- Gebongt
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Ein Kassenbon (frz. Gutschein, Kassenzettel, Pl. die Bons, schweizerisch und österreichisch auch Kassabon) bzw. -zettel ist die häufig verwendete Bescheinigung der Bezahlung eines Einkaufs oder einer Dienstleistung. Rechtlich gelten die Bestimmungen einer Rechnung.
Inhaltsverzeichnis
Material und Format
Da der Bon ad hoc hergestellt werden muss, werden robuste und und billige Druckverfahren mit wartungsarmen Druckgeräten verwendet. Es werden schmale Endlosrollen häufig im Format 57 mm × 25 m oder 80 mm × 25 m bedruckt, seit Ende des 20. Jahrhunderts oft aus Thermopapier.
Inhalt
Vorderseite
Außer dem Logo des vergebenden Geschäftes, dessen Anschrift und Telefonnummer enthält der Kassenbon noch meist die folgenden Angaben:
- Name des Kaufmanns (Unternehmen)
- Datum des Einkaufs
- Belegnummer
- Umsatzsteueridentifikationsnummer
- Betrag der Mehrwertsteuer (in Deutschland meist aufgespalten in den halbierten [7 %] und vollen Satz [19 %])
- Kassen/Terminalnummer
- Bedienernummer
- Beschreibungstext der Ware, evtl. mit Warengruppe oder Artikel-Nr.
- Preis der Ware
- sowie eine Dankesformel für den getätigten Einkauf.
Insbesondere bei einem Kaufabschluss in Supermärkten oder anderen Großmärkten ersetzt er oft einen schriftlichen Kaufvertrag und die Rechnung.
Rückseite
Häufig enthält der Kassenbon auf der Rückseite einen Hinweis auf die Geschäftsbedingungen des Unternehmers, sowie auf spezielle Vereinbarungen, wenn die Bezahlung nicht in bar erfolgt:
- Ermächtigung zum Lastschrifteinzug (bei Zahlung mit EC-Karte)
- Ermächtigung zur Adressenweitergabe vom Bankinstitut an das Handelsunternehmen bei Zahlung mit EC-Karte, wenn die Lastschrift von der Bank nicht eingelöst werden konnte
- Ermächtigung zur Datenweitergabe an Dritte (z. B. zwecks Erstellung von Kundenprofilen)
Auch für den Nachweis des Erwerbs eines Gegenstandes oder für das Geltendmachen von Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen bzw. den freiwilligen Umtausch kann der Kassenbon wichtig sein. Er ist jedoch, entgegen landläufiger Meinung, nicht zwingend nötig, sofern die wesentlichen Umstände des Kaufes anderweitig nachgewiesen werden können (z.B. per Kreditkartenbeleg).
Trivia
Der Ausspruch „Ist gebongt!“ ist ein umgangssprachlicher Ausdruck für Zustimmung, etwa mit der Bedeutung „Das geht in Ordnung!“ oder „Habe ich verstanden!“ Die Herkunft des Wortes bezieht sich auf die Aufnahme eines Artikels auf den Kassenbon bzw. die Eingabe bei einer Registrierkasse.
Siehe auch
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