- Gefallenes Mädchen
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Als ein gefallenes Mädchen galt in früheren Jahrhunderten eine junge Frau, die abweichend von den damaligen Moralvorstellungen ihre Jungfräulichkeit bereits vor der Eheschließung verloren hatte. Im weitesten Sinne wurden damit auch Frauen bezeichnet, die sich außerhalb der (bürgerlichen) Gesellschaft bewegten.
Anton Birlinger beschreibt Mitte des 19. Jahrhunderts in Sitten und Gebräuche die Hochzeitssitten in Tuttlingen:
- „War die Braut eine Jungfrau, so hatte sie eine weiße Schürze und ein weißes Halstuch; das Haar ward auf dem Kopfwirbel zusammengedreht und gepudert, und um dasselbe trug sie einen Kranz. [...] Ein gefallenes Mädchen durfte keinen weißen Schurz und kein weißes Halstuch tragen; die Haare durften nur gezopft und auch nicht gepudert sein. Der Kranz fehlte natürlich auch. Sie mußte bloßen Hauptes einhergehen; [...].“[1]
Karl Friedrich Wilhelm Wander erwähnt Ende des 19. Jahrhunderts im Deutschen Sprichwörter-Lexikon im Zusammenhang mit Rose und „in Bezug auf ein gefallenes Mädchen“ das Sprichwort:
- „Die Rose ist zu früh gepflückt.“[2]
In früheren Jahrhunderten existierten Heime und Anstalten für „gefallene Mädchen“. Teilweise waren dies quasi-Strafanstalten für Frauen, die nicht den damaligen Moral- oder Rechtsvorstellungen entsprachen, teilweise aber auch Anlaufstellen für in Not geratene Frauen. So gab es in Deutschland Anfang des 20. Jahrhunderts etwa 40 unter Leitung von Diakonissen stehende Magdalenenstifte, Anstalten, in denen „gefallene Mädchen längere Zeit Aufnahme und Vorbereitung für ein neues, geordnetes Leben“ fanden.[3] Derartige Institutionen dienten auch der Verhinderung von Prostitution.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Zitat nach Anton Birlinger: Sitten und Gebräuche. Freiburg im Breisgau 1862, S. 378-383, online unter http://www.zeno.org/Literatur/M/Birlinger,+Anton/M%C3%A4rchen+und+Sagen/Sitten+und+Gebr%C3%A4uche/Sitten+und+Gebr%C3%A4uche/4./322.+Hochzeitsitten+zu+Tuttlingen
- ↑ Zitat nach Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 5. Leipzig 1880, Sp. 1686, online unter http://www.zeno.org/Wander-1867/A/Rose
- ↑ Zitat und Anzahl nach Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 57, Lemma Magdalenenstifter, online unter http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Magdalenenstifter
Weblinks
- GEFALLENE, f. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. Leipzig 1854ff (dbw.uni-trier.de)
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