- Gemengelage
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Gemengelage steht in der Landwirtschaft für die Zerstreuung einzelner Ackergrundstücke eines Besitzes über die gesamte Feldmark. Das Wort wird auch sonst allgemein für eine unübersichtliche Situation verwendet, insbesondere, was Interessen und Absichten der Handelnden anbetrifft.
Die Gemengelage hinderte aufgrund des mit ihr verbundenen Flurzwanges und der Nutzungsberechtigungen einen freieren Aufschwung der Wirtschaft und wurde durch die Agrargesetzgebung Ende des 19. Jahrhunderts beseitigt. Durch Flurbereinigung wurden Grundstücke behördlicherseits zusammengelegt.
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