Generaldirektorin

Generaldirektorin

Ein Generaldirektor oder Generaldirektorin ist der Leiter oder die Leiterin einer größeren Institution. Unter dem Generaldirektor sind im Allgemeinen weitere Direktoren für Einzelbereiche tätig.


Die Funktion des Generaldirektors gibt es insbesondere:

  • als wirtschaftliche Funktion:
    • Bei großen Unternehmen oder Konzernen: In Wirtschaftsunternehmen findet man im deutschsprachigen Raum den Titel Generaldirektor für den obersten Chef.
      Allerdings hat diese Bezeichnung in Deutschland eine rein interne Bedeutung, im Handels- oder Gesellschaftsrecht findet sich kein Generaldirektor, dort heißen die Unternehmensleiter „Geschäftsführer“ (bei einer GmbH) oder „Vorstand“ (bei einer Aktiengesellschaft). Der Titel „Generaldirektor“ gilt auch im unternehmensinternen Gebrauch heute als antiquiert.
    • In Hotels internationaler Hotelketten sind die Direktoren der einzelnen Hotels General Manager (Generaldirektoren). Sie haben, je nach Anforderung des Hauses, weitere Direktoren für Verkauf, Personal Wirtschaftsabteilung (Gastronomie) etc. unter sich.
    • Auch in der Deutschen Demokratischen Republik war ein Generaldirektor der Leiter eines Kombinates.
    • Bei Museen (auch Generalkurator), Theatern oder Opernhäusern (auch: Generalintendant)
  • als politische Funktion ist der Generaldirektor eine Amtsbezeichnung für hohe Ministerialbeamte.
    • In Österreich unterstehen dem Minister bzw. Ressortchef meist mehrere Sektionschefs oder Sektionsleiter, es ist dem Ressortchef aber auch gestattet, einen Generaldirektor seines Ministeriums zu ernennen.
    • Auch in vielen anderen Regierungen (z. B. frz.: Directeur-général) analog
    • Auch die Leiter der Generaldirektionen der Europäischen Kommission werden als Generaldirektor bezeichnet.

Siehe auch


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