- Gegengleisanzeiger
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Ein Zusatzsignal ist ein Signal an einer Eisenbahnstrecke, das dem Triebfahrzeugführer zusätzliche Informationen über die vor ihm liegende Strecke mitteilt, die durch Hauptsignale allein nicht übermittelt werden können. Ortsfeste Zusatzsignale sind dabei meist am Mast des Haupt- oder Vorsignals angebracht.
Zusatzsignale
Bezeichnung Signalbild Bedeutung Bild Zs 1 – Ersatzsignal Drei weiße Lichter in Anordnung eines "A" oder ein blinkendes Licht. Am Signal Hp 0 oder am gestörten Lichthauptsignal ohne schriftlichen Befehl vorbeifahren. Geschwindigkeit darf höchstens 40 km/h betragen. Zs 2 – Richtungsanzeiger ein weißer Buchstabe auf schwarzen Grund. Die Fahrstraße führt in die angezeigte Richtung. Zs 2v – Richtungsvoranzeiger Ein gelber Buchstabe auf schwarzen Grund Richtungsanzeiger (Zs 2) erwarten. Zs 3 – Geschwindigkeitsanzeiger Eine weiße Zahl auf schwarzen Grund, oder eine schwarze Zahl auf einem weißen Viereck. Die durch die Kennziffer angezeigte Geschwindigkeit darf vom Signal ab im anschließenden Weichenbereich nicht überschritten werden. Zs 3v – Geschwindigkeitsvoranzeiger Eine gelbe Zahl auf schwarzen Grund oder eine schwarze Zahl auf einem gelben Dreieck Geschwindigkeitsanzeiger (Zs 3) erwarten. Zs 6 – Gegengleisanzeiger Eine rechteckige schwarze Scheibe mit weißem Rand und einem weißen von rechts nach links steigenden Streifen, dessen Enden senkrecht abgewinkelt sind, oder ein weiß leuchtender schräger Lichtstreifen, dessen Enden in der Regel senkrecht nach oben und unten abgebogen sind. Beim DV können die Enden auch nicht abgebogen sein. Der Fahrweg führt in das Streckengleis entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung. Zs 7 – Vorsichtsignal Drei gelbe Lichter in Anordnung eines "V". Am Signal Hp 0 oder am gestörten Lichthauptsignal ohne schriftlichen Befehl vorbeifahren! Weiterfahrt auf Sicht. Höchstgeschwindigkeit ist 40 km/h. Bei Fahrten bei Dunkelheit sind nur 15 km/h und bei unsichtigem Wetter ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Zs 8 – Gegengleisfahrt-Ersatzsignal Drei blinkende Punkte in Anordnung eines "A" oder ein blinkender Lichtstreifen, dessen Ende abgebogen sein können. Am Halt zeigenden oder gestörten Hauptsignal vorbeifahren, der Fahrweg führt in das Streckengleis entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung. Höchstgeschwindigkeit beträgt 40 km/h. Zs 9 – Bahnübergangstafel (DV) Eine dreieckige, weiße Tafel mit rotem Rand und schwarzem Gatter. Nach dem zulässigen Vorbeifahren an einem Halt zeigenden oder gestörten Lichthauptsignal vor dem Bahnübergang halten, Weiterfahrt nach Sicherung. Zs 10 – Endesignal (DS) Ein weißer Pfeil mit der Spitze nach oben auf pfeilförmiger, schwarzer Tafel oder ein weißleuchtender Pfeil mit der Spitze nach oben. Beendet die durch ein Hauptsignal (Hp 2) oder Geschwindigkeitsanzeiger (Zs 3) vorgeschriebene Geschwindigkeitsbeschränkung. Signal wird nicht mehr neu aufgestellt. Zs 12 – M-Tafel Ein rotes M in Schreibschrift auf weißen Grund und roten Rand. Am Halt zeigenden oder gestörten Hauptsignal auf mündlichen oder fernmündlichen Auftrag vorbeifahren. Zs 13 - Stumpfgleis- und Frühhaltanzeiger Ein um 90° nach links umgelegtes gelbes „T“ auf einer rechteckigen schwarzen Tafel. Oder ein um 90° nach links umgelegtes gelbleuchtendes „T“. Fahrt in ein Stumpfgleis oder in ein Gleis mit verkürztem Einfahrweg. Höchstgeschwindigkeit 30 km/h. Zs 103 – Rautentafel (DV) Eine rechteckige schwarze Tafel mit weißen Rauten. Das Halt zeigende Hauptsignal gilt nicht für Rangierabteilungen. Weblinks
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