- Geländefahrzeug
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Geländewagen sind Automobile zum Befahren von schwierigem Gelände abseits von asphaltierten Straßen. In den Anfangsjahren des Automobils waren asphaltierte Straßen die Ausnahme und alle Fahrzeuge mit hoher Bodenfreiheit ausgestattet. Die ersten speziellen Geländewagen waren die Halbkettenfahrzeuge aus den 1920er Jahren von André Citroën.
Inhaltsverzeichnis
Kriterien für Geländewagen
Sie zeichnen sich durch folgende Merkmale aus:
- hohe Bodenfreiheit
- kurze Karrosserieüberhänge
- Rahmenbauweise
- Allradantrieb
- stark untersetztes Getriebe
- Differentialsperre(n)
- verschränkungsfähiges Fahrwerk (oft Starrachsen)
- große Räder und grobes Reifenprofil
- robuste, einfache Technik
Sie werden vorwiegend von Streitkräften, Jägern, in der Land- und Forstwirtschaft und im Motorsport genutzt, aber auch in Landstrichen, deren Verkehrsinfrastruktur mangelhaft ausgebaut ist.
Mit den Geländewagen verwandt sind Sports Utility Vehicles (SUV) und Amphibienfahrzeuge.
In den 1990er Jahren entwickelte sich das Fahren von Geländewagen und Sports Utility Vehicles zu einer regelrechten Mode, auch dort wo es funktional nicht notwendig ist, häufig auch als Zweitwagen in wohlhabenderen Haushalten.
Maßzahlen
Für die Geländegängigkeit gibt es charakteristische Maßzahlen:
- Wattiefe ist die Wassertiefe, die bei langsamer Fahrt durchfahren werden kann.
- Steigfähigkeit
- Bodenfreiheit und Bauchfreiheit
- Böschungswinkel vorn und hinten
- Rampenwinkel
- Verschränkungsfähigkeit
Modelle
Aktuelle Vertreter der Fahrzeuggattung
Verbreitete und bekannte Geländewagenmodelle in Europa
- Alfa Romeo Matta
- Chevrolet -S-10 -Suburban -Silverado -Colorado -Blazer -Trailblazer -Tahoe -Avalanche
- Citroën -Méhari
- Daihatsu - Wildcat -Rocky -Terios -Feroza
- Dodge -Durango -Ram -Dakota -Nitro
- Fiat -Campagnola
- Ford -Ranger -Maverick I -Explorer -F-Serie -Expedition
- GAZ-61 und -69
- GMC -Sierra -Canyon -Yukon -Envoy
- Honda -SLX
- Hummer H1 + Humvee
- Hyundai -Galloper -Terracan -Starex
- International Harvester Scout Modelle
- IVECO -Massif
- Isuzu -Ascender -Trooper -K-Sereie -I-Serie -D-Max -Rodeo
- Jeep-Commander -Wrangler -Cherokee -Patriot -Compass
- Kia - Sorento
- Lada Niva
- Land Rover-diverse Modelle
- Mercedes-Benz -G-Klasse -GL-Klasse
- Mitsubishi -L200 -Pajero -Raider
- DKW Munga
- Nissan, -Terrano -Patrol -Pathfinder -X-Terra -Armada -Titan
- Opel -Frontera -Monterey
- Steyr-Daimler-Puch Haflinger und Pinzgauer
- Suzuki Grand Vitara
- Suzuki LJ-Reihe (z.B. Suzuki LJ 80)
- Suzuki SJ-Reihe (Suzuki Samurai/SJ 413, Suzuki SJ 410)
- Suzuki Jimny
- Toyota Land Cruiser -Tundra -Tacoma -Sequoia -Kluger -Prado -Hilux -FJ Cruiser
- Troller -T4 -Pantanal
- UAZ 469
- Unimog
- VW Iltis
Rechtliches
Im europäischen Recht werden Geländefahrzeuge in der Richtlinie 70/156 EWG definiert als Kraftfahrzeug der internationalen Klasse N (mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2 t) oder M und folgender Ausstattung:
- Vorder- und Hinterachse gleichzeitig angetrieben (auch zuschaltbar)
- Differentialsperre (mindestens eine)
Außerdem sind weitere Voraussetzungen hinsichtlich Bodenfreiheit und Überhangwinkel zu erfüllen.
Geländewagen dürfen in Deutschland gemäß § 42 StVZO eine erhöhte Anhängelast ziehen, nämlich das 1,5-fache (andere Fahrzeuge nur das einfache) des zulässigen Gesamtgewichtes des ziehenden Fahrzeuges bis maximal 3,5 t. In der Schweiz sind je nach Fahrzeug-Typ und Homologation zwischen 500 und 1000 kg ungebremste und bis 6,5 t gebremste Anhängelast zugelassen. Die zugelassene maximale Anhängelast wird nach der technischen Prüfung im Fahrzeugausweis eingetragen.
Selten kommen bei Geländewagen Ketten (auch Raupenfahrzeug) zum Einsatz, die zu Lasten der Geschwindigkeit eine enorme Geländetauglichkeit erzielen.
Kritik
Immer wieder in die Kritik geraten größere Geländewagen wegen ihrer erhöhten Gefährlichkeit für Fußgänger im Falle von Zusammenstößen.
Kinder sind besonders durch teilweise montierte Frontschutzbügel gefährdet, schon bei geringer Geschwindigkeit können Unfälle tödlich enden.[1].
Beim Zusammenstoß zwischen Geländewagen und PKW steigt das Verletzungsrisiko für den PKW-Lenker: Nach Aussage der US-amerikanischen Verkehrssicherheitsbehörde ist das Todesrisiko 35 mal höher, wenn ein PKW von einem Geländewagen statt einem anderen PKW getroffen wird.[2].
Der VCÖ und der ADAC haben daher appelliert, die Frontschutzbügel abmontieren zu lassen bzw. nicht montieren zu lassen.[3] Der VCÖ weist gleichzeitig auf die gegenüber PKW um 50% erhöhten CO2-Emissionen von Geländewagen hin.[4].
Nach dem 1. Oktober 2005 typengenehmigte Fahrzeuge der Klasse M1 dürfen laut einer EU-Richtlinie nicht mehr mit Frontschutzbügel ausgestattet sein, nach dem 31. Dezember 2012 dürfen solche Fahrzeuge nicht mehr erstmals in den Verkehr gebracht werden. Fahrzeuge, die aufgrund von Einzel- oder Typengenehmigung bereits einen Frontschutzbügel haben, dürfen diesen behalten.[5]
Auch die neueren Modelle verfügen jedoch laut Euro NCAP nicht alle über einen ausreichenden Fußgängerschutz.[6] [7]
Laut der schweizerischen Materialprüfungs-Anstalt EMPA sind auch Insassen von Geländewagen einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt, da durch den hohen Schwerpunkt in kritischen Situationen die Gefahr des Umkippens höher ist.
Neben Sicherheitserwägungen gibt es auch aus ökologischen Gründen Kritik an Geländewagen. Durch die meist größere Fahrzeugmasse und den bauartbedingt höheren Luftwiderstand ist der Verbrauch gegenüber einem gleichgroßen Pkw herkömmlicher Bauweise im Durchschnitt erhöht. Damit gehen höhere CO2-Emissionen sowie eine größere Belastung von Ressourcen einher.
Einzelnachweise
- ↑ Rundfunk Berlin-Brandenburg: Gefahren durch Geländewagen: Tödliche Bedrohung für Kinder, 5.10.2000
- ↑ 3Sat: Sicher für die Fahrer - Gefahr für die anderen, 16.09.2003
- ↑ ADAC: Frontschutzbügel an Geländewagen
- ↑ VCÖ: VCÖ-Studie warnt: Geländewagenboom erhöht das tödliche Unfallrisiko!, 07.02.2005
- ↑ EU: Legislative Entschließung des Europäischen Parlament zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwendung von Frontschutzbügeln an Fahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates (KOM(2003)0586 - C5-0473/2003 - 2003/0226(COD))
- ↑ Hamburger Abendblatt: Die Gefahren der großen Geländewagen, 29.07.2006
- ↑ Deutscher Verkehrssicherheitsrat: Fahrzeugfront für Fußgänger
Weblinks
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