Autorisierung

Autorisierung

Autorisierung ist im weitesten Sinne eine Zustimmung, spezieller die Einräumung von Rechten gegenüber Anderen, ggf. zur Nutzung gegenüber Dritten.

Inhaltsverzeichnis

Autorisierung in Computernetzwerken

In der Informationstechnologie bezeichnet sie die Zuweisung und Überprüfung von Zugriffsrechten auf Daten und Dienste an Systemnutzer. Die Autorisierung erfolgt meist nach einer erfolgreichen Authentifizierung.

Die zwei häufigsten Spezialfälle sind:

  • der erlaubte Zugriff auf sogenannte Ressourcen (z. B. auf Verzeichnisse oder Dateien) in einem Computernetzwerk.
  • die Erlaubnis zur Installation oder Benutzung von technisch geschützten Computerprogrammen (Software).

Autorisierung im Zahlungsverkehr

Als Autorisierung bezeichnet man den Vorgang der Genehmigung einer ec- oder Kreditkartenzahlung durch das Kreditinstitut des Karteninhabers. Im Rahmen der Autorisierung wird unter anderem geprüft, ob es sich um eine gültige Karte handelt und ob das Kartenlimit für die beabsichtigte Transaktion noch ausreicht. Bei erfolgreicher Autorisierung hat der Verkäufer die Gewissheit, dass das Bank- bzw. Kreditkartenkonto des Kunden mit dem autorisierten Betrag belastet werden kann. Die Autorisierung erfolgt in der Regel online.

Autorisierung in der Wirtschaft

Unternehmen, die in irgendeiner Form kooperieren, können dieser Zusammenarbeit gegenüber ihren Kunden oder anderen Unternehmen einen formalen Rahmen verleihen, indem sie sich als autorisierter Partner oder autorisierter Vertriebspartner bezeichnen. Besonders häufig wird der Begriff des autorisierten Vertriebspartners verwendet, wodurch Standards, z. B. in Qualität, Kontrolle und Ausbildung dokumentiert werden sollen.

Autorisierung bei Werken in Schrift, Bild und Ton

Durch Autorisierung erkennt der Autor eines Werkes (z. B. eines Romanes oder einer Symphonie) eine bestimmte Fassung als endgültige Fassung ("autorisierte Fassung") an, wenn mehrere vorliegen.

Die Autorisierung eines Werkes ist die Erlaubnis des Rechteinhabers zu einer spezifischen Verwertung, häufig bei einem Medienwechsel (z. B. "das Buch zum Film" oder umgekehrt). Insbesondere, wenn es mehrere konkurrierende Verwertungen gibt, kann dies als Bestätigung interpretiert werden, dass der Inhalt authentisch wiedergegeben ist oder soll ein anderes Qualitätsmerkmal ausdrücken und ist letztlich damit Bestandteil des Marketings ("die offizielle Version").

Die Autorisierung eines Interviews meint die nachträgliche Zustimmung des Interviewten zu einer schriftlichen Fassung des Gesprächs und deren Veröffentlichung. Die Autorisierung von Interviews ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, auch in der aktuellen Fassung des Deutschen Pressekodex nicht, aber gängige Praxis im deutschsprachigen Raum geworden. Im Ausland, v.a. im englischsprachigen Journalismus, ist eine Autorisierung gänzlich unbekannt.

Im Falle einer Biografie bedeutet eine Autorisierung ebenfalls die Zustimmung der beschriebenen Person oder ggf. deren Erben oder Nachkommen zu Inhalt und Veröffentlichung der Biografie. Eine nichtautorisierte Biografie bedeutet hier im Unterschied zu Rechteverwertungen keine Nähe zur Illegalität, denn in der Regel ist deren Zustimmung nicht notwendig.

Festzuhalten ist, dass Autorisierungen keine Aussage über die Wahrheitstreue von Werken treffen, genauso wenig wie ein autorisiertes Interview den tatsächlichen Gesprächsverlauf wiedergibt. Vielmehr wird dadurch lediglich die Wahrung der Interessen des Autorisierenden dokumentiert. Speziell bei Biografien kann mitunter eine unautorisierte Variante durchaus ein objektiveres Bild zeichnen, obwohl auf der anderen Seite hier Verkaufsinteressen zu stark in den Vordergrund rücken können.

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