Freiwilliger Arbeitsdienst

Freiwilliger Arbeitsdienst
Freiwilliger Arbeitsdienst im Dezember 1931 des Reichsbanners an der Talsperre Lehnmühle im Erzgebirge. Alle Arbeitsfreiwilligen sind Handwerker und erhalten außer freier Beköstigung und Unterkunft 50 Pf. täglich.
FAD-Gedenkstein am Bregenzer Brückenkopf der Harder-Brücke, anlässlich der Fertigstellung der Regulierung der Bregenzerache durch FAD/SAD

Der Freiwillige Arbeitsdienst (FAD) in Deutschland wurde 1931 gegründet. Die gesetzlichen Grundlagen dazu wurden mit der Notverordnung vom 5. Juni 1931 im § 139a des Gesetzes für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung geschaffen. Nach Artikel 1 der Ausführungsverordnung vom 3. August 1931 durfte er nur für gemeinnützige zusätzliche Arbeiten eingesetzt werden.[1] Über groß angelegte Programme wurden arbeitslose Jugendliche oder Erwachsene beschäftigt. Der ursprüngliche Gemeinnutzen der Einsätze wich seit der Machtergreifung der Nationalsozialisten einem überwiegend militärisch definierten Nutzen. 1935 resultierte daraus der Reichsarbeitsdienst (RAD).

Am 16. Juli 1932 erfolgte die Bestellung des Geheimen Regierungsrats und Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung Friedrich Syrup als Reichskommissar für den freiwilligen Arbeitsdienst (FAD). Vor allem das Emsland[2] mit seinen riesigen Moor- und Ödlandflächen wurde ein wichtiges Einsatzgebiet des Freiwilligen Arbeitsdienstes, wobei hier vornehmlich unter Leitung des Meppener Verwaltungsangestellten und Zentrum-Jugendpolitikers Anton Veltrup katholische Organisationen Lager für arbeitslose Jugendliche aus der Region wie aus Großstädten errichtete, um Ödland zu kultivieren und Straßen zu bauen.[3]

Darüber hinaus existierte ein „Freiwilliger Arbeitsdienst“ bei den Artamanen.

In Österreich existierte nach dem Vorbild Deutschland ebenfalls ein FAD. Die Arbeitslager wurden hauptsächlich von paramilitärischen Verbänden (z.B. Heimatschutz oder Ostmärkische Sturmscharen) und den christlichen Gewerkschaften betrieben. 1936 wurden die Lager verstaatlicht, so dass die Arbeitsämter nun den „bedarfsmäßigen Zugang“ sicherten (SAD, Staatlicher Arbeitsdienst).[4]

Quellen

  • Ernst Schellenberg: Der Arbeitsdienst anhand der bisherigen Erfahrungen. Berlin 1932.
  • Hundert Jahre staatliche Sozialpolitik 1839–1939. Aus dem Nachlass von Friedrich Syrup. Hrsg. von Julius Scheuble. Bearb. von Otto Neuloh, Stuttgart 1957.

Literatur

  1. [1] Julius Kaliski: Freiwilliger Arbeitsdienst. In: Sozialistische Monatshefte 1932, Heft 6, S. 500 ff..
  2. Heinz Kleene: Der Freiwillige Arbeitsdienst (FAD) im Emsland. In: Jahrbuch des Emsländischen Heimatbundes Bd. 48/2002, Sögel 2001, S. 307–330.
  3. Josef Hamacher: Freiwilliger Arbeitsdienst und Reichsarbeitsdienst im Altkreis Meppen. In: Jahrbuch des Emsländischen Heimatbundes Bd. 48/2002, Sögel 2001, S. 273–306.
  4. Im Vorfeld der Katastrophe, [2] Gerhard Senft, Verlag Braumüller Wien 2002, S.478-479 ISBN 3-7003-1402-7

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