- Gemeindsmann
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Ein Gemeindevorsteher (umgangssprachlich auch: Ortsvorsteher, Gemeinsmann oder Gemeindemann) ist Vorsitzender oder Angehöriger des Vorstandes einer Gemeinde.
Er ist im Fürstentum Liechtenstein der oberste Vertreter der jeweiligen Gemeinde. Der Titel entspricht dem eines deutschen Bürgermeisters. Er gehört von Gesetzes wegen des Gemeinderat als Mitglied und Vorsitzender an und wird in einem besonderen Wahlverfahren nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl bestimmt. Er wird durch einen Vizevorsteher vertreten. Nur im Hauptort Vaduz wird der Titel Bürgermeister verwendet.
Der Begriff war bis 1945 auch in Deutschland die übliche Bezeichnung für den Bürgermeister einer kleineren Gemeinde, gelegentlich wird der Begriff auch heute noch umgangssprachlich verwendet.
Daneben ist Gemeindevorsteher die gebräuchliche Bezeichnung für die Mitglieder eines kirchlichen Gemeindevorstandes.
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