- Gebrauchsfähigkeit
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Gebrauchsfähigkeit oder Gebrauchsfähigkeitsermittlung bedeutet in der Gastechnik, eine eventuell vorhandenen Undichtigkeit einer Gasleitung festzustellen. Dazu ist des notwendig, die Leckage einer Gasleitung zu ermitteln, was messtechnisch oder rechnerisch geschehen kann.
Zur Messung werden Leckmengenmessgeräte benötigt, welche elektronisch die Gasverlustmenge in l/h feststellen. Danach gilt folgende Einteilung:
Gebrauchsfähigkeit von Gasleitungen Leckmenge in l/h Gebrauchsfähigkeit 0 dichte Leitungen, bei Neuanlagen Pflicht. bis 1 unbeschränkt gebrauchsfähig 1 bis 5 eingeschränkt gebrauchsfähig. Die Leitung darf vier Wochen in Betrieb bleiben, muss jedoch in dieser Zeit repariert werden. Mit einer Hauptprüfung, bei welcher die Dichtheit festgestellt werden muss, gilt die Reparatur als beendet. über 5 nicht gebrauchsfähig. Die Gasleitung wird sofort vom GVU oder einem Vertragsunternehmen bis zur Reparatur gesperrt.
Liegen mehrere Gasleitungen nebeneinander, z.B. in einem (belüfteten) Schacht, sind die Leckmengen zu addieren und der Summenwert ist zur Beurteilung entsprechen der Tabelle heranzuziehen.
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