- Generalkommando
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Das Generalkommando war im deutschen Heer die Bezeichnung für die Kommando- und Verwaltungsbehörde eines Armeekorps, wenn es gleichzeitig Wehrkreiskommando war. Der Befehlshaber des Generalkommandos war ein Kommandierender General.
Dem kommandierenden General stand für die Leitung der militärischen Angelegenheiten ein Stab zur Verfügung, der aus einem Chef des Generalstabs des Armeekorps, einigen Generalstabsoffizieren und Adjutanten bestand. Im Kriegsfalle wurde der Stab um einen General der Artillerie und einen höheren Ingenieuroffizier mit eigenem Stab erweitert.
Für die Leitung der Verwaltungsangelegenheiten und anderer Dienstpflichten bestanden darüber hinaus weitere Hilfseinrichtungen, wie
- die Militärintendantur des Armeekorps, an deren Spitze ein Intendant stand,
- das Sanitätsamt des Korps mit dem Korpsarzt an der Spitze,
- das Oberkriegsgericht,
- ein Militäroberpfarrer und
- ein Korpsroßarzt
Die Gesamtheit dieser Personen bildete das Generalkommando. Weniger wichtige Verfügungen, die der kommandierende General nicht selbst zeichnete, wurden vom Generalkommando erlassen und vom Chef des Generalstabs abgezeichnet.
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