Fürstentum Liechtenstein

Fürstentum Liechtenstein
Fürstentum Liechtenstein
Flagge Liechtensteins
Wappen Liechtensteins
Flagge Wappen
Amtssprache Deutsch
Hauptstadt de jure: keine
de facto: Hauptort Vaduz
Staatsform Konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage[1]
Staatsoberhaupt Fürst Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein
Amtsausübender Stellvertreter Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein
Regierungschef Klaus Tschütscher (VU)
Fläche 160[1] km²
Einwohnerzahl 35’446 (30. Juni 2008)[2]
Bevölkerungsdichte 219 Einwohner pro km²
Währung Schweizer Franken
Liechtenstein hatte ursprünglich (von 1924–1930) auch die Kompetenz zur Prägung eigener Münzen; dies ist heute irrelevant, da nur noch die Prägung von Goldmünzen erlaubt ist, was heute nur zu Sammelzwecken geschieht.
Unabhängigkeit 1806 (vorher Heiliges Römisches Reich deutscher Nation)
Nationalhymne Oben am jungen Rhein
Nationalfeiertag 15. August
Zeitzone UTC+1
Kfz-Kennzeichen FL
Internet-TLD .li
Telefonvorwahl +423

Das Fürstentum Liechtenstein [ˈlɪçtənʃtaɪ̯n] ist ein souveräner Zwergstaat im Alpenraum. Das Land liegt zwischen Österreich und der Schweiz am Ostufer des Alpenrheins.

Das Fürstentum ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage. Die Souveränität liegt sowohl beim Volk als auch beim Fürsten. Liechtenstein gliedert sich in elf Gemeinden; Hauptort und Fürstensitz ist Vaduz. Liechtenstein hat das höchste Bruttoinlandsprodukt pro Kopf weltweit, es liegt bei 169'000 Schweizer Franken pro Erwerbstätigem (2005).[3] Liechtenstein ist Mitglied der UNO und des Europäischen Wirtschaftsraums.

Inhaltsverzeichnis

Geographie

Liechtenstein ist ein Binnenstaat, umgeben von den Schweizer Kantonen St. Gallen im Westen und Graubünden im Süden sowie dem österreichischen Bundesland Vorarlberg im Osten. Die Staatsgrenze zur Schweiz im Westen entspricht dem Rheinverlauf. Die südliche sowie östliche Staatsgrenze ist geprägt vom Alpen-Hochgebirge, dem Rätikon. Die Grenze zu Österreich verläuft grösstenteils auf dem Gebirgsgrat. Neben Usbekistan ist Liechtenstein der einzige Binnenstaat der Erde, der seinerseits nur von Binnenstaaten umgeben ist.

Das Land misst an seiner längsten Stelle 24,56 km und an seiner breitesten 12,36 km. Liechtenstein grenzt auf 41,1 km an die Schweiz. 27,1 km der Grenzlänge entfallen auf den Kanton St. Gallen und 14 km auf den Kanton Graubünden. Die Grenzlänge mit der Republik Österreich beträgt 34,9 km und entfällt vollständig auf das Bundesland Vorarlberg.[1]

Der höchste Punkt Liechtensteins ist der Grauspitz mit einer Höhe von 2599 m.[1] Der tiefste Punkt ist das Ruggeller Riet mit einer Höhe von 430 m.[1]

Der einzige natürlich entstandene See in Liechtenstein ist das Gampriner Seele, das erst 1927 durch eine Überschwemmung des Rheins mit gewaltiger Erosion gebildet wurde.

Flagge

Die Flagge Liechtensteins ist Blau und Rot waagerecht gestreift, mit einem goldenen Fürstenhut im linken Obereck. Der goldene Fürstenhut steht für die Einheit von Volk, Fürstenhaus und Staat. Die Flagge ist in dieser Form seit 1937 in Gebrauch.

Die Landesfarben Blau und Rot sind wahrscheinlich auf die liechtensteinischen Livreefarben zurückzuführen. Zur Bedeutung der Farben gibt es zwei unterschiedliche Erklärungen:

  • Blau symbolisiert den Himmel; Rot die abendlichen Feuer (oder das Feuer der Erde)
  • Blau erinnert an das blaue Band des Rheins; Rot erinnert an die Flagge des Fürsten (Gold-Rot)

Die beiden Farben sind mindestens seit 1764 bekannt und wurden mit der Verfassung vom 5. Oktober 1921 in waagerechter Anordnung als Nationalflagge angenommen. Diese Gestaltung war jedoch mit derjenigen der Flagge von Haiti identisch, weshalb am 24. Juni 1937 zur Unterscheidung nahe dem Liek eine gelbe (goldene) Fürstenkrone eingefügt wurde.

Am 30. Juni 1982 wurden neue Flaggengesetze erlassen. Die Fürstenflagge ist nun blau-rot längs gestreift mit dem ganzen Wappen in der Mitte und das Ganze wird gelb umrandet. Fürstentreue Bürger hissen jedoch oft die alte Fürstenflagge – eine Flagge in den Farben des Fürstenhauses, Gelb und Rot.

Wappen

Das grosse Wappen Liechtensteins
Hauptartikel: Wappen Liechtensteins

Das Grosse Staatswappen zeigt sechs einzelne Wappenmotive, die auf die Geschichte und Herkunft des Hauses Liechtenstein hinweisen. Es ist geviert mit unten eingepfropfter Spitze und belegt mit einem von Gold und Rot (den beiden Farben des Fürstenhauses) geteilten Herzschild:

  • in Gold ein mit kreuzbesetztem silbernen Kleeblattmond belegter gekrönter schwarzer Adler
  • von Gold und Schwarz siebenmal geteilt, mit grünem Rautenkranz belegt
  • von Rot und Silber gespalten
  • in Gold ein gekrönter, gold-bewehrter schwarzer Jungfernadler mit silbernem Kopf
  • in der blauen Spitze ein goldenes Jagdhorn an gleichfarbiger Schnur.

Den Schild umgibt ein mit dem Fürstenhute gekrönter Fürstenmantel (Wappenmantel), von Purpur und innen mit Hermelin gefüttert.

Das Kleine Staatswappen wird gebildet vom Herzschild mit dem Fürstenhut darüber.

Diese beiden Wappen wurden im Gesetz vom 4. Juni 1957 bestätigt.

Klima

Das Klima des Landes kann trotz der Gebirgslage als relativ mild bezeichnet werden. Es wird stark durch die Einwirkung des Föhns (warmer, trockener Fallwind) geprägt, wodurch die Vegetationszeit im Frühling und im Herbst verlängert wird. Die Messungen der jährlichen Niederschlagsmengen ergeben im Schnitt rund 900 bis 1200 Millimeter. Im direkten Alpengebiet dagegen liegen die Niederschläge oft bei bis zu 1900 Millimeter. Im Winter sinkt das Thermometer selten unter minus 15 Grad, während im Sommer die mittleren Temperaturen zwischen 20 und 28 Grad schwanken.

Wohnbevölkerung

Etwa zwei Drittel der Einwohner sind gebürtige Liechtensteiner (65,8 %); ein Fünftel (20,1 %) der Wohnbevölkerung kommt aus dem übrigen deutschen Sprachraum (10,8 % aus der Schweiz, 5,9 % aus Österreich und 3,4 % aus Deutschland), gefolgt von jeweils 3,3 % aus Italien und Einwohnern des früheren Jugoslawien, 2,6 % sind Türken und 4,8 % kommen aus anderen Staaten.

Sprache

Die Liechtensteiner Bevölkerung spricht einen alemannischen Dialekt des Oberdeutschen, so wie er grenzüberschreitend auch im benachbarten Graubünden, im St. Galler Rheintal (Schweiz) und im benachbarten Vorarlberg (Österreich) gesprochen wird.

Allerdings hebt sich die höchstalemannisch-walserdeutsche Mundart von Triesenberg, deren Träger um das Jahr 1300 n. Chr. im Zuge der Walserwanderung aus dem Schweizer Kanton Wallis ins Land gekommen sind, bis heute deutlich ab von den hochalemannischen Dialekten der altansässigen Bevölkerung, die im Laufe des Mittelalters hier – wie im ganzen unterrätischen Raum – die alte rätoromanische Landessprache zugunsten des Alemannischen aufgegeben hatte. Die alemannischen Ortsdialekte unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde teilweise sehr stark voneinander (siehe: Dialektkontinuum). Schrift- und Mediensprache ist Hochdeutsch (Standardsprache).

Liechtenstein ist der einzige Staat mit Deutsch als alleiniger (anerkannter) Amts- und Landessprache. In den übrigen Staaten des deutschen Sprachraumes sind auch romanische, andere germanische oder slawische Sprachen oder Ungarisch als Amts- oder Minderheitensprachen anerkannt.

Religion und Kirche

Liechtenstein ist ein christlich geprägtes Land, in einer Umfrage im Juni 2003 gaben 75,7 % der in- und ausländischen Bewohner ihre Religion mit römisch-katholisch an, 7,0 % waren evangelisch, 4,2 % gehörten einer islamischen Religionsgemeinschaft an und 10,9 % machten keine Angaben.

Bis 1997 gehörte Liechtenstein zum Bistum Chur. Das Erzbistum Vaduz wurde am 2. Dezember 1997 von Papst Johannes Paul II. errichtet. Dies führte zu einem deutlichen Aufblühen des kirchlichen Lebens im Land. Erzbischof Haas gilt als konservativer Oberhirte. Als Gegenpol entstand der 'Verein für eine offene Kirche'. Die römisch-katholische Kirche ist gem. Art. 37 II der Landesverfassung Landeskirche und geniesst als solche den vollen Schutz des Staates.[4]. Die Trennung von Kirche und Staat wird in heutiger Zeit allerdings angestrebt.

Siehe auch: Römisch-katholische Kirche in Liechtenstein

Die folgenden Zahlen über Mitglieder basieren auf der Volkszählung 2000:[5]

  1. Christen 29'220 – 87,7 %
    1. Katholiken 26'122 – 78,4 %
    2. Evangelisch-Reformierte 2'634 – 7,9 %
    3. Orthodoxe 365 – 1,1 %
    4. Neupietistisch-Evangelikale 22 – 0,1 %
    5. Zeugen Jehovas 35 – 0,1 %
    6. sonstige Christen 79 – 0,2 %
    7. Neuapostolische 19 – 0,1 %
  2. Moslems 1'593 – 4,8 %
  3. Buddhisten 66 – 0,2 %
  4. Juden 26 – 0,1 %
  5. sonstige 21 – 0,1 %
  6. ohne Bekenntnis 941 – 2,8 %
  7. keine Angabe 1'375 – 4,1 %

Geschichte

Hauptartikel: Geschichte Liechtensteins

Das Fürstentum ist aus dem Erwerb der Herrschaft Schellenberg (1699) und der Grafschaft Vaduz (1712) durch die Fürsten von Liechtenstein hervorgegangen. Die Familie Liechtenstein lässt sich bis in das 12. Jahrhundert zurückverfolgen, ihr Name leitet sich von der Burg Liechtenstein bei Mödling vor Wien ab. Sie war in Niederösterreich ansässig; erst Fürst Franz Josef II. hielt sich ab 1938 mit seiner Familie hauptsächlich in Vaduz auf. Karl von Liechtenstein wurde 1608 in den erbländischen Fürstenstand erhoben und damit der erste Fürst Liechtensteins.

Er erwarb und erhielt umfangreiche Gebiete in Böhmen, Mähren und Schlesien. Kaiser Karl VI. des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation erhob die Grafschaften am 23. Januar 1719 zum reichsunmittelbaren Fürstentum im Besitz und mit Namen der Fürsten von Liechtenstein.

Burg Gutenberg in Liechtenstein

Während des Koalitionskrieges 1799 wurde Liechtenstein erst von den Franzosen, dann von den Österreichern besetzt. Nach dem Ende des mittelalterlichen deutschen Reiches wurde das Fürstentum Liechtenstein am 12. Juli 1806 als souveräner Staat in den Rheinbund aufgenommen und war ab 1815 Mitglied im Deutschen Bund. Nach dessen Auflösung 1866 blieb es ein unabhängiger, neutraler Staat. 1862 unterzeichnete Fürst Johann II. als Folge der Revolutionswirren eine konstitutionell-monarchische Verfassung. Der erste Landtag wurde gewählt.

1868 wurde aus Kostengründen das Militär aufgelöst.

Bis zum Ersten Weltkrieg war Liechtenstein über ein Zweckbündnis stark mit dem Kaisertum Österreich-Ungarn verbunden. Nach dessen Auflösung und Aufteilung orientierte sich Liechtenstein stärker an der Schweiz. Es übernahm den Schweizer Franken als Währung und ging 1923 mit der Schweiz eine Zollunion ein. Die diplomatische und konsularische Vertretung erfolgt seit dem Jahr 1924 durch die Eidgenossen. Mit der Verfassung von 1921 wurde das Fürstentum Liechtenstein eine konstitutionelle Monarchie mit demokratisch-parlamentarischer Regierungsform. Vom Zweiten Weltkrieg blieb das Fürstentum – wie die Schweiz – aufgrund seiner Lage und politischen Neutralität verschont. Liechtenstein erlebte danach – begünstigt durch den Zollvertrag mit der Schweiz, niedrige Steuern und die Neutralitätspolitik – einen wirtschaftlichen Aufschwung.

Das Frauenwahlrecht wurde erst 1984 eingeführt. 1990 trat der kleine Staat als Vollmitglied der UNO bei.

Am 28. Oktober 1992 kam es zur so genannten «Staatskrise». Fürst Hans-Adam II. wollte die Abstimmung über den Europäischen Wirtschaftsraum EWR vor der Schweiz durchführen, um einen positiven Ausgang zu sichern. Regierung und Landtag befürworteten zwar den Beitritt ebenfalls, beharrten aber auf einem Abstimmungstermin nach der Schweiz. Hans-Adam II. drohte die Regierung aufzulösen, den Landtag zu entlassen und mit Notrecht zu regieren. Unter dem Druck der Strasse gab das Staatsoberhaupt nach, und der Termin wurde hinter jenen der Schweiz gelegt. Die Staatskrise bildete den Hintergrund für die über ein Jahrzehnt geführte Verfassungsdiskussion.

Während die Schweiz in der Volksabstimmung vom 6. Dezember 1992 die Teilnahme am EWR hauchdünn abgelehnt hatte, wurde sie in Liechtenstein eine Woche später mit einer deutlichen Mehrheit angenommen. Sie trat am 1. Mai 1995 in Kraft. Diese Mitgliedschaft wird als sehr bedeutend für die Entwicklung des liechtensteinischen Finanzplatzes angesehen, ermöglichte sie doch ausländischen Banken erstmals, sich im Fürstentum niederzulassen, worauf sich die Anzahl dort vertretener Banken vervielfachte. Die EWR-Mitgliedschaft brachte die vier Freiheiten (Personen, Güter, Dienstleistungen und Kapital) zwischen der EU und Liechtenstein sowie den übrigen EWR-Mitgliedern Norwegen und Island mit sich.

2003 trat nach heftigen Kontroversen eine vom Volk bestätigte neue Verfassung in Kraft, mit der nach Ansicht der politischen Gegner dieser Verfassungsänderung die Machtbalance noch deutlicher zu Gunsten der Monarchie verschoben wurde. So geht die Souveränität nun zu gleichen Teilen vom Volk und vom Fürsten aus. Nach einer langen, bitter geführten und spaltenden Abstimmungskampagne stimmte die Mehrheit des Volkes den Änderungen zu, mit denen bedeutende institutionelle Rechte der Gerichte, des Parlaments sowie der Regierung geklärt wurden. Das Fürstenhaus hatte bei Ablehnung der Verfassungsänderungen mit Wegzug aus Liechtenstein gedroht.

Am 15. August 2004 ernannte Fürst Hans Adam II. seinen Sohn und Erbprinz Alois von Liechtenstein zu seinem Stellvertreter und betraute ihn mit der Ausübung der dem Fürsten zustehenden Hoheitsrechte. Der Fürstentitel wird allerdings erst nach dem Tod Hans-Adams auf seinen Sohn übergehen.

Siehe auch: Liste der Herrscher von Liechtenstein

Münzprägung

10 Franken Goldmünze von 1946, 2,90g Feingold, geprägt nach der Norm der Lateinischen Münzunion

Die liechtensteinische Münzprägung begann im Jahr 1728 unter Fürst Josef Johann Adam. 1 1/2 Florin entsprachen einem Thaler. Emissionen wurden in den Jahren 1728 mit 20 Kreuzer, 1/2 Thaler, 1 Thaler , 1 Ducat und 10 Ducaten, 1758 mit 1/2 Thaler, 1 Thaler und 1 Ducat und 1778 mit 1/2 Thaler, 1 Thaler und 1 Ducat herausgegeben. Die Dukaten wurden in 986er Gold geprägt, alle anderen Münzen aus 583er Silber geprägt. Alle Münzen zeigen auf dem Avers die nach rechts gerichtete Büste des jeweiligen Fürsten, auf dem Revers sein Wappen. Zu den Dukaten existieren zahlreiche Nachahmungen.

Erst 1862, unter Fürst Johann II. wurde ein weiterer Münztyp geprägt, ein Vereinstaler, der ebenso gestaltet war wie die vorhergehenden Münzen und 1893 zum Wert von 3.53 Kronen ausser Kurs gesetzt wurde.

Am 26. August 1898 wurde eine Währungsreform durchgeführt. 1 Florin hatte nun den Wert von einer liechtensteinischen Krone und 100 Heller entsprachen einer Krone. Unter Johann II. wurden Silbermünzen im Wert von 1 Krone, 2 Kronen und 5 Kronen in Silber ausgegeben. Die Münzen zu 10 Kronen und 20 Kronen wurden in Gold geprägt. Das Avers zeigte jedoch im Gegensatz zu den früheren Prägungen auf allen Münzen die nach links gerichtete Büste des Fürsten. Diese Münzen wurden am 28. August 1920 ausser Kurs gesetzt.

Eine weitere Währungsumstellung wurde am 26. Mai 1924 durchgeführt. Die neue Währung lautete nun 100 Rappen in 1 Franken. Diese Währung hat bis heute ihre Gültigkeit. Johann II. liess Münzen im Wert von 1/2 Franken, 1 Franken, 2 Franken und 5 Franken in Silber prägen. Als Franz I. an die Macht kam, liess er keine weiteren Münztypen dieses Wertes prägen, da bereits genug Silbermünzen von seinem Vorgänger in Umlauf waren. In seiner Regierungszeit wurden im Jahr 1930 Goldmünzen im Wert von 10 Franken und 20 Franken geprägt. Sie zeigen auf dem Avers wieder die Büste des Fürsten nach rechts.

Ab diesem Zeitpunkt wurden liechtensteinische Franken nur noch zu Sammlungszwecken geprägt, da der Schweizer Franken zur Hauptwährung in Liechtenstein avancierte. Fürst Franz Josef II. liess im Jahr 1946 zwei Münztypen zu 10 Franken und 20 Franken und zehn Jahre später Goldmünzen zu 25 Franken, 50 Franken und 100 Franken prägen. Auf der Vorderseite dieser Münzen wird ein liechtensteinischer Fürst zum ersten Mal mit seiner Gemahlin gezeigt. Zum hundertjährigen Jubiläum der liechtensteinischen Landesbank wurden zwei Goldmünzen zu 25 Franken und 50 Franken geprägt, für den 50. Jahrestag des Regierungsantritts Franz Josefs 1988 eine Silbermünze zu 10 Franken und eine Goldmünze zu 50 Franken. Hans Adam II. liess 1990 anlässlich der Erbhuldigung eine Münze zu 10 Franken in Silber und 50 Franken in Gold prägen. Für das 200-jährige Jubiläum der Souveränität des Fürstentums 2006 wurden zwei Münztypen im selben Wert herausgegeben.

Politik

Politisches System

Siehe auch: Liechtensteinischer Landtag, Liste der Regierungschefs von Liechtenstein, Verfassung des Fürstentums Liechtenstein

Liechtenstein ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage. Das aktuelle Staatsoberhaupt Liechtensteins ist seit 1989 Fürst Hans Adam II. von und zu Liechtenstein. Die Staatsgeschäfte obliegen seit August 2004 dem Erbprinzen Alois von und zu Liechtenstein.

Das politische System Liechtensteins
In der Bildmitte das 2008 eröffnete Landtagsgebäude, rechts das Regierungsgebäude und oben das Schloss
Schloss von Vaduz

Die gesetzgebende Gewalt liegt beim Landesfürsten und dem Liechtensteinischen Landtag, bestehend aus 25 Abgeordneten, die nach dem Verhältniswahlrecht für vier Jahre vom Volk gewählt werden. Jedes Gesetz muss vom Landesfürsten sanktioniert werden. Wenn die Sanktion nicht innerhalb von sechs Monaten erfolgt, gilt sie als verweigert (Artikel 65 der liechtensteinischen Verfassung).[4]

Die Exekutive bilden der Regierungschef – seit 25. März 2009 Dr. Klaus Tschütscher (Ressorts Präsidium, Finanzen, Familien und Chancengleichheit.) – und vier Regierungsräte. Auf Vorschlag des Landtages werden sie vom Landesfürsten ernannt. Seit der umstrittenen Verfassungsänderung vom 16. März 2003 kann der Landesfürst die Regierung oder einzelne Regierungsräte jederzeit und ohne Angabe von Gründen entlassen (Artikel 80 der liechtensteinischen Verfassung)[4] – damit ist er (nach dem Papst) der (innenpolitisch) mächtigste Monarch Europas. Dafür hat das Volk die Möglichkeit, mittels einer Verfassungsinitiative die Monarchie abzuschaffen (Art. 113 der liechtensteinischen Verfassung).[4] Die einzelnen Gemeinden von Liechtenstein können überdies bei Mehrheit innerhalb der Gemeinde den Staat verlassen (Artikel 4 der liechtensteinischen Verfassung).[4]

Die neue Verfassung von 2003 hat die Aufgaben von Fürst, Regierung und Landtag präziser verteilt. Der Fürst kann das Parlament auflösen (Art. 48 der liechtensteinischen Verfassung: führt zur Neuwahl des Landtages),[4] die Regierung ohne Gründe entlassen (Art. 80 der Liechtensteinischen Verfassung: führt innerhalb von vier Monaten zu einer Vertrauensabstimmung)[4] und hat ein Vetorecht bei Richterbestellungen.

Regierungsräte sind seit 25. März 2009:

  • Regierungschef-Stellvertreter Dr. Martin Meyer (Ressorts Wirtschaft, Verkehr, Bau)
  • Dr. Renate Müssner (Ressorts Gesundheit, Soziales, Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft)
  • Hugo Quaderer (Ressorts Inneres, Bildung, Sport)
  • Dr. Aurelia Frick (Ressorts Äusseres, Justiz, Kultur)

Die Judikative bildet ein mit fünf Richtern besetzter Oberster Gerichtshof; die Richter werden von einem Gremium mit dem Fürsten als Vorsitz bestellt (Artikel 95 ff.).[4] Haftstrafen bis zu zwei Jahren werden im landeseigenen Gefängnis in Vaduz verbüsst, höhere Strafen müssen in österreichischen Gefängnissen abgesessen werden, dies ist durch ein bilaterales Abkommen beider Länder möglich.[6]

Es gibt ein stark direktdemokratisches Element im liechtensteinischen System. So können mindestens 1000 Bürger den Landtag einberufen (Art. 48(2) der liechtensteinischen Verfassung)[4] bzw. mindestens 1500 können ihn auflösen (Art. 48(3) der liechtensteinischen Verfassung).[4] Ebenfalls können 1000 Bürger den Begehr auf Erlass, Abänderung oder Aufhebung eines Gesetzes an den Landtag stellen. Jedes Gesetz unterliegt einer Volksabstimmung, sofern dies der Landtag beschliesst oder mindestens 1000 Bürger bzw. drei Gemeinden dies verlangen (Art. 64 der liechtensteinischen Verfassung).[4] Für Verfassungsänderungen oder Staatsverträge sind mindestens 1500 Bürger oder vier Gemeinden notwendig. Die Verfassung vom März 2003 hat die direktdemokratischen Rechte der Landesbürger in grundlegenden Aspekten erweitert.

Das Frauenstimmrecht wurde erst im Jahr 1984 – im dritten Anlauf – eingeführt. Eine vom Landtag 1976 beschlossene Verfassungsänderung ermöglichte den Gemeinden, das Frauenstimmrecht schon vorher auf Gemeindeebene einzuführen.

In Krisenzeiten kann der Fürst sich auf ein Notrecht berufen (Artikel 10 der liechtensteinischen Verfassung).[4]

Elf Gemeinden
Liechtensteinisches Autokennzeichen

Parteien

In der Legislative sind folgende Parteien vertreten:

Die VU ist im Oberland stärker vertreten und gilt gemeinhin als eher der Schweiz zugewandt und demokratiefreundlicher, während die FBP im Unterland überwiegt und im Ruf steht, fürstentreuer und österreichfreundlicher zu sein. Davon abgesehen gibt es keine grösseren ideologischen Unterschiede zwischen den beiden grossen Parteien, die seit der Landtagswahl 2005 wie bereits von 1938–1997 in einer grossen Koalition regieren.

Die Rolle der Opposition nimmt die Freie Liste ein, die grün-alternative Positionen vertritt.

Aussenpolitik und diplomatische Beziehungen

Die aussenpolitischen Interessen Liechtensteins werden zumeist von der Schweiz wahrgenommen; Liechtenstein besitzt Botschaften in Wien (Österreich), Bern (Schweiz), Berlin (Deutschland), Brüssel (Belgien), Strassburg (Frankreich) und Washington D. C. (USA), sowie Ständige Missionen in New York und Genf bei den Vereinten Nationen[7].

Die diplomatischen Beziehungen zu Deutschland wurden lange Zeit über einen nichtresidierenden Botschafter unterhalten; also über eine Kontaktperson, welche nicht dauerhaft in Deutschland ansässig war. Seit 2002 hat Liechtenstein jedoch einen festen Botschafter in Berlin, während die deutsche Botschaft in der Schweiz auch für das Fürstentum zuständig ist. Das Aussenministerium Liechtensteins sieht die Kontakte besonders auf wirtschaftlicher Ebene als überaus fruchtbar und wichtig für die Entwicklung des Landes an. Konflikte über den Umgang mit Bank- und Steuerdaten haben die Beziehungen jedoch immer wieder belastet, eine endgültige Lösung steht noch aus. Darüber hinaus begreift Liechtenstein die Bundesrepublik als wichtigen Partner bei der Wahrnehmung seiner Interessen bei der europäischen Integration. Auf kultureller Ebene spielt besonders die Projektförderung eine Rolle, so finanzierte etwa die Hilti-Stiftung die Ausstellung "Ägyptens versunkene Schätze" in Berlin, und der Staat spendete 20.000 Euro nach dem Brand der Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar.

Die Botschaft in Brüssel koordiniert die Kontakte zur Europäischen Union, zu Belgien und auch zum Heiligen Stuhl. Die Beziehungen zur Schweiz sind wegen der engen Zusammenarbeit in vielen Bereiche besonders umfangreich; die Schweiz erfüllt an einigen Stellen Aufgaben, welche für das Fürstentum aufgrund seiner Grösse schwer selbst zu bewältigen wären. Seit dem Jahr 2000 hat die Schweiz einen Botschafter gegenüber Liechtenstein ernannt, der allerdings in Bern residiert.

Die Mitgliedschaft im EWR sah im Prinzip die volle Personenfreizügigkeit vor. Weil allerdings absehbar war, dass zahlreiche EU-Bürger im steuergünstigen Fürstentum ihren Wohnsitz nehmen würden, was weder in deren Heimatländern (die Steuerausfälle befürchteten) noch in Liechtenstein (wo man steigende Immobilienpreise befürchtete) erwünscht war, wurde eine Sondervereinbarung getroffen, wonach Liechtenstein pro Jahr 64 neue Aufenthaltsbewilligungen vergibt, davon 56 an Berufstätige und 8 an Nichtberufstätige. Von den erstgenannten wird die Hälfte nach unklaren Kriterien von der Regierung «nach den Bedürfnissen der Wirtschaft», die andere Hälfte und die Bewilligungen für Nichtberufstätige auf Drängen der EU in einem Losverfahren vergeben. In jedem Fall ist der Nachzug von Familienangehörigen möglich. Am 28. Februar 2008 unterzeichnete das Fürstentum seinen Beitritt zum Schengenraum. Vor einer endgültigen Zugehörigkeit ist aber die Ratifikation des Abkommens durch die EU-Mitglieder erforderlich. Der reibungslose zeitliche Ablauf des Ratifikationsverfahrens wurde in der Zwischenzeit durch deutsche Politiker auf Grund der Liechtensteiner Steueraffäre wieder in Frage gestellt.[8]

Landesverteidigung

Das Fürstentum besitzt seit dem 12. Februar 1868 keine eigene Armee mehr, jedoch ist in der Verfassung die allgemeine Wehrpflicht nach wie vor verankert. Für die innere Sicherheit und Kriminalitätsbekämpfung ist die Landespolizei zuständig. Einige Gemeinden unterhalten auch eine eigene Gemeindepolizei.

Während des Zweiten Weltkriegs wollte die Schweiz das Territorium des Fürstentums Liechtenstein in ihre Landesverteidigung einbeziehen, da die liechtensteinische Topographie günstige Voraussetzungen für einen Angriff auf die schweizerische Landesgrenze im Rheintal bot. Liechtenstein lehnte dies jedoch ab, da es fürchtete, dies würde seine Beziehungen zum nationalsozialistischen Deutschland übermässig belasten. Die Schweiz drängte auch nach Kriegsende auf eine Lösung des Problems. Schliesslich trat Liechtenstein in mehreren Etappen – jeweils gegen finanzielle und territoriale Entschädigung – militärisch wichtige Punkte an die Schweiz ab, zuletzt 1955 mit dem Ellhorn.[9][10]

Bis heute existiert kein Vertrag, der eine Interventionspflicht oder ein Interventionsrecht der Schweiz für den Fall eines Angriffs auf liechtensteinisches Territorium regeln würde.

Siehe auch: Militär-Dienstauszeichnung (Liechtenstein)

Verwaltungsgliederung

Hauptartikel: Verwaltungsgliederung Liechtensteins

Liechtenstein gliedert sich in elf Gemeinden, die auf die beiden Wahlkreise Unterland und Oberland verteilt sind.

Infrastruktur

Das gut ausgebaute Strassennetz umfasst 140 Kilometer. In Liechtenstein selbst existiert keine Autobahn, allerdings befindet sich auf der linken Rheinseite die A13, von der fünf Anschlussstellen direkt in das Fürstentum führen. Die Strassenverkehrsregeln wie auch die Beschilderung entsprechen – von einigen Ausnahmen abgesehen – der Schweizer Norm. Die Ausnahmen betreffen unter anderem den Alkoholgrenzwert am Steuer von 0,8 Promille (in der Schweiz und in Österreich 0,5 Promille) wie auch die explizite Angabe der Höchstgeschwindigkeit ausserorts (Tafel «80 km/h» statt wie in der Schweiz «Ende 50 km/h generell»).

Die Eisenbahn, die Liechtenstein auf 9,5 km von Buchs nach Feldkirch durchquert, wird von den Österreichischen Bundesbahnen betrieben. Der Liechtenstein Bus (LBA), ein unselbständiges öffentliches Unternehmen, eine Tochter des Schweizer Postautos, verbindet die Liechtensteiner Gemeinden untereinander. Die Busgesellschaft fährt auch die Schweizer Gemeinden Sargans, Buchs, Sevelen sowie die österreichische Stadt Feldkirch und zusätzlich zum dortigen Bahnhof auch den Ortsteil Nofels an.

In Balzers gibt es einen privat betriebenen Hubschrauberlandeplatz.

Das Fürstentum ist zwar postalisch mit der Schweiz vernetzt, hat aber eine selbstständige Post (Liechtensteinische Post AG) und gibt eigene Briefmarken heraus und hat seit einigen Jahren eine eigene Telefonvorwahl (+423).

Siehe auch: Postgeschichte und Briefmarken von Liechtenstein

In Liechtenstein gibt es über 19'000 Telefonanschlüsse, ca. 12'000 Mobiltelefone und ca. 20'000 Internetnutzer.

Internat. Kennzeichen

Die Autokontrollschilder sind von den Schrifttypen und der Anordnung her im Schweizer Design gehalten. Wie die Schweizer Militärkennzeichen führen die Liechtensteiner Schilder weisse Zeichen auf schwarzem Grund. Statt M und Schweizerkreuz führen sie FL und das Landeswappen gefolgt von bis zu fünf Ziffern.

Am 1. Januar 2001 wurde die schweizerische Mautpflicht für LKW (Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe, LSVA) auf allen Strassen des Landes eingeführt. Die Schweiz will damit Verkehrsinvestitionen finanzieren, in erster Linie den Bau der Neuen Eisenbahn-Alpen-Transversalen, NEAT), die den Strassenverkehr durch Verlagerung auf die Schiene verringern soll. Liechtenstein hat jedoch kein vergleichbares Problem. Gegen den betreffenden Landtagsbeschluss wurde denn auch von Seiten des Transportgewerbes das Referendum ergriffen, weil die hervorragende Haushaltslage des Landes keine zusätzlichen Einnahmen erfordert hätte, noch dazuhin auf Kosten einer einzelnen Wirtschaftsbranche. In der Volksabstimmung wurde die Einführung der LSVA jedoch bestätigt, weil man befürchtete, dass die Schweiz andernfalls an den Grenzen zu Liechtenstein LSVA-Terminals oder gar wieder Zollposten aufstellen könnte. Stattdessen stehen diese jetzt an der liechtensteinisch-österreichischen Grenze, die seit dem Zollvertrag von Schweizer Zollbeamten gesichert wird.

Wirtschaft

Der grösste Teil des liechtensteinischen Bruttoinlandsprodukts wird in der Industrie erwirtschaftet, die sich insbesondere auf die Erzeugung hochwertiger Spezialprodukte konzentriert. Haupthandelspartner sind die USA, gefolgt von der EU und der Schweiz. Des Weiteren ist der Finanzsektor von Bedeutung. Mit der industriellen Entwicklung etablierte sich in Liechtenstein auch ein starkes Bankenwesen, das bei den Justizbehörden zahlreicher Länder innerhalb und ausserhalb der Europäischen Union im Ruf steht, in erster Linie der Steuerflucht zu dienen. Zahlreiche Länder werfen den Behörden in Liechtenstein vor, nicht ausreichend bei der Bekämpfung von Steuerdelikten zu kooperieren, und die OECD führt das Land mit Andorra und Monaco auf seiner "schwarzen Liste" der Steueroasen. Liechtenstein sieht darin eine Ungleichbehandlung kleinerer Staaten und möchte die Streichung von der Liste erreichen, überdenkt im Gegenzug aber auch einzelne Regelungen zur Rechtshilfe. [11]

Die grössten Banken sind die LGT Bank, die Liechtensteinische Landesbank und die Verwaltungs- und Privatbank. Seit 1992 wurden neben den drei grossen Banken auch weitere Geldinstitute zugelassen, darunter seit Liechtensteins Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum auch Niederlassungen ausländischer Banken. Heute beschäftigen die fünf grössten Banken Liechtensteins rund 1400 Angestellte und weisen zusammen eine Bilanzsumme von mehr als 30 Milliarden Franken auf. In Liechtenstein gilt ein striktes Bankgeheimnis. Die Beaufsichtigung des Finanzsektors erfolgt durch die FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein.

Der bei wohlhabenden Ausländern beliebte Finanzplatz Liechtenstein wird allerdings in erster Linie mit dem Treuhandwesen assoziiert. Um die schwerwiegende Wirtschaftskrise der 1920er Jahre zu überwinden, wurde ein äusserst liberales Gesellschaftsrecht geschaffen. Dazu gehören Stiftungen, die es erlauben, ein Vermögen von seinem tatsächlichen Eigentümer zu trennen und somit zu anonymisieren. Im Gegensatz zu den Stiftungen der meisten anderen Länder kann die liechtensteinische Stiftung vom Stifter jederzeit wieder aufgelöst werden, was im Ausland als im Widerspruch zum Wesen einer Stiftung häufig kritisiert wird. Aufgrund ihrer Diskretion waren liechtensteinische Stiftungen in der Vergangenheit des Öfteren in Skandale verwickelt. Der grösste dürfte der Fall Texon 1977 gewesen sein, in dessen Folge 1981 die Stiftungsgesetzgebung verschärft wurde. Seither dürfen Stiftungen nicht mehr wirtschaftlich tätig sein und der Stiftungsrat muss von besonders qualifizierten und erfahrenen Personen, de facto konzessionierten liechtensteinischen Treuhändern, besetzt sein. Nach wie vor werden jedoch Stiftungen wie auch die Sitzgesellschaften ohne eigenen Geschäftsbetrieb im Fürstentum in der Regel lediglich mit einer jährlichen Pauschale von 1000 Franken besteuert.

Neben den Stiftungen gibt es auch andere Formen von Sitzgesellschaften: die Aktiengesellschaft, der ursprünglich aus dem angelsächsischen Raum stammende Trust, aber auch die privatrechtliche Anstalt, die ursprünglich wesentlich bedeutender gewesen ist als die Stiftung. Statt von Sitzgesellschaften spricht man auch von Sitzunternehmen: Sie haben im Fürstentum Liechtenstein nur ihren Sitz, dürfen dort aber nicht wirtschaftlich tätig werden. Die Hauptaufgabe dieser Sitzunternehmen besteht darin, Beteiligungen und Vermögenswerte ausländischer Herkunft auf steuergünstige Art und Weise zu verwalten. Schon 1921 wurden Steuererleichterungen für Sitzunternehmen eingeführt. Flankiert wurden diese Steuerprivilegien durch ein liberales Handelsrecht, das Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR). Mit dem PGR stellt Liechtenstein den ausländischen Anlegern seit 1926 eine ganze Palette von juristischen Personen zur Verfügung, aus der diese das für ihre Zwecke geeignete Anlagevehikel heraussuchen können.

Attraktiv wurden liechtensteinische Sitzunternehmen auch durch die Verbindung des Landes mit der Schweiz über den Zollvertrag von 1924 und den Schweizer Franken, der seit dem Ersten Weltkrieg auch in Liechtenstein gilt. Weil der Schweizer Franken im Gegensatz zur deutschen Goldmark oder der österreichischen Krone nicht durch Kriegsausgaben zerrüttet war, galt er als sicherer Hafen. Mit dem anlegerfreundlichen PGR und der einladenden Steuergesetzgebung waren die Fundamente für das Treuhand- oder Gesellschaftswesen gelegt. Die nun nach Liechtenstein strömenden Kapitalien wurden fast nie im Land selbst angelegt, sondern dort lediglich treuhänderisch verwaltet. Meistens brachte man das Geld bei ausländischen Banken unter. Noch heute leben das liechtensteinische Treuhandwesen und die Schweizer Banken in einer symbiotischen Beziehung: Die Banken vermitteln die Kunden und vermehren deren Vermögen, während Vaduz die dafür optimalen Sitzstrukturen zur Verfügung stellt. Liechtenstein ist deshalb auch kein eigentlicher Finanzplatz, sondern eher eine Finanzdrehscheibe, ein verlängerter Arm des Finanzplatzes Schweiz oder die attraktive Aussenstelle Zürichs.

Die Zahl der liechtensteinischen Sitzunternehmen erhöhte sich zuerst langsam, um nach der Einführung des PGR auf etwa tausend hochzuschnellen. Die Weltwirtschaftskrise der 1930er Jahre und die ihr folgenden Autarkiebestrebungen der europäischen Nationalstaaten liessen den Zustrom versiegen. Nach dem Zweiten Weltkrieg wuchs die Zahl der Sitzunternehmen von 1000 (1945) auf 10'000 (1963), 53'000 (1983) und 84'000 (2000). Die Gründe für diese explosionsartige Entwicklung waren vielfältig: die wirtschaftliche Erholung nach dem Zweiten Weltkrieg, die Entstehung grosser, international mobiler Vermögen, der Abbau von Devisenkontrollen, die Erhöhung des Steuerdrucks in den Staaten ringsum (in erster Linie in Deutschland, Italien und Frankreich), die Anziehungskraft des harten Schweizer Frankens, die attraktiven Konditionen der liechtensteinischen Anbieter, aber auch technische Erleichterungen im Finanzverkehr wie Telefax oder die elektronische Zahlungsabwicklung.

Das liechtensteinische Bankwesen entstand weitgehend aus dem Gesellschaftswesen heraus: Statt die ausländischen Gelder nur juristisch zu betreuen, legte man sie immer mehr auch selbst an und gründete dafür eigene Banken. Seit der Mitte der 1990er Jahre entwickelt sich der Finanzplatz Liechtenstein weiter: Zu den reinen Treuhandunternehmen gesellten sich Versicherungs- und Fondsanbieter. Für den Haushalt des Staates Liechtenstein spielte das Gesellschaftswesen schon früh eine wichtige Rolle, namentlich durch die so genannte Gesellschaftssteuer. Diese war zwar für das einzelne Sitzunternehmen, also für den Anleger aus dem Ausland, niedrig, trug dem Staat wegen der schieren Zahl dieser Sitzunternehmen aber gleichwohl sehr viel ein. In den 1930er Jahren sowie seit den späten 1950er Jahren erbringt das Gesellschaftswesen etwa einen Drittel bis die Hälfte der gesamten Steuereinnahmen des Fürstentums.

Im Industriesektor sind die bekanntesten Unternehmen die Hilti AG (Bohrtechnik, Bauausrüstungen), Ivoclar Vivadent AG (Zahntechnik), ThyssenKrupp Presta AG (Automobilzulieferer), Hoval AG (Heiz- und Lüftungsgeräte), die Ospelt-Gruppe und die Hilcona AG (Lebensmittel), Neutrik AG (Elektrotechnik), PAV Präzisions- Apparatebau Vaduz (PAV) sowie die OC Oerlikon Balzers AG in Balzers (Elektronikbereich).

Die Liechtensteinische Landesbank besitzt zwar das Recht, eine eigene Währung auszugeben, wendet dieses aber nicht an. Der Schweizer Franken ist die offizielle liechtensteinische Währung. Gelegentlich prägt Liechtenstein zu besonderen Anlässen auch eigene Münzen. In den meisten Geschäften und Restaurants werden auch Euro angenommen.

Das BIP betrug 2005 4'555,3 Millionen Schweizer Franken.[12] Das sind pro Kopf rund 130'000 Franken.

Um eine neuerliche Zollgrenze am Rhein zu vermeiden, musste Liechtenstein trotz seiner hervorragenden Haushaltslage wie bereits zuvor die Warenumsatzsteuer (WUSt) per 1. Januar 1995 auch die schweizerische Mehrwertsteuer (MwSt) übernehmen. Deren Normalsatz beträgt 7,6 %, für Hotels gilt ein Sondersatz von 3,6 % und unter anderem für Lebensmittel, Bücher, Blumen ein ermässigter Satz von 2,4 %. Um zu verhindern, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung auf diese Weise Einblick in die Umsätze der zahlreichen liechtensteinischen Treuhandgesellschaften erhält, was mit dem starken Steuergeheimnis des Fürstentums nicht vereinbar gewesen wäre, baute das Land eine eigene MwSt-Verwaltung auf.

Im Februar 2008 begann ein weiterer Steuerskandal im Zusammenhang mit dem Finanzplatz Liechtenstein. Schätzungen zufolge sollen allein aus Deutschland etwa 300 Millionen Euro heimlich bei der LGT Bank, der Vermögensverwaltungsgruppe des Fürstenhauses von Liechtenstein, angelegt worden sein. Andere Quellen sprechen von 4 Milliarden Euro.

Kunst und Kultur

Das Kunstmuseum Liechtenstein ist das staatliche Museum für internationale moderne und zeitgenössische Kunst in Vaduz.

Das enge Nebeneinander von gelebten dörflichen Traditionen und einem intensiven internationalen Austausch, den Liechtenstein auszeichnet, bildet die Grundlage für ein aussergewöhnlich vielfältiges Kulturleben. Konzerte, Theater, Tanz und Kabarett, Museen, Galerien und Ateliers sind Anziehungspunkt für Kulturinteressierte und Kunstfreunde aus der ganzen Region.

Ein architektonisches Wahrzeichen ist das Kunstmuseum Liechtenstein der Schweizer Architekten Morger, Degelo und Kerez, welches im Jahre 2000 eröffnet wurde. Die Fassade, ein eingefärbter und fugenlos gegossener Beton aus vorwiegend schwarzem Basaltgestein und farbigem Flusskies, ist so behandelt, dass ein lebendiges Spiel auf der reflektierenden Oberfläche entsteht. Als Museum für moderne und zeitgenössische Kunst beherbergt es die staatliche Kunstsammlung und ist bekannt für seine international bedeutenden Wechselausstellungen.

Grosse Bedeutung besitzt das Liechtensteinische Landesmuseum, welches im Jahre 2003 nach umfassender Renovation neu eröffnet wurde. Weitere Museen sind das Skimuseum oder das Postmuseum und mehrere moderne Ortsmuseen.

Als Träger lokaler Kulturereignisse profilieren sich zahlreiche Vereine, beispielsweise die Operettenbühne Balzers oder die Liechtenstein Musical Company. Vaduz wartet ebenfalls mit einer eigenen Operettenbühne und mit einem richtigen Opernverein auf. Alle vier genannten Vereine führen jeweils im Zweijahresrhythmus eine neue Produktion auf.

Das Theater am Kirchplatz (TaK) in Schaan ist das bedeutendste Theater in Liechtenstein. Seit Oktober 2003 gibt es in Vaduz das Kleintheater Schlösslekeller, wo u. a. das «Liechtenstein Gabarett» (LiGa) mit Ingo und Matthias Ospelt sowie Marco Schädler jährlich ein neues Programm aufführt. Im Bereich Bildende Kunst sind unter anderem zu erwähnen der Bildhauer Georg Malin, (ehem. Leiter der staatlichen Kunstsammlung), der Maler Bruno Kaufmann, der Maler Martin Frommelt aus Schaan, der Kunstmaler Josef Schädler aus Triesen sowie die Vaduzer Künstlerin Regina Marxer.

Schulsystem

Hauptartikel: Bildungssystem in Liechtenstein

In seinen Grundzügen gleicht das liechtensteinische Schulsystem dem schweizerischen. Am Staatsfeiertag 2006 wurde vom Erbprinzen Alois die Bildung von Profilschulen angeregt, unter denen die Schüler bzw. deren Eltern die freie Wahl haben sollten.

Sport

Fussball

Die Liechtensteiner Fussballvereine nehmen am Spielbetrieb des Schweizerischer Fussballverbands teil. Den Cup jedoch führen die Liechtensteiner unter eigener Regie, so dass jedes Jahr eine liechtensteinische Mannschaft an der Qualifikation zum UEFA-Pokal teilnehmen kann. Diese Ehre erhält meistens der Cup-Seriensieger FC Vaduz, der seit 2008 in der höchsten Schweizer Liga, der Axpo Super League, spielt.

Der grösste Erfolg im liechtensteinischen Vereinsfussball war 1996, als die Amateure des FC Vaduz, damals noch in der 1. Liga des SFV (dritthöchste Liga), den lettischen Gegner FC Universitāte Rīga (1:1, 4:2 Elfmeterschiessen) im Cup der Cupsieger bezwangen. Sie scheiterten jedoch anschliessend gegen den lukrativen Gegner Paris St. Germain (0:4, 0:3).

Die Liechtensteinische Fussballnationalmannschaft nimmt an WM- und EM-Qualifikationen teil. Der grösste Erfolg war das 4:0 gegen Luxemburg in der WM-Qualifikation 2006 am 13. Oktober 2004; erst vier Tage zuvor hatte Liechtenstein ein sensationelles 2:2 gegen den Vize-Europameister Portugal erreicht. Zudem feierten die liechtensteinischen Kicker am 17. Oktober 2007 einen 3:0-Heimsieg gegen Island. In der Qualifikation zur Fussball-Weltmeisterschaft 2010 in Südafrika ist Liechtenstein einer der fünf Gruppengegner Deutschlands.

Bekanntester Spieler der Nationalmannschaft ist Mario Frick (AC Siena), der als erster Liechtensteiner in der italienischen Serie A debütierte (26. August 2001), in welcher er sieben Tore für Hellas Verona erzielte.

FC Vaduz und Nationalmannschaft bestreiten ihre Heimspiele im Rheinpark-Stadion in Vaduz, dem 1998 eröffneten Nationalstadion des Fürstentums.

Siehe auch: Fussball in Liechtenstein

Wintersport

Im Winter wird in der Gebirgsregion um Malbun Wintersport betrieben. Im Ski alpin hat Liechtenstein einige Erfolge vorzuweisen. Der Höhepunkt war – abgesehen von diversen Weltcup-Siegen –, als die Liechtensteinerin Hanni Wenzel zwei Goldmedaillen und eine silberne bei den Olympischen Spielen in Lake Placid im Winter 1980 gewann. Ausserdem hat sie zusammen mit ihrem Bruder Andreas Wenzel den Gesamtweltcup im Jahre 1980 gewonnen – dies als einziges Geschwisterpaar in der Geschichte des alpinen Skiweltcups. Dazu kommt noch eine bronzene Medaille von 1984 (Sarajevo). Andreas gewann 1980 in Lake Placid eine silberne und 1976 in Innsbruck eine bronzene Olympiamedaille.

Zur Zeit ist Marco Büchel der bekannteste und erfolgreichste Skifahrer des Landes. Liechtenstein ist in der inoffiziellen Statistik «Olympische Medaillen pro Einwohner» die erfolgreichste Nation überhaupt.

Der erfolgreichste Langläufer Liechtensteins ist Markus Hasler.

Rennsport

Der bisher einzige Liechtensteiner Formel-1-Rennfahrer ist Rikky von Opel. Tourenwagen-Rennfahrer aus Liechtenstein sind Manfred Schurti und Dario Pergolini.

Siehe auch: Liste der olympischen Medaillengewinner aus Liechtenstein

Medien

Liechtenstein verfügt über einen landesweiten Radio- und TV-Kanal. Der Landeskanal wird vom Presse- und Informationsamt betreut, Radio Liechtenstein vom Liechtensteinischen Rundfunk. Zudem verfügt jede Gemeinde über einen eigenen Gemeindekanal, der lokale Informationen ausstrahlt.

Die grösste Tageszeitung ist mit einer Auflage von etwa 18'000 Exemplaren das Liechtensteiner Vaterland, das politisch der Vaterländischen Union (VU) nahesteht. Die älteste Tageszeitung ist mit der ersten Ausgabe im Jahr 1878 das Liechtensteiner Volksblatt, seinerseits inoffizielles Parteiorgan der Fortschrittlichen Bürgerpartei (FBP).

Feiertage

Der 15. August ist der Staatsfeiertag des Fürstentums Liechtenstein. Zum einen wird in Liechtenstein an diesem Tag das Fest Mariä Himmelfahrt gefeiert, zum anderen hatte der ehemalige Fürst Franz Josef II. (1906–1989) am 16. August Geburtstag. Die beiden Feste wurden 1940 erstmals zusammengelegt und werden seitdem als Staatsfeiertag angegangen. Der Tag wurde auch nach dem Tod des Fürsten beibehalten.

Hauptartikel: Feiertage in Liechtenstein

Einzelnachweise

  1. a b c d e Portal des Fürstentum Liechtensteins: Zahlen und Fakten (Zugriff am 23. Februar 2008)
  2. http://www.llv.li/amtsstellen/llv-avw-statistik_alt/llv-avw-statistik-bevoelkerung/llv-avw-statistik-bevoelkerung-bevoelkerungsstatistik_per_30_juni.htm
  3. http://www.llv.li/llv-avw-statistik-volkswirtschaftliche-gesamtrechnung.htm Amt für Volkswirtschaft
  4. a b c d e f g h i j k l Verfassung des Fürstentums Liechtenstein (Stand 15. September 2003; Zugriff am 28. Februar 2008)
  5. Publikationen zur Volkszählung 2000 – Amt für Volkswirtschaft (AVW) – Landesverwaltung Liechtenstein
  6. Alvaro Gil-Robles: Bericht über politische Situatiion in Liechtenstein (Stand 4. Mai 2005; Zugriff am 28. Februar 2008)
  7. http://www.liechtenstein.li/fl-aussenstelle-genf/fl-aussenstelle-genf-mission.htm Portal des Fürstentums Liechtenstein
  8. Deutsche Welle: Liechtenstein sagt "Ja" zum Schengen-Abkommen (Zugriff am 18. März 2008)
  9. Artikel Verlauf der Schweizer Grenze im Historischen Lexikon der Schweiz
  10. Artikel Das Fürstentum seit 1806 im Historischen Lexikon der Schweiz
  11. Interview mit Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein: [1]
  12. http://www.llv.li/llv-avw-statistik-volkswirtschaftliche-gesamtrechnung.htm Amt für Volkswirtschaft

Literatur

  • David Beattie: Liechtenstein. Geschichte und Gegenwart. Triesen 2005. ISBN 3-905501-68-6 (leicht lesbare, besonders fürstentreue Geschichte Liechtensteins)
  • Das Fürstentum Liechtenstein. Hrsg. vom Organisationskomitee 200 Jahre Souveränität 1806/2006. Vaduz 2006. ISBN 978-3-9521735-8-9 (Sammelband mit Artikeln zu Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur)
  • Christoph Maria Merki: Wirtschaftswunder Liechtenstein. Die rasche Modernisierung einer kleinen Volkswirtschaft im 20. Jahrhundert. Zürich 2007. ISBN 978-3-0340-0883-9 (Standardwerk zur Entwicklung der liechtensteinischen Wirtschaft und des Finanzplatzes in den letzten hundert Jahren)
  • Arno Waschkuhn: Politisches System Liechtensteins. Kontinuität und Wandel. Vaduz 1994. ISBN 3-7211-1020-X (Überblickswerk zum politischen System)
  • Günther Schön/Gerhard Schön: Kleiner deutscher Münzkatalog 37. Auflage, 2007.

Weblinks

Portal
 Portal: Liechtenstein – Überblick über vorhandene Artikel zum Thema «Liechtenstein»

47.1459.55388888888897Koordinaten: 47° N, 10° O


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