- Gehaltsumwandlung
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Gehaltsumwandlung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge für die Beschäftigten. Es handelt sich um einen Vertrag zwischen
Der Arbeitgeber zieht vom Bruttolohn einen vorher mit dem Arbeitnehmer vereinbarten Geldbetrag ab und überweist ihn an die Pensionskasse. Die Pensionskasse schreibt das Geld einem speziellen Sparkonto gut. Erreicht der Arbeitnehmer das Rentenalter, kann er von diesem Konto entweder eine einmalige Auszahlung oder eine lebenslange Zusatzrente erhalten. Die Gehaltsumwandlung ist ein Finanzprodukt, das durch gesetzliche Bestimmungen und durch Vertragsbedingungen der Pensionskasse gestaltet ist. Der Arbeitnehmer kann Steuerzahlungen bis in das Rentenalter aufschieben. Der Arbeitgeber braucht weniger Lohnkosten um das Bruttogehalt aufzubringen, weil er den Arbeitgeberanteil der Sozialbeiträge spart. Er könnte deshalb ohne Mehrausgaben das Bruttogehalt nach Absprache erhöhen.
Inhaltsverzeichnis
Einzahlung
Der Arbeitgeber zieht vom Gehalt des Arbeitnehmers monatlich eine feste Summe von:
- 0 € (Ruhe)
- 25€ Monatlich
- 300 € (max Jährlich)
ab und zahlt sie ohne Abzug von Steuern an die Pensionskasse. Der Arbeitgeber kann auf das eingezahlte Geld später nicht mehr zugreifen. Der Arbeitnehmer kann bei Wechsel des Arbeitgebers die Summe auf ein anderes Finanzprodukt für Gehaltsumwandlung übertragen lassen. Er kann die Höhe der monatlichen Summe jederzeit ändern.
Anlage des Geldes
Um das Geld zu sichern, gelten gesetzliche Vorschriften. Es darf nur in mündelsicheren Anlagen eingezahlt werden. Maximal sind 30% Aktien erlaubt. 2006 sind für den Arbeitnehmer Zinsen von 2.75% zu garantieren, ab 2007 2.25%. Derzeit werden etwa 3% bis 5% erreicht. Die Zinsen sind zeitlich veränderlich. Es fallen jährliche Verwaltungskosten von etwa 1% an, die bei der Pensionskasse erfragt werden sollten.
Zugriff auf die Ersparnisse
Der Arbeitnehmer darf die Sparsumme nicht vorher entnehmen. Auch ist eine Pfändung unmöglich. Nach der jetzigen Regelung entscheidet der Arbeitnehmer bei Erreichen des Renteneintrittsalters, ob er die Sparsumme sofort ausbezahlt haben möchte oder eine lebenslange Rente bevorzugt.
Behandlung der Lohnabzüge
Folgende Steuern spielen gewöhnlich eine Rolle:
Folgende Sozialabgaben spielen gewöhnlich eine Rolle:
Als Lohnnebenkosten entrichtet der Arbeitgeber noch einmal Sozialabgaben in etwa gleicher Höhe wie sie der Arbeitnehmer entrichtet, nicht jedoch Steuern.
2007 und 2008
- Der Arbeitnehmer zahlt für die Sparsumme an die Pensionskasse weder Steuern noch Sozialabgaben.
- Der Arbeitgeber zahlt für die Sparsumme an die Pensionskasse ebenfalls keine Sozialabgaben.
- Der Arbeitnehmer zahlt im Rentenalter für die ausbezahlte Rente Steuern mit der niedrigeren Progression und die Sozialabgaben Krankenversicherung und Pflegeversicherung.
2009
- Der Arbeitnehmer zahlt für die Sparsumme an die Pensionskasse Sozialabgaben.
- Der Arbeitgeber zahlt für die Sparsumme an die Pensionskasse keine Sozialabgaben.
- Der Arbeitnehmer zahlt im Rentenalter für die ausbezahlte Rente Steuern mit der niedrigeren Progression und die Sozialabgaben Krankenversicherung und Pflegeversicherung.
Literatur
- Martin Gerth, "Angeknabbert", Wirtschaftswoche 49/2006
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