aus verschiedenen Fraktionen getroffen, wenn auch fast immer ausgehend von einem Kompromiss zwischen EVP und SPE.

Die Praxis der Großen Koalition wurde von den Mitgliedern der kleineren Fraktionen, insbesondere von Liberalen und Grünen, kritisiert. Während der Legislaturperiode 1999–2004 kam es in Folge des Korruptionsskandals um die Kommission Santer zu einem Bruch der Großen Koalition und einer Kooperation zwischen EVP und Liberalen. Bei der Diskussion um die Ernennung von Rocco Buttiglione zum Justizkommissar im Jahr 2004 distanzierten sich EVP und Liberale allerdings wieder voneinander, sodass es – trotz der Differenzen zwischen EVP und SPE – letztlich zu einer neuen informellen „Großen Koalition“ kam. Vor dem Europawahlen 2009 kündigte Graham Watson, der Fraktionsvorsitzende der Liberalen, sein Ziel an, in der nächsten Legislaturperiode mit seiner Fraktion an einer stabilen Koalition mit EVP oder SPE teilzuhaben.[1]

Geschichte

Fraktionen in den Wahlperioden seit 1979. Von links nach rechts:
██ (Post)Kommunisten, GUE/NGL
██ Sozialdemokraten, SPE
██ Grüne/Regionalisten (1984-94 „Regenbogen“), Grüne/EFA
██ Grüne (ohne Regionalisten, 1989-94)
██ „technische“ Fraktion (1979-84, 1999-2001)
██ Fraktionslose
██ Liberale, ALDE
██ Radikale Allianz (1994-99)
██ Christdemokraten, EVP-ED
██ Forza Europa (1994-95)
██ Konservative (1979-92)
██ Europaskeptiker, Ind/Dem
██ Nationalkonservative, UEN
██ Rechtsextreme (1984-94)

Die ersten drei Fraktionen bildeten sich bereits in den ersten Tagen nach Gründung des Europaparlaments 1952. Dabei handelte es sich um die Sozialdemokratische Fraktion (aus der später die SPE hervorging), die Christdemokratische Fraktion (heute EVP, in der Fraktion EVP-ED) und die Fraktion der Liberalen und Nahestehenden (heute ELDR, in der Fraktion ALDE).

In der weiteren Entwicklung des Parlaments entstanden neue Fraktionen. Nationalkonservative gaullistische Abgeordnete aus Frankreich traten 1965 aus der Liberalen Fraktion aus und gründeten die Fraktion der Europäischen Demokratischen Union (nicht zu verwechseln mit dem gleichnamigen christdemokratischen Parteibündnis EDU!). Diese existierte unter verschiedenen Namen und mit unterschiedlichen Mitgliedsparteien weiter und bildete den Kern der heutigen UEN.

Nach dem Beitritt von Dänemark und Großbritannien entstand 1973 die Konservative Fraktion, die sich 1979 in die Fraktion der Europäischen Demokraten (ED) umbenannte und 1992 mit der EVP zur EVP-ED-Fraktion vereinigte. Einen Sonderfall bildete die italienische Partei Forza Italia, die 1994/95 mehrere Monate lang eine eigene Fraktion namens Forza Europa bildete, ehe sie sich zunächst der UEN und 1999 der EVP anschloss.

1973 entstand auch erstmals eine Kommunistische Fraktion im Europaparlament. Diese spaltete sich 1989 in die zwei Fraktionen, von denen sich eine jedoch 1993 auflöste, nachdem ihre italienische Mitgliedspartei sich der SPE angeschlossen hatte. Die verbleibende Fraktion bildete nach mehreren Namensänderungen schließlich den Kern der heutigen Europäischen Linkspartei (EL). Nach dem Beitritt von Finnland und Schweden 1995 bildeten die skandinavischen Linksparteien ein eigenes Bündnis (die Nordische Grüne Linke), das jedoch eine Fraktionsgemeinschaft mit der EL einging (Vereinte Europäische Linke/Nordische Grüne Linke).

1984 bildete sich ferner die so genannte „Regenbogen“-Fraktion zwischen den europäischen Grünen und verschiedenen Regionalparteien, die sich in der Europäischen Freien Allianz (EFA) zusammengeschlossen hatten, um sich für eine stärkere politische Dezentralisierung einzusetzen. 1989 traten die Grünen jedoch aus diesem Bündnis aus und bildeten eine eigene Fraktion. Die verbleibenden Mitglieder des „Regenbogens“ schlossen sich 1994 mit einer Gruppe französischer und italienischer linksliberaler Parteien, die sich aus der ELDR-Fraktion abgespalten hatten, zu der „Radikalen Allianz“ zusammen. 1999 zerbrach diese Radikalliberale Fraktion jedoch: Während sich die Regionalparteien der EFA erneut einer gemeinsamen Fraktion mit den Grünen anschlossen (Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz), kehrten die linksliberalen Parteien in die ELDR-Fraktion zurück. 2004 gründeten sie allerdings eine eigene Europapartei (die EDP), die nun mit der ELDR formal eine Fraktionsgemeinschaft namens Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE) bildet.

1984 entstand auch erstmals eine rechtsextreme Fraktion im Europaparlament, die Fraktion der Europäischen Rechten. Diese erwies sich jedoch als instabil, da die wechselseitigen nationalistischen Vorbehalte ihrer Mitglieder die Zusammenarbeit mit Abgeordneten der anderen Staaten erschwerten. Um sich von der supranationalen Zusammenarbeit abzusetzen und den rein pragmatischen Charakter des Bündnisses zu unterstreichen, benannte sich die Fraktion 1989 in Technische Fraktion der Europäischen Rechten um; 1994 zerbrach sie vollständig. 2007 kam es zu einem neuen Versuch zur Gründung einer rechtsextremen Fraktion unter dem Namen Identität, Tradition, Souveränität (ITS), die sich jedoch nach nur wenigen Monaten wieder auflöste.

1994 wurde schließlich zum ersten Mal eine europaskeptische Fraktion im Europaparlament gegründet, die nach mehreren Namensänderungen in die heutige Fraktion Unabhängigkeit und Demokratie (Ind/Dem) mündete.

Von 1979 bis 1984 sowie von 1999 bis 2001 existierten außerdem so genannte „technische“ oder „gemischte“ Fraktionen, die Abgeordneten verschiedener Parteiströmungen umfassten, die sich keiner anderen Fraktion anschließen, aber dennoch nicht auf die Vorzüge des Fraktionsstatus verzichten wollten. Dies entspricht der parlamentarischen Praxis mancher europäischer Länder, ist jedoch von den Geschäftsordnung des Europaparlaments nicht gestattet. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs wurde die Technische Fraktion der Unabhängigen Abgeordneten daher 2001 aufgelöst.

Einzelnachweise

  1. EurActiv, 6. November 2008, Interview: Europäisches Parlament braucht ‚ideologische Koalition‘.

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