Gemeingut

Gemeingut

Ein Gemeingut oder Kollektivgut ist ein Gut, das für alle potenziellen Nachfrager frei zugänglich ist. Gemeingüter können vom Staat oder von privaten Anbietern (z. B. Teile des Internets oder die Wikipedia) bereitgestellt werden. Öffentliche Güter und Allmendegüter sind Gemeingüter mit der Eigenschaft der Nicht-Ausschließbarkeit.

„Eine Ressource ist ‚frei‘, wenn (1) man sie ohne Erlaubnis nutzen kann; oder (2) die Erlaubnis, sie zu nutzen, neutral vergeben wird.“

Lawrence Lessig

Inhaltsverzeichnis

Vorteile von Gemeingütern

Gemeingüter ermöglichen es allen gesellschaftlichen Schichten, vom Nutzen des Gutes zu profitieren. Ihnen kommt dadurch vor allem eine soziale Funktion zu. So zielt die teilweise kostenlose Bereitstellung des Gutes Wissen darauf ab, auch sozial schwächeren Schichten den Zugang zu diesem als positiv angesehenen Gut zu ermöglichen. Man spricht in diesem Fall von meritorischen Gütern.

Nachteile von Gemeingütern

Bei Gemeingütern besteht die Gefahr des Auftretens des Trittbrettfahrerproblems. Dieses zeigt sich in Form des Aneignungsproblems, wenn frei verfügbare knappe Ressourcen übernutzt werden (→ Tragik der Allmende) oder in Form des Bereitstellungsproblems, wenn öffentliche Güter nicht oder nicht ausreichend bereitgestellt werden. Andererseits kann die öffentliche Bereitstellung von Gütern zu Wettbewerbsverzerrungen führen, wenn diese auch vom Markt erbracht werden könnten.

Siehe auch

Literatur


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