Freiwilliger Nutzungstausch

Freiwilliger Nutzungstausch

Beim Freiwilligen Nutzungstausch wird im Rahmen eines Bodenordnungsverfahrens die Nutzung von landwirtschaftlichen Grundstücken getauscht, nicht aber das Eigentum an ihnen. Der rechtliche Rahmen wird durch Unterpachtverträge geregelt. Das heißt, der Eigentümer muss der Unterverpachtung zustimmen.

Der freiwillige Nutzungstausch ist ein anerkanntes Bodenordnungsverfahren. Es wird auf Länderebene unterschiedlich gefördert. Fördervoraussetzungen sind in Baden-Württemberg beispielsweise u. a. anerkannter Helfer und einheitliche zehnjährige Pachtverträge. Fördermittel werden bei den Flurneuordnungsämtern (Landratsämtern) beantragt.

Ziele sind die Arrondierung der Höfe, größere Wirtschaftsflächen und eine hofnahe Bewirtschaftung. Vorteile des freiwilligen Nutzungstauschs sind

  • größere Schläge
  • weniger Vorgewände
  • weniger Rüstzeiten
  • kürzere Wege
  • höhere Erträge
  • Zeitersparnis

Weblinks

Literatur

  • Ackermann, F., 2009: Freiwilliger Nutzungstausch – Gestaltung und Evaluierung von dörflichen Moderationsprozessen. Reihe Kommunikation und Beratung. Weikersheim: Margraf-Publisher
  • NLKV (Nachrichten aus der Landeskulturverwaltung) 2000: Nutzungstausch – eine neue Initiative zur Schaffung wettbewerbsfähiger Schlaggrößen auf Pachtbasis. 19. Jg., 13. Sonderheft, Hrsg. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz, Mainz
  • Schäuble, D., 2007: Nutzungstausch auf Pachtbasis als neues Instrument der Bodenordnung. Schriftenreihe Studiengang Geodäsie und Geoinformation der Universität der Bundeswehr München. Heft 82, Neubiberg
  • Thiemann, K.-H., 2009: Stand und Perspektiven der freiwilligen Bodenordnung (Land- und Nutzungstausch). Allgemeine Vermessungs-Nachrichten (AVN), Heft 10/2009, S. 334 - 341
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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