Geheimschutzverfahren

Geheimschutzverfahren
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Mit dem Begriff Geheimschutz bezeichnet man ein staatliches Instrumentarium (Staatsanwaltschaften, Polizei, Geheimdienste), das darauf abzielt, Geheimnisse vor unbefugter Kenntnisnahme zu sichern.

Im Bereich des Geheimschutzes unterscheidet man zwischen personellen und materiellen Maßnahmen:

Materielle Maßnahmen sind – meist technische – Sicherungsmaßnahmen, die Geheimnisse vor Zugriff und unbefugter Kenntnisnahme schützen sollen. Personelle Maßnahmen beziehen sich in erster Linie auf die Auswahl des zu Geheimnissen zugangsberechtigten Personenkreises durch so genannte Sicherheitsüberprüfungen.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

Die Zielsetzung des Geheimschutzes ist der Schutz und Geheimhaltung von Verschlusssachen (VS). VS sind Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die im öffentlichen Interesse, unabhängig von ihrer Darstellungsform, geheim gehalten werden müssen. Eine VS wird entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung eingestuft als

• VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (RESTRICTED)

• VS-VERTRAULICH (CONFIDENTIAL)

• GEHEIM (SECRET)

• STRENG GEHEIM (TOP SECRET, COSMIC TOP SECRET)

Allgemeine Maßnahmen und Regeln für den Geheimschutz in der Wirtschaft sind im Geheimschutzhandbuch (GHB) dokumentiert.[1]

Bei internationalen Projekten sind zusätzlich auf zwischenstaatlicher Ebene vereinbarte Regelungen zu beachten. Diese können beim zuständigen Bundesministerium (z.B. für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft das BMWi) erfragt werden. Kooperationsregelungen existieren multilateral bei einigen Organisationen (NATO, Europäische Weltraumorganisation, Europäische Union, Westeuropäische Union, Eurocontrol) sowie bilateral zwischen Deutschland und weiteren Staaten (Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Kasachstan, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Polen, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ukraine, Ungarn, Vereinigte Staaten).

Verstöße sind in Deutschland gemäß § 94 ff. Strafgesetzbuch strafbar (Vergehen des Landesverrats, Offenbaren von Staatsgeheimnissen usw.).

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. www.bmwi-sicherheitsforum.de: Geheimschutz in der Wirtschaft, hrsgg. vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

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