- Freigabe
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Freigabe steht für
- Rechtswesen
- im Rechtswesen allgemein die Einräumung von Rechten auf etwas, siehe Autorisierung
- im Sicherheitskontext allgemein die an eine Person erteilte Zugriffsberechtigung, siehe Zugriffskontrolle
- im Zensurwesen die Bestätigung über das Einhalten der Regelungen, siehe Zensur (Informationskontrolle)
- im Strahlenschutz die Entlassung bestimmter Objekte aus dem sachlichen Geltungsbereich des Strahlenschutzrechts; siehe Freigabe (Strahlenschutz)
- in der Luftfahrt die Genehmigung eines bestimmten Flugplanes oder eines bestimmten Flugmanövers (Startfreigabe, Landefreigabe, Überflugerlaubnis); siehe Flugverkehrskontrolle
- Technik
- in der Technik die Beseitigung mechanischer oder elektrischer Hemmnisse bezüglich des Gebrauchs von Geräten oder Einrichtungen (Entriegelungssysteme).
- in der Informations- und Netzwerktechnik eine Sicherheitstechnik für benutzerspezifischen Zugriff in einem Netzwerk oder Computersystem, siehe Zugriffsrecht
- in Windowsbetriebssystemen speziell die Verwaltung von Ressourcen durch Datei- und Druckdienste
- in der Softwareentwicklung die Freigabe einer neuen Version für den allgemeinen Gebrauch; siehe Release Management
- in der Programmierung die Freigabe von dynamischem Speicher durch eine Deallokation
- Sonstiges
- im Beförderungswesen die Abmachung über die Kosten der Sendung, siehe Frankatur
- in der Druck- und Verlagsbranche die Genehmigung zum Satz oder Druck, Druckfreigabe; siehe Imprimatur
- im Projektmanagement und in der Qualitätssicherung die offizielle und dokumentierte Erlaubnis, Ergebnisse, Produkte oder Entscheidungen in fortführende Prozesse fortzutragen, je nach Sachverhalt Produktfreigabe, Produktionsfreigabe oder aber Prozessfreigabe genannt.
Siehe auch:Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. - Rechtswesen
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