- Galerie (Kunst)
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Als Galerie werden im Zusammenhang mit der Bildenden Kunst im Allgemeinen hauptsächlich oder ausschließlich für die Ausstellung von Kunstwerken genutzte Räumlichkeiten bezeichnet, im Besonderen auch Gemäldesammlungen, wie beispielsweise Ahnengalerien, die Tübinger Professorengalerie (ab 1578) oder die im Lübecker Rathaus bewahrte Bürgermeistergalerie. Darüber hinaus hat der Begriff sich in jüngerer Zeit für im Internet abrufbare Bilddateien etabliert, die auch Bildergalerien oder Online-Galerien genannt werden.
Inhaltsverzeichnis
Galerietypen
Galerien untergliedern sich nach ihrer Funktion in nichtkommerzielle und kommerziell ausgerichtete Galerien, nach ihren Exponaten in Kunstgalerien für Kunstschätze jeglicher Art, Gemäldegalerien und Fotogalerien.
Mit dem Aufkommen des kommerziellen Kunstmarktes verengte sich die Bezeichnung Galerie insbesondere auf privatwirtschaftliche Unternehmen, die Künstler bzw. ihre Kunstwerke ausstellen, verkaufen und vermarkten. Betreiber von Galerien nennt man Galeristen; in manchen Fällen sind sie ebenfalls Künstler. Eine Galerie, die von Produzenten (also Künstlern) selbst geführt wird, nennt man Produzentengalerie. Eine Galerie, die sich darauf konzentriert junge Künstler zu entdecken und zu fördern, nennt man Pilotgalerie (Otto van de Loo).
Geschichtliche Entwicklung
Die ältesten Belege für Bildergalerien stammen aus Indien, wo drei Typen von Galerien (Chitrasalas) unterschieden wurden: Palastgalerien, öffentliche und private Galerien. [1]
In den Uffizien in Florenz wurde bereits im 16. Jahrhundert eine galleria im Obergeschoss zur Ausstellung von Bildern benutzt. Im 17. und 18. Jahrhundert wurde im Schlossbau ein langer, stark durchfensterter Trakt so bezeichnet, der sich besonders gut zur Präsentation von Gemälden eignete. Prägend für die weitere Begriffsgeschichte wurde die Grande Galerie des Louvre, in dem bedeutende Gemälde der italienischen und französischen Schule erstmals der Öffentlichkeit gezeigt wurden. Fortan bezeichnete man vor allem Museen als Galerien, die eigens zur Präsentation von Gemälden errichtet wurden.
Ein umfangreiches Galeriewesen entstand ab dem 19. Jahrhundert. Sie boten insbesondere Künstlern, die der in den Kunstakademien gelehrten Kunstauffassung kritisch gegenüberstanden, die Möglichkeit ihre Gemälde auszustellen. Einige Galeristen haben auf diese Weise die Kunstgeschichte wesentlich beeinflusst. So zählen beispielsweise Ambroise Vollard und Heinz Berggruen zu den wichtigen Persönlichkeiten der Kunst des 20. Jahrhunderts. Bei Ambroise Vollard fand 1901 die erste Ausstellung von Gemälden Pablo Picassos statt, er förderte Vincent van Gogh und 1904 folgte bei ihm die erste Ausstellung mit Werken von Henri Matisse. Heinz Berggruen war der erste, der die Bedeutung der Scherenschnitte von Henri Matisse erkannte und diese in den 1950er Jahren sammelte und ausstellte. Galerien sind deshalb auch immer Anlaufpunkte für Künstler gewesen, die sich mit den Werken ihrer Zeitgenossen auseinandersetzen wollten. So sah Paula Modersohn-Becker die Werke des damals noch völlig unbekannten Paul Cézanne, die sie in ihrer Kunstentwicklung maßgeblich beeinflussten, erstmals in den Handelsräumen von Vollard.
Als neue Spezies versuchen sich die Online-Galerien als Verkaufsräume von Kunst im Internet zu etablieren. Durch die weltweite Präsenz ändert sich die Verfügbarkeit der Objekte am lokalen Standort. Jedoch fehlen dem Medium Internet die reale Begegnung mit dem Objekt, zum Galeristen, anderen Interessenten und den ausstellenden Künstlern.
Deutschland
In Deutschland erhält der Künstler etwa 50 % des Galerieverkaufspreises als Honorar.[2]. Die Galerie hat zugunsten der Künstler auf diesen Anteil einen Beitrag zur Künstlersozialversicherung zu leisten.
Bei Zweitverkäufen von Kunstwerken ist auf Grund des sogenannten Folgerechts eine Abgabe an den Künstler zu zahlen. Dies sind (2010) ab einem Verkaufspreis von 400 Euro bis 50.000 Euro 4 % des Verkaufspreises. Voraussetzung ist jedoch, dass der Künstler Mitglied einer Verwertungsgesellschaft (Bild-Kunst, ProLitteris) ist (§ 26 Abs. 6 UrhG).
Kunstwerke unterliegen im Allgemeinen einer ermäßigten Mehrwertsteuer von 7 %.
Quellen
- ↑ Chitrasalas: Ancient Indian Art Galleries
- ↑ http://arbeitskreis-kunsthandel.de/aktuelle-themen/kunstlersozialversicherung/ksk-abschaffen-092008/
Siehe auch
Literatur
- Grosenick, Uta / Stange, Raimar (Hrsg.): Insight - Inside - Galerien 1945 bis heute, DuMont Buchverlag, Köln 2005, ISBN 978-3-8321-7202-2
- Knieß, Katharina: Kunst in die Öffentlichkeit. PR-Handbuch für Künstler und Galerien, Museen und Hochschulen, Bremen 2010, ISBN 978-3-937822-55-6
- Lindemann, Adam: Collecting Contemporary, Taschen Verlag, Köln 2006, ISBN 978-3-8228-4938-5
- Schmid, Karlheinz: Unternehmen Galerie − Kunsthandel professionell, Lindinger+Schmid Verlag, 144 S., Regensburg 2007, ISBN 978-3-929970-71-5
Weblinks
Wiktionary: Galerie – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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