- Funkanlage
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Der Begriff Funkanlage umfasst die technischen Einrichtungen der Funkstelle an Bord eines Schiffes. Die Anlage kann aus mehreren Funkgeräten, Zusatzgeräten und Antennen bestehen. Analog dazu wird die Bezeichnung für Funkstationen angewandt, die entweder an festen Standorten betrieben werden oder auf Wasser-, Land- und Luftfahrzeugen installiert sind.
Amtliche Fundstellen
- Handbuch Binnenschiffahrtsfunk, Allgemeiner Teil, Nr. 1.7
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