- Friedrich Carl von Savigny (20. Jahrhundert)
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Friedrich Carl von Savigny (* 3. Juli 1903 in München; † 15. März 1944 bei Tarnopol[1]) war ein deutscher Jurist. Savigny wurde vor allem bekannt als Mitarbeiter des Reichskanzlers (1932) beziehungsweise Vizekanzlers (1933-1934) Franz von Papen und als Mitarbeiter der „jungkonservativen“ Gruppe um Edgar Julius Jung, die in den Jahren 1933/1934 in politischer Konkurrenz zum Nationalsozialismus stand.
Leben und Wirken
Savigny war das jüngste von sechs Kindern einer katholischen Familie aus München. Nach dem Abitur 1921 am Wilhelmsgymnasium München studierte er Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität, an der er auch beide Staatexamina ablegte. Als Student wurde Savigny aktives Mitglied der katholischen Studentenverbindung Rheno-Bavaria München im KV. Hier und als Mitglied des von Edgar Jung organisierten Jungakademischen Klubs kam Savigny während seines Studiums auch erstmals mit dem politisch organisierten Konservativismus in Verbindung.
Im Anschluss an sein Studium war Savingy vom Juli 1928 bis zum Januar 1929 als Volontär bei der Deutschen Bank in Chemnitz tätig, danach von Februar 1929 bis zum 31. Januar 1930 als Justitiar bei der Direktion der Deutschen Bank in Berlin. In den Jahren 1930 bis 1933 arbeitete er als Rechtsanwalt beim Berliner Kammergericht.
Seit dem Sommer 1932 fungierte von Savigny als persönlicher Berater des damaligen Reichskanzlers Franz von Papen,[2] den er vor allem in Rechtsfragen beriet. So beriet Savigny von Papen unter anderem im Zusammenhang mit dem als „Preußenschlag“ bekannt gewordnen Unternehmen vom Juli 1932, in dessen Verlauf die von Papen geführte Reichsregierung die preußische Landesregierung unter Otto Braun absetzte, sowie im Zusammenhang mit Papens (mit der juristischen Formel vom Reichsnotstand umkleideten und schließlich nicht ausgeführten) Staatsstreichüberlegungen vom Herbst 1932. Als aktiver Katholik und aufgrund seiner engen Verbindungen zur kirchlichen Organisation stand Savigny, der sich als Jurist ursprünglich auf das Kirchenrecht spezialisiert hatte, dem gläubigen Papen dabei auch persönlich sehr nahe.[3]
Nach der „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten im Frühjahr 1933 wurde von Savigny im April 1933 erneut in den Stab Franz von Papens berufen, in dem er nun den Posten eines persönlichen Referenten innehatte. Papen selbst bekleidete in der neuen Regierung das Amt des stellvertretenden Regierungschefs (Vizekanzlers) des neuen Reichskanzlers Hitler. Da das Amt des Vizekanzlers zuvor nicht als eigenständiges Regierungsamt existiert hatte, musste eine neue Behörde gegründet werden, die als „Vizekanzlei“ oder „Kanzlei des Vizekanzlers“ bezeichnet wurde und im nahe der Reichskanzlei befindlichen Palais Borsig untergebracht war. Im KV wurde Savigny 1933 Vorsitzender des Philisterausschusses.
In der Vizekanzlei war Savigny als Sachbearbeiter in erster Linie mit juristischen Fragen befasst. Daneben war er außerdem mit der Bearbeitung von kulturpolitischen Angelegenheiten befasst und übte allgemeine Verwaltungstätigkeiten aus. In diesem Zusammenhang bearbeitete er für Papen die von anderen Ministerien vorgelegten Gesetzentwürfe und informierte diesen über ihre Inhalte. Sein Kollege Fritz Günther von Tschirschky charakterisierte Savigny später für die fragliche Zeit als einen „begabten Jurist[en]“, der zwar „mutig und von hohen Idealen beseelt“, aber auch „eher unpolitisch und mit geringer Menschenkenntnis“ ausgestattet gewesen sei.[4]
In der Vizekanzlei gehörte von Savigny zu den Mitarbeitern einer meist als „jungkonservativ“ charakterisierten Gruppe konservativ-katholisch gesinnter Männer unter der Führung Edgar Jungs und Herbert von Boses, die in politischer Konkurrenz zum NS standen. Während der engere Kreis der Gruppe den späteren Lebenserinnerungen Tschirschkys zufolge außer Jung und Bose noch Papens Adjutanten Hans von Kageneck und den Sekretär Wilhelm Freiherr von Ketteler sowie mit Abstrichen Kurt Josten umfasste, arbeitete Savigny dieser zu, ohne zu ihrem eigentlichen Kern zu gehören und in alle Details eingeweiht zu sein. Seine Aufgabe bestand vor allem darin, Kontakte zu kirchlichen Organisationen wie der Katholischen Aktion oder der Reichsgemeinschaft katholischer Deutscher zu pflegen. Praktisch strebte die Jung-Gruppe (auch Papenkreis genannt) danach, die vermeintlich „sichere“ Stellung der Vizekanzlei zur Vorbereitung einer später durchzuführenden „konservativen Revolution“ der alten Eliten zu benutzen, die der „Revolution der Masse“ – als die man die „Machtergreifung“ durch die NS-Bewegung wertete – nachgeschaltet werden sollte. Papen, der über die Pläne seiner Mitarbeiter bis auf weiteres größtenteils im Dunkeln gelassen wurde, sollte zu diesem Zweck als Instrument „eingespannt“ werden. Namentlich sollte Papen dazu veranlasst werden, den greisen Reichspräsidenten von Hindenburg, der als Staatsoberhaupt den Oberbefehl über die Streitkräfte führte, und dessen beinahe uneingeschränktes Vertrauen Papen genoss, dazu zu überreden, den Staatsnotstand zu erklären. Auf der Grundlage des Staatsnotstandes sollte Hindenburg der Reichswehr dann den Befehl erteilen, die SA und SS zu entwaffnen und die Führungspersönlichkeiten der NSDAP zu verhaften. Hitler und Hermann Göring sollten, um die NSDAP zu spalten und um den Widerstand zu minimieren, in ein siebenköpfiges Reichsdirektorium aufgenommen werden, dem außer ihnen noch die Generäle von Rundstedt und Fritsch sowie die Politiker Papen, Goerdeler und Brüning angehören sollten. Dieses sollte dann, gestützt auf die konservative Mehrheit im Direktorium und auf die Machtstellung Hindenburgs, den Umbau des jungen und ungefestigten NS-Staates im konservativen Sinne beaufsichtigen und organisieren.
Diese Bestrebungen brachten die Gruppe schließlich in Gegensatz zur nationalsozialistischen Führung. Diese nutzte die politische Säuberungsaktion vom 30. Juni 1934 („Röhmputsch“) – in deren Rahmen Hitler vor allem seine Gegner in den eigenen Reihen, und dort vor allem in der SA, aus dem Weg räumen ließ – um auch den Jung-Kreis zu zerschlagen. Während Bose und Jung von Angehörigen von SS beziehungsweise Gestapo ermordet wurden, wurde Savigny am 30. Juni zusammen mit Tschirschky und weiteren Angehörigen des Büros des Vizekanzlers wie Walter Hummelsheim in den Räumlichkeiten der Vizekanzlei verhaftet und für einige Tage in einem KZ inhaftiert. Dass Savigny trotz einer eher losen Verstrickung in die Pläne Boses und Jungs verhaftet wurde, während Ketteler und Kageneck trotz ihrer Zugehörigkeit zum engeren Kreis der Gruppe in der Vizekanzlei das Gebäude ungehindert verlassen durften, wird in der Literatur in der Regel auf den Umstand zurückgeführt, dass er aufgrund der von ihm besorgten Pflege der Beziehungen der Vizekanzlei zu hohen kirchlichen Stellen öffentlich weitaus deutlicher - und damit für die auf die Kanzlei angesetzten Beobachter der Gestapo auffälliger - in Erscheinung trat als die meisten eigentlichen Verschwörer, die relativ unbesehen in Hinterzimmern agierten.
Ab November 1935 war Savigny als Justitiar bei der kirchlichen Treuhand AG tätig, danach wurde er Abteilungsleiter bei der Reichsstelle für Häute und Leder in Berlin. Im Oktober 1940 kam er als Bevollmächtigter des Reiches für die Lederwirtschaft in die Niederlande. 1943 wurde er zur Wehrmacht eingezogen. Er starb knapp ein Jahr später, im März 1944 bei Kampfhandlungen im Osten.
Einzelnachweise
- ↑ Lebensdaten nach: Schubert, Werner/ Schmid, Werner/ Regge, Jürgen: Akademie für deutsches Recht, 1933-1945. Protokolle des Ausschüsse, 1986, S. 50.
- ↑ Franz Müller: Ein „Rechtskatholik“ zwischen Kreuz und Hakenkreuz. Franz von Papen als Sonderbevollmächtigter Hitlers in Wien 1934-1938, 1990, S. 56.
- ↑ Franz von Papen: Der Wahrheit eine Gasse, S. 311.
- ↑ Fritz Günther von Tschirschky: Erinnerungen eines Hochverräters, 1972, S. 102.
Personendaten NAME Savigny, Friedrich-Carl von KURZBESCHREIBUNG deutscher Jurist und Widerstandskämpfer GEBURTSDATUM 3. Juli 1903 GEBURTSORT München STERBEDATUM 15. März 1944 STERBEORT Tarnopol
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