- Gemeinschaftsgärten
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Ein Gemeinschaftsgarten ist ein als Garten genutztes Stück Land, das von einer Gruppe von Personen gemeinsam genutzt und bewirtschaftet wird.
Gemeinschaftsgärten sind kollektiv betriebene Gärten und die Grundstücke befinden sich meistens in der Stadt. Oft sind die Gärten öffentlich zugänglich. Der rechtliche Status ist sehr unterschiedlich. Es kann sich um Besetzungen handeln, es können aber auch Privatgrundstücke sein oder öffentliche Gelände. Die Gruppen, die Gärten betreiben, können sehr verschieden sein: Nachbarn, politische Gruppen, Kirchen, Schulen und Guerilla-Gärtner.
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Rosa Rose
Ein Beispiel für einen Gemeinschaftsgarten ist Rosa Rose in Berlin. Seit Mai 2004 nutzten Nachbarinnen und Nachbarn gemeinsam eine etwa 2000 m² große, aus drei Gründstücken bestehende Fläche im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, einem Bezirk mit nur wenigen innerstädtischen Grünflächen.Ein großer Teil dieser Fläche ist im Sommer 2008 geräumt worden, die verbliebenen Gemeinschaftsgartennutzer versuchen, mit Hilfe einer Unterschriftenkampagne, den Fortbestand ihres Gartens zu sichern. [1]
siehe auch
Literatur
- Rosol, Marit: Gemeinschaftsgärten in Berlin: Eine qualitative Untersuchung zu Potenzialen und Risiken bürgerschaftlichen Engagements im Grünflächenbereich vor dem Hintergrund des Wandels von Staat und Planung (Taschenbuch). Berlin, Verlag Mensch & Buch 2006. ISBN 978-3866640764
- Elisabeth Schwiontek: Grünes Glück: Gärten erobern die Großstädte. Goethe Institut 2008 Online Artikel
Einzelnachweise
Weblinks
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