- Generalentwässerungsplan
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Ein Generalentwässerungsplan (GEP) stellt das Abwasserkonzept für ein Einzugsgebiet dar und dient als Rahmenvorgabe für Detailvorhaben. Meist wird ein GEP für eine Kommune oder einen Zweckverband erstellt.
Eine verbindliche Definition für einen GEP gibt es nicht.
Der GEP hat u.a. folgende Aufgaben:
- Nachweis, dass die Abwasserbeseitigung den gesetzlichen Anforderungen, etwa Umweltauflagen, entspricht
- Sanierungskonzept für das bestehende Abwassersystem
- Auswirkungen eines zusätzlichen Neubau- / Gewerbegebietes
- Planungsgrundlage für den zukünftigen Ausbau
Um einen GEP zu erstellen benötigt man die Daten des bestehenden Kanalnetzes. Davon ausgehend wird mit Rechen- und Simulationsmethoden (Schmutzfrachtberechnung, Zeitbeiwertverfahren etc.) der GEP hergeleitet.
Literatur
- Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall: Merkblatt M 101 Planung von Entwässerungsanlagen.
Weblinks
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