GUV/Fakulta

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Die GUV/FAKULTA - Gewerkschaftliche Unterstützungseinrichtung der DGB-Gewerkschaften ist eine Selbsthilfeeinrichtung des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Sie schützt die Mitglieder einer DGB-Gewerkschaft gegen die Haftungsrisiken bei beruflicher Tätigkeit.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die Gewerkschaftliche Unterstützungseinrichtung für Verkehrsteilnehmer (GUV/FAKULTA) wurde im Jahre 1910 durch den Deutschen Transportarbeiter Verband (DTV) gegründet. Die Gründung hatte im Wesentlichen einen politischen Hintergrund.
Ruhegehalts- und andere Unterstützungen wurden in sog. Betriebskassen geregelt. In ihren Statuten waren jedoch strenge Maßregelungsklauseln geregelt. Wer sich mit seinem Arbeitgeber stritt, wer sich gewerkschaftlich organisierte oder gar an Arbeitskämpfen teilnahm verlor nicht nur seinen Arbeitsplatz. Er hatte auch keinen Anspruch mehr auf die Leistungen aus den Kassen, die zum größten Teil selbst finanziert waren. Hiergegen wehrten sich die Straßenbahner mit der Forderung nach einer Verbandsinternen Unterstützungskasse. Besonders wichtig war der Rechtsschutz, da sie regelmäßig zu hohen Ersatzleistungen und Freiheitsstrafen verurteilt wurden.
Der Grundgedanke und das Ziel ihrer Gründung war die Minderung von Risiken der Beschäftigten im Transportbereich. Erreicht wurde dieses Ziel durch das Schaffen einer Unterstützungseinrichtung nach dem gewerkschaftlichen Solidarkassenprinzip. Es wurde ein „Notanker“ geschaffen, der immer dann greift, wenn Versicherungen oder andere Institutionen keine Unterstützung mehr leisten. Insbesondere dann, wenn Schäden aus Fahrlässigkeit verursacht werden, ist dies in der Regel der Fall.
An diesem Grundgedanken und dieser Zielstellung hat sich bis heute nichts Wesentliches geändert. Bis zum Jahre 2000 wurden ca. 200.000 Mitglieder durch die GUV/FAKULTA unterstützt. In vielen Fällen konnte so ihr Lebensstandard und ihr Arbeitsplatz gesichert werden. In manchen Fällen konnten sie aber auch vor dem wirtschaftlichen Ruin bewahrt werden. Aus der GUV/FAKULTA ist im Jahre 1965 der Auto Club Europa (ACE) hervorgegangen.

Entwicklung

Bis zum Jahre 1990 galten die Leistungen der GUV/FAKULTA nur für Beschäftigte in Verkehrsberufen. Seit 1991 gelten sie für das dienstliche Fahren, das Transportieren oder das Bedienen von Fahrzeugen aller Art. Sie gelten darüber hinaus für alle mittelbar am Straßenverkehr Beteiligten, für alle Wege von- und zur Arbeit und für alle Wege von- und zu gewerkschaftlichen Veranstaltungen.
Seit dem 1. November 2008 hat die GUV/FAKULTA ihre Leistungen erneut ausgeweitet und sie so den fortschreitenden Gegebenheiten angepasst. So gelten ihre Leistungen seit diesem Zeitpunkt nicht mehr nur für das Fahren und Transportieren, sondern für alle beruflichen Tätigkeiten. Einige wenige Berufe sind hiervon ausgeschlossen. Es handelt sich um solche, für die eine eigene Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich oder standesrechtlich vorgeschrieben ist (Ärzte, Notare, etc.).

GUV/FAKULTA heute

Die GUV/FAKULTA hat ihren Sitz in Ludwigsburg. Sie stellt die Vertretung in der Fläche durch Regionalbeauftragte sicher und verfügt über ein dichtes Netz von betrieblichen- und regionalen Ansprechpartnern. Die Mitgliederentwicklung ist seit den letzten sechs Jahren außerordentlich positiv.

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