- Gegenständlich
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Das Wort Gegenstand wird als Substantivbildung aus gegenstehen beziehungsweise entgegenstehen seit dem 16. Jh. verwendet. Seit dem 18. Jh. wird es durch den philosophischen Diskurs in der aktuellen Bedeutung gebraucht: ähnlich wie "Sache" oder "Ding", zur Bezeichnung eines mehr oder weniger konkreten Objektes der Philosophie (lateinisch obiectum: "das Entgegengeworfene"). Erst seit dem 19. Jahrhundert ist das Adjektiv gegenständlich in Gebrauch, um Anschauliches und Konkretes, wie beispielsweise einen Gebrauchsgegenstand, vom Abstrakten abzugrenzen.
Der Begriff Gegenstand bezeichnet heute auch den inneren Gehalt einer Sache, beispielsweise eines Textes, das Thema, den Inhalt oder die Bedeutung. Begriff und Gegenstand unterschied Gottlob Frege 1892 in seinem Aufsatz Begriff und Gegenstand. Wilhelm Kamlah definiert Gegenstand als dasjenige, auf das mit einer deiktischen Geste hingewiesen werden kann, oder das einen Eigennamen oder eine Kennzeichnung trägt.
Unter einem Rechtsgegenstand, oder Rechtsobjekt, versteht man insbesondere im Sachenrecht den Gegenstand, auf den sich ein subjektives Recht bezieht oder an dem es besteht.
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