- Funkstelle
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Eine Funkstelle besteht aus einem oder mehreren Sendern oder Empfängern einschließlich der Zusatzeinrichtungen, die zur Wahrnehmung eines Funkdienstes an einem gegebenen Ort erforderlich sind. So besteht eine Funkstelle zumeist und mindestens aus einem Sendeempfänger samt Mikrofon (für Sprechfunk) oder Datenanschluss (für Datenübertragung), der Stromversorgung und der Antenne samt Verkabelung.
Im internationalen Recht wird der Begriff der Funkstelle durch die Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk) definiert. Je nach Funkdienst werden Funkstellen unterschiedlich benannt:
- Schiffsfunkstelle - mobile Funkstelle des Binnenschifffahrtsfunk an Bord einen Binnenschiffes
- Landfunkstelle - ortsfeste Funkstelle des Binnenschifffahrtsfunk an Land
- Seefunkstelle - mobile Funkstelle des mobilen Seefunkdienstes an Bord eines Schiffs
- Küstenfunkstelle - ortsfeste Funkstelle des mobilen Seefunkdienstes an Land
- Mobile Earth Station - mobile Funkstelle des mobilen Seefunkdienstes über Satelliten an Bord einens Schiffes
- Land Earth Station - ortsfeste Funkstelle des mobilen Seefunkdienstes über Satelliten
- Luftfunkstelle - mobile Funkstelle des mobilen Flugfunkdienstes an Bord eines Luftfahrzeugs
- Bodenfunkstelle - ortsfeste Funkstelle des mobilen Flugfunkdienstes am Boden
- Luftfahrzeug-Erdfunkstelle - mobile Erdfunkstelle des mobilen Flugfunkdienstes über Satelliten an Bord eines Luftfahrzeugs
- Amateurfunkstelle - Funkstelle des Amateurfunkdienstes
Zum Betreiben einer Funkstelle benötigt man eine Erlaubnis. Diese wird in Deutschland in der Regel durch eine Frequenzzuteilung nach dem Telekommunikationsgesetz von der Bundesnetzagentur gegeben.
Ebenfalls muss der Betreiber einer Funkstelle den Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern durch Einhalten der einschlägigen Grenzwerte beachten.
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