- Fremdgeld
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Fremdgeld ist die Bezeichnung von Geldern, die bei Rechtsanwälten oder Notaren eingegangen sind, aber diesen im eigentlichen Sinne nicht gehören. Sie gehören den Mandanten und sind, sofern die juristischen Voraussetzungen vorliegen, unverzüglich an diese auszuzahlen.
Sind die Beträge aus unterschiedlichen Gründen nicht sofort auszahlbar, so müssen Rechtsanwälte und Notare diese eingegangenen Beträge in gesonderten Anderkonten verbuchen.
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