- Galerist
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Ein Galerist ist der Betreiber einer Kunstgalerie. Er ist kommerzieller Vermittler zwischen Künstler und Publikum und präsentiert die Kunstwerke der von ihm vertretenen Künstler durch Kunstausstellungen in seiner Galerie und durch die Publikation von Katalogen zu diesen Ausstellungen. Dabei pflegt er einen engen Kontakt zum bildenden Künstler einerseits und zum Kunstsammler andererseits.
Der Galerist verkauft Kunstwerke aus erster Hand ("primärer Markt"), während der Kunsthändler deren Wiederverkauf aus vormaligem Besitz betreibt ("sekundärer Markt"). Kunsthändler wird auch als Oberbegriff für beide Professionen verwandt.[1]
In Deutschland unterliegen Galeristen der Abgabepflicht zur Künstlersozialversicherung.
Literatur
- Heine von Alemann: Galerien als Gatekeeper des Kunstmarktes. Institutionelle Aspekte der Kunstvermittlung. In: Jürgen Gerhards: Soziologie der Kunst. Produzenten, Vermittler und Rezipienten. Westdeutscher Verlag, Opladen 1997, S. 211-239.
- Hans Peter Thurn: Der Kunsthändler. Wandlungen eines Berufes. Hirmer, München 1994.
Quellen
- ↑ Hans Peter Thurn: Der Kunsthändler. Wandlungen eines Berufes. Hirmer, München 1994.
Kategorien:- Galerist
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