Generaldirektor

Generaldirektor

Generaldirektor ist die Bezeichnung für den Leiter einer größeren Institution, unter dem im Allgemeinen weitere Direktoren für Einzelbereiche tätig sind.[1]

Diese Bezeichnung besitzt in Deutschland keine juristische Bedeutung. Dort werden die Unternehmensleiter als „Geschäftsführer“ (bei einer GmbH) oder „Vorstandsvorsitzender“ beziehungsweise „Vorstand“ (bei einer Aktiengesellschaft) bezeichnet. Der Titel „Generaldirektor“ gilt, auch im unternehmensinternen Gebrauch, bereits seit den 1970er Jahren bis heute als antiquiert.[2]

Vorkommen

Die Funktion des Generaldirektors gibt es insbesondere:

als wirtschaftliche Funktion
  • Bei großen Unternehmen oder in Konzernen: In Wirtschaftsunternehmen fand man im deutschsprachigen Raum den Titel und die Positionsbezeichnung Generaldirektor für den obersten Chef.
  • In Hotels internationaler Hotelketten sind die Direktoren der einzelnen Hotels General Manager (Generaldirektoren). Sie haben, je nach Anforderung des Hauses, weitere Direktoren für Verkauf, Personal Wirtschaftsabteilung (Gastronomie) etc. unter sich.
  • In der Deutschen Demokratischen Republik war ein Generaldirektor der Leiter eines Kombinates.
  • Bei Museen (auch Generalkurator), Theatern oder Opernhäusern (auch: Generalintendant)
als politische Funktion

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Knaur, Das Deutsche Wörterbuch, 1985 Lexikographisches Institut München, Seite 417
  2. Der deutsche Satiriker Kurt Tucholsky veröffentlichte 1930 in der Vossische Zeitung eine Betrachtung zum Thema Wie wird man Generaldirektor? Peter Panter:Generaldirektor

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