- Geheimbrennen
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Unter Schwarzbrennerei wird eine illegale (oftmals häusliche) Herstellung von Spirituosen verstanden. Hierbei wird eine Anlage zum Schnaps-Brennen heimlich betrieben.
In vielen Ländern ist die private Herstellung von Spirituosen ohne Erlaubnis verboten oder stellt unangemeldet einen Verstoß gegen Branntweinsteuergesetze dar. Schwarzbrennerei ist gerade in landwirtschaftlich geprägten Region traditionell vorhanden. Eine weitere Ursache für Schwarzbrennerei können hohe Steuern und hohe Preise wie in den skandinavischen Ländern oder Alkoholverbote darstellen.
In Deutschland ist nach dem Recht des Branntweinmonopols die Herstellung von Branntwein (Brennen) und der Gewahrsam von Brenngeräten anmelde- und überwachungspflichtig.
Zolltechnisch wird in Deutschland zwischen Schwarzbrennerei und Geheimbrennerei unterschieden: Schwarzbrennen ist die Herstellung von Branntwein durch Manipulation ordnungsgemäß angemeldeter Anlagen und Geräte ohne steuerliche Erfassung, Geheimbrennen ist die Herstellung von Branntwein mit Geräten und Anlagen, die der Monopolverwaltung nicht angemeldet sind.
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