- Freischaffender
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Dieser Artikel erklärt den Begriff Freelancer im beruflichen Kontext, für das gleichnamige Computerspiel siehe Freelancer. - Horst Henrici: Der rechtliche Schutz für Scheinselbständige. Verlag Dr. H. H. Driesen GmbH, Taunusstein 2002. Zugl.: Bremen, Universität, Dissertation, 2001, ISBN 3-936328-02-1
- Vertiefte Infos der Uni Köln, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht
- Online-Ratgeber für freie Mitarbeiter
- Informationen für E-Lancer
- Verband „Freelancer International“
Als freier Mitarbeiter – auch freischaffend oder in einigen Branchen (von Engl.) Freelancer – wird eine Person bezeichnet, die für ein Unternehmen Aufträge ausführt oder Projekte betreut, ohne dabei wie ein Arbeitnehmer in das Unternehmen eingegliedert zu sein.
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Abgrenzung der Begriffe
Gleichbedeutend mit dem „freien“ oder „freischaffenden“ Mitarbeiter trifft man auch den Begriff „Freelancer“ - üblich ist er vor allem in den Berufsgruppen der Luftfahrt (Pilot...); Grafiker, Webdesigner, Werbetexter, Programmierer oder Systemadministratoren; in der Werbe-, IT- und Veranstaltungstechnik-Branche. Freelancer, die in virtuellen Teams zusammenarbeiten, heißen auch „E-Lancer“ (von engl. electronic). Das englische Wort „Freelancer“ war im Mittelalter die Bezeichnung für jene Ritter, die als Söldner tätig waren und so ebenfalls einsatzbezogen engagiert und bezahlt wurden (engl.: „lance“; zu dt.: „Lanze“).
Laien verwechseln den Begriff "Freier Mitarbeiter" gelegentlich mit dem Begriff "Freiberufler". Beide Begriffe haben jedoch grundverschiedene Bedeutungen. Der Begriff "Freier Mitarbeiter" bezieht sich nur auf die Art des Beschäftigungsverhältnisses (meist in Abgrenzung zum Arbeitnehmer), besagt aber nichts über den ausgeübten Beruf. Der Begriff "Freiberufler" bezieht sich hingegen immer auf Angehörige ganz bestimmter wissenschaftlicher und künstlerischer Berufe, nämlich der Freiberufe (Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte usw.), er besagt aber nichts über die Art des Beschäftigungsverhältnisses (ein Freiberufler kann durchaus weisungsgebundener Arbeitnehmer sein).
Funktion
Freie Mitarbeiter sind oft hoch qualifiziert und auf bestimmte Aufgaben spezialisiert (z. B. als Programmierer, Journalisten, Lektoren, Museums-Kuratoren, Musiker, Dozenten, Rechtsanwälte). Kennzeichnend für einen freien Mitarbeiter ist seine persönliche Unabhängigkeit. Der freie Mitarbeiter ist in der Gestaltung seiner Arbeitsbedingungen im Wesentlichen frei und formal weder in zeitlicher, örtlicher oder fachlicher Hinsicht den Weisungen des Auftraggebers direkt unterworfen. Er ist gewöhnlich nicht in die Organisationsstruktur des Auftraggebers eingegliedert.
Schauspieler sind in der Regel keine freien Mitarbeiter, sondern Arbeitnehmer; sie sind sozialversicherungspflichtig (Künstlersozialkasse) und auf Lohnsteuerkarte angestellt. Besonderheit: 50/40-Regelung
Vertragsverhältnis und Bezahlung
Ein freier Mitarbeiter kann Freiberufler oder Gewerbetreibender sein oder auch ein Angestellter bei einem Unternehmen und freier Mitarbeiter bei einem anderen Unternehmen.
Im Gegensatz zu Angestellten, bei denen der Arbeitgeber neben dem Arbeitsentgelt noch die Lohnnebenkosten trägt, erhält der freie Mitarbeiter ausschließlich ein vertraglich vereinbartes Entgelt (je nach Arbeitsgebiet auch Honorar oder Gage genannt). Von dem Entgelt muss er alle eigenen Kosten (Versicherung, Nebenkosten) selbst tragen.
Freie Mitarbeiter können stundenweise oder pauschal für die Erledigung eines Auftrags bezahlt werden. Ersteres wird in der Regel durch einen Dienstvertrag geregelt, letzteres durch einen Werkvertrag.
Vor- und Nachteile für die freien Mitarbeiter
Als freier Mitarbeiter hat man gewisse Vorteile (freie Zeiteinteilung, freier Arbeitsort). Dem steht als Nachteil gegenüber: Kein festes Einkommen, sondern zuweilen wochenlang gar kein Einkommen. Man muss häufig neue Kunden akquirieren, braucht ein gutes Zeitmanagement und muss alle beruflichen Nebenkosten sowie Kosten für die eigene soziale Sicherung selbst tragen und organisieren.
Vor- und Nachteile für die Auftraggeber
Freie Mitarbeiter werden häufig in Bereichen genutzt, in denen abhängig von den jeweiligen Aufträgen schnell Engpässe bei den Beschäftigten eintreten, feste Mitarbeiter aber wegen der hohen Fixkosten nicht rentabel wären. Freie Mitarbeiter sind flexibel einsetzbar. Sie haben keine Kündigungsfristen, da sie meist nur für einen speziellen Auftrag oder ein Projekt vertraglich gebunden werden.
Nachteilig ist, dass freie Mitarbeiter nicht ständig zur Verfügung stehen. Viele kleinere Aufgaben im Betriebsalltag, die man sonst einem Angestellten übertragen würde, kann man kaum von freien Mitarbeitern erledigen lassen, weil es zu aufwändig wäre, dafür eigens einen zu beauftragen.
Ein weiterer Nachteil ist die manchmal fehlende Vertrautheit mit dem Unternehmen. So müssen sich die freien Mitarbeiter erst in den Betrieb oder in ein bestimmtes Projekt einarbeiten, bis sie die volle Leistung in dem Bereich bringen können.
Scheinselbstständige, „feste Freie“
Ist ein freier Mitarbeiter nach dem Gesamterscheinungsbild wie ein Arbeitnehmer in das Unternehmen eingegliedert, liegt Scheinselbständigkeit vor. Ein Arbeitsgericht würde in diesem Fall nach einer „Feststellungsklage“ den Auftraggeber verpflichten, den freien Mitarbeiter einzustellen. Im Pressejargon werden dauerhafte freie Mitarbeiter auch als „feste Freie“ bezeichnet.
Literatur
Siehe auch
Weblinks
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