- Hebegebühr
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Die Hebegebühr ist eine Gebühr des Rechtsanwaltes oder des Notars für die Weiterleitung eines Geldbetrages, der auf dem Fremdgeld- oder Anderkonto eingegangen ist, oder wertvoller Sachen (Kunstwerke, Schmuck). Die Gebühr richtet sich nach der Höhe des Betrages oder dem Schätzwert der Sache.
Für den Bereich des Notarwesens ist die Hebegebühr in § 149 KostO geregelt.
Der Rechtsanwalt kann Hebegebühren nach Maßgabe von Nr. 1009 VV-RVG beanspruchen.
Siehe auch
Weblinks
Wiktionary: Hebegebühr – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorien:- Rechtsanwaltsvergütungsrecht (Deutschland)
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