Gemischte Verträge

Gemischte Verträge

Man unterscheidet in der Rechtswissenschaft folgende Typen gemischter Verträge:

Inhaltsverzeichnis

Typischer Vertrag mit andersartiger Nebenleistung

Die von einer Partei geschuldete Leistung entspricht vollständig einem Vertragstyp, die andere Partei schuldet jedoch zusätzlich eine andersartige Nebenleistung. (z. B.: Zimmermiete mit Bedienung)

Typenkombinationsvertrag

Eine Partei schuldet Hauptleistungen, die mehreren verschiedenen Vertragstypen entsprechen. (z. B.: Bewirtungsvertrag)

Gekoppelter Vertrag

Die Parteien tauschen Leistungen aus, die verschiedenen Vertragstypen entsprechen. (z.B.: Hausmeistervertrag - der Hausmeister führt Reparaturen aus und hält das Haus instand, dafür darf er eine Wohnung kostenlos bewohnen)

Typenverschmelzungsvertrag

In der von einer Partei geschuldeten Leistung sind Elemente verschiedener Vertragstypen untrennbar miteinander verbunden. (z. B.: Konzertvertrag)


Die rechtliche Behandlung wird durch folgende zwei Theorien beherrscht:

Absorptionstheorie

Anwendbar ist das Recht der Hauptleistung.

Kombinationstheorie

Anwendbar sind die jeweils für den betreffenden Vertragsbestandteil maßgeblichen Normen, Gegensätze werden nach dem mutmaßlichen Parteiwillen ausgeglichen.


Keine der Theorien ist jedoch allein in der Lage die rechtliche Behandlung der sog. "Gemischten Verträge" sinnvoll zu lösen. Daher ist mangels getroffener Abreden der mutmaßliche Parteiwille ausschlaggebend. Dieser bestimmt sich nach dem Vertragszweck, der Interessenlage der Beteiligten und nach der Verkehrssitte.


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Gemischte Ehen — Gemischte Ehen, Ehen zwischen Personen verschiedener christlicher Confessionen, bes. zwischen Protestanten u. Katholiken. In der älteren christlichen Kirche erklärte sich im 4. Jahrh. die Kirchenversammlung in Laodicea dagegen, daß ein… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Gemischte Ehen — Gemischte Ehen, nennt man solche zwischen Personen verschiedenen Glaubensbekenntnisses, im engern Sinn zwischen Katholiken u. nichtkathol. Christen. Der Gedanke, daß zwischen Gatten eine so innige Lebensgemeinschaft wie zwischen Christus und der… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Gemischte Gerichtshöfe — Die Gemischten Gerichtshöfe in Ägypten waren Gerichte in Ägypten während der britischen Herrschaft und der sich daran anschließenden Zeit des Königreichs Ägypten, die vor allem der Verhandlung von zivil und wirtschaftsrechtlichen Streitfällen… …   Deutsch Wikipedia

  • Gemischte Gerichtshöfe in Ägypten — Die Gemischten Gerichtshöfe in Ägypten waren Gerichte in Ägypten während der britischen Herrschaft und der sich daran anschließenden Zeit des Königreichs Ägypten, die vor allem der Verhandlung von zivil und wirtschaftsrechtlichen Streitfällen… …   Deutsch Wikipedia

  • Vertrag sui generis — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Begriff des Vertrages sui generis entstammt dem Recht der Schuldverhältnisse und besagt, dass es sich um einen… …   Deutsch Wikipedia

  • Auftrag (Schweiz) — Der Auftrag ist im schweizerischen Obligationenrecht ein Vertragsverhältnis. Der Auftragnehmer verpflichtet sich dabei entgeltlich oder unentgeltlich eine Tätigkeit für den Auftraggeber auszuführen, wobei ein Vertrauensverhältnis zwischen den… …   Deutsch Wikipedia

  • Werkvertrag (Deutschland) — Ein Werkvertrag ist ein Typ privatrechtlicher Verträge über den gegenseitigen Austausch von Leistungen, bei dem sich ein Teil verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung (Werklohn) durch den anderen Vertragsteil (Besteller) herzustellen …   Deutsch Wikipedia

  • Nominatvertrag — oder Nominatsvertrag ist die in der Schweiz übliche Bezeichnung gesetzlich geregelter Verträge. Das Gegenteil ist der Innominatvertrag. Unterschieden werden gemischte Verträge (mit Elementen aus Nominatverträgen) und Verträge eigener Art (alle… …   Deutsch Wikipedia

  • Werk (Recht) — Der rechtliche Begriff Werk ist ein Tatbestandsmerkmal im Werkvertragsrecht. Beim Werkvertrag ist die Herstellung eines Werkes die vertraglich geschuldete Leistung. Dabei ist es unerheblich, ob das Werk eine Sache oder ein unkörperliches Produkt… …   Deutsch Wikipedia

  • Zusammenhangszuständigkeit — Mit Zusammenhangszuständigkeit (auch: Gerichtsstand kraft Sachzusammenhang; Sachzusammenhangsregelung des § 2 Absatz 3 ArbGG) bezeichnet man die in § 2 Abs. 3 Arbeitsgerichtsgesetz geregelte erweiternde, fakultative arbeitsgerichtliche… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”