General

General

General, Plural Generale oder Generäle (beide Formen sind korrekt), bezeichnet beim Militär einerseits den Sammelbegriff für die höchste Dienstgradgruppe, die Generalität, andererseits in den meisten Staaten den im Frieden höchsten Dienstgrad bei Heer und Luftwaffe.

In einigen Ländern kann – insbesondere im Krieg – für besondere Verdienste auch der über dem General stehende Rang eines Marschalls, Feldmarschalls, Generalfeldmarschall oder General of the Army verliehen werden.

Inhaltsverzeichnis

Rangabzeichen

Bei den Abbildern werden die Rangabzeichen, Dienstgradabzeichen oder Rangschlaufen des Generalsrangs als Dienstgrad gezeigt, die zumeist als Schulterklappe, aber auch als Kragenpatte, getragen werden.

Bei den meisten Armeen wird der Dienstgrad auf den Schulterstücken durch goldene oder, im Fall des Österreichischen Bundesheeres und der US-Streitkräfte, silberne Sterne und in der Schweiz durch Edelweiss angezeigt. In den meisten NATO-Staaten trägt der General vier Sterne (daher inoffiziell auch oft als „Viersternegeneral“ bezeichnet). Nachgeordnet sind in Deutschland die Dienstgrade:

Geschichte

General ist eine im späteren Mittelalter aufkommende, aber eher selten verwendete Abkürzung für alle mit General- zusammengesetzten Titel. In Frankreich und Spanien nimmt die Benennung gerade bei militärischen Titeln im 15. Jahrhundert zu. Seit dem 16. Jahrhundert ist es eine fast ausschließlich militärische Bezeichnung.

Deutsche Armeen

Kragenspiegel für Generale:
im Heer:
Preußen, Reichswehr, Wehrmacht;
Heer und Luftwaffe:
Bundeswehr, NVA

Alle Offiziere im Generalsrang werden unabhängig von ihrem Dienstgrad mit Herr/Frau General oder – im Sanitätsdienst – Generalarzt angesprochen.

Die Generalsdienstgrade seit dem 19. Jahrhundert (aufsteigende Reihenfolge):

Preußen bzw. Deutsches Kaiserreich

Reichswehr

  • Generalmajor
  • Generalleutnant
  • General (der Waffengattung, zum Beispiel General der Infanterie)
  • Generaloberst

Wehrmacht

Wehrmacht: Generaloberst

Siehe auch: Dienstgrade der Wehrmacht, NS-Ranggefüge

Ordnungspolizei und SS

Die Generalsränge der Ordnungspolizei entsprachen denen der Wehrmacht, es gab aber keinen Feldmarschall und es wurde der Zusatz „der Polizei“ getragen.

Bei der Allgemeinen SS entsprachen folgende Ränge den Generalen:

Für die Waffen-SS wurde der SS-Rang ab Brigadeführer mit dem militärischen Dienstgrad und dem Zusatz „der Waffen-SS“ kombiniert:

  • SS-Brigadeführer und Generalmajor der Waffen-SS
  • SS-Gruppenführer und Generalleutnant der Waffen-SS
  • SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS
  • SS-Oberstgruppenführer und Generaloberst der Waffen-SS

Nationale Volksarmee der DDR

Armeegeneral
Marschall der DDR

In der Nationalen Volksarmee (NVA) wurde der Dienstgrad des Generals (der Waffengattung) aufgegeben, stattdessen kam der Armeegeneral nach sowjetischem Vorbild hinzu und war seitdem der äquivalente Dienstgrad zum heutigen General. Mit Beschluss des Staatsrates vom 25. März 1982 wurde zudem der Dienstgrad des Marschalls der DDR geschaffen. Der Dienstgrad des Armeegenerals blieb dem Minister für Nationale Verteidigung vorbehalten. Die einzigen Armeegeneräle in der NVA waren in dieser Funktion Willi Stoph, Heinz Hoffmann und Heinz Keßler. Außerhalb der Armee trugen Erich Mielke (Minister für Staatssicherheit) und Friedrich Dickel (Minister des Inneren und Chef der Deutschen Volkspolizei) diesen Dienstgrad. Theodor Hoffmann wurde bei seiner Ernennung zum Minister für Nationale Verteidigung zum Admiral befördert, dem Äquivalent zum Generaloberst.

Die Dienstgrade in der DVP und im MfS waren denen der NVA angepasst. So galt auch hier die Reihenfolge Generalmajor- Generalleutnant- Generaloberst- Armeegeneral.

Bundeswehr

Bundeswehr: General

Die deutsche Dienstgradreihenfolge wurde mit der Aufstellung der Bundeswehr aus politischen Gründen zugunsten der Vereinheitlichung im NATO-Rahmen abgeändert.

Dienstgrad Abkürzung Abkürzung in Listen
Brigadegeneral, Generalarzt, Generalapotheker (1 Stern) BrigGen, GenArzt, GenAp BG, GA, GAP
Generalmajor, Generalstabsarzt (2 Sterne) GenMaj, GenStArzt GM, GSA
Generalleutnant, Generaloberstabsarzt (3 Sterne) GenLt, GenOStArzt GL, GOSA
General (4 Sterne) Gen nicht in der ZDv festgelegt

Der dem General entsprechende Rang bei der Deutschen Marine lautet Admiral.

Im Sanitätsdienst der Bundeswehr gibt es keinen Dienstgrad, der dem General entspricht. Ferner gibt es im Veterinärwesen keine Dienstgrade in der Dienstgradgruppe der Generale; maximal können die Veterinäre bei der Bundeswehr Oberstveterinär werden. Bei den Apothekern ist der Generalapotheker der höchste Rang.

Führungsaufgabe der Generale
  • Ein Brigadegeneral kann im deutschen Heer unter anderem eine Brigade führen. Lange Wartezeiten sind wegen der beschränkt vorhandenen Anzahl von Plan- bzw. Haushaltsstellen die Regel. Brigadegenerale sind zudem die stellvertretenden Divisionskommandeure.
  • Ein Generalmajor führt unter anderem eine Division.
  • Ein Generalleutnant führt unter anderem ein Korps. Auch sind die Inspekteure der Organisationsbereiche (Heer, Luftwaffe, Marine, Zentraler Sanitätsdienst und Streitkräftebasis) Offiziere im Rang eines Generalleutnants bzw. Vizeadmirals bzw. Generaloberstabsarztes.
  • Daneben gibt es eine Anzahl weiterer Dienstposten für Generale der vorgenannten Ränge, unter anderem im Ministerium oder in verschiedenen Kommandobehörden, Ämtern und Schulen.
  • Der Rang General bleibt in der nationalen Hierarchie dem Generalinspekteur der Bundeswehr vorbehalten. Weitere Generalsdienstposten können von Offizieren der Bundeswehr im multinationalen Bereich (NATO) wahrgenommen werden. Beispiel hierfür ist Wolf-Dieter Langheld General des Heeres der Bundeswehr und seit September 2010 Befehlshaber des Allied Joint Force Command in Brunssum.

Die Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) regelt die Ernennung zum Brigadegeneral und die eventuell folgenden Beförderungen bis hin zum General nur allgemein.

§ 5 (4) SLV: Eine Beförderung ist nicht zulässig vor Ablauf eines Jahres seit der Einstellung oder der letzten Beförderung [...], soweit in dieser Verordnung keine andere Frist bestimmt ist, es sei denn, daß der bisherige Dienstgrad nicht regelmäßig durchlaufen zu werden brauchte.

Eine Beförderung zum Oberst ist im Allgemeinen erst nach 15 Jahren als Offizier möglich (§ 25 (3) SLV). Nimmt man an, die Laufbahn würde mit 17 Jahren und mit Fachhochschulreife als Offiziersanwärter begonnen, die Ernennung zum Leutnant erfolge mit 20 Jahren und mit 35 Jahren Oberst, so ist das niedrigstmögliche Alter zur Ernennung zum Brigadegeneral 36 Jahre. Tatsächlich wird man in der Regel aber deutlich später befördert. Ebenso kommt dieses theoretisch denkbare „Durchmarschieren“ mit Eintritt in die Bundeswehr mit 17 Jahren und FH-Reife bis zur Ernennung zum Oberst mit 35 Jahren in der Praxis auch nur selten bis gar nicht vor.

Die Bezeichnungen General der Infanterie, General der Fernmeldetruppen, General Flugsicherung sind in der Bundeswehr im Gegensatz zu den früheren Armeen allerdings kein Dienstgrad mehr, sondern eine Dienststellung. So ist etwa der General der Heeresflugabwehrtruppe ein Oberst.

Als erste Frau in der deutschen Militärgeschichte wurde Dr. Verena von Weymarn 1994 zum Generalarzt befördert. Ihr folgte 2006 als zweite Frau Generalarzt Dr. Erika Franke. Sie ist zugleich der erste Bundeswehrgeneral aus den neuen Bundesländern.

Generalsdienstgrade erhalten gemäß Bundesbesoldungsordnung (BBesO) Grundgehälter der Besoldungsgruppen B6 als Brigadegeneral, B7 als Generalmajor, B9 als Generalleutnant und B10 als General. Als Generalinspekteur erhält er zusätzlich eine Amtszulage. Seit 1. Juli 2009 belaufen sich diese Grundgehälter in B6 auf 7.885,00€, in B7 auf 8.291,00€, in B9 auf 9.243,00€ und in B10 auf 10.880,00€. Die Amtszulage des Generalinspekteurs beträgt 398,38€.

Siehe auch: Liste der Generale und Admirale der Bundeswehr, Spitzengliederung der Bundeswehr

Österreich

Österreich-Ungarn

k.u.k. Generaloberst

In der K.u.k. Armee von Österreich-Ungarn gab es bis zum Ende des Ersten Weltkrieges folgende Generalsränge:

  1. Feldmarschall (FM)
  2. Generaloberst - erst seit 1915
  3. Feldzeugmeister (FZM), General der Kavallerie (GdK), - seit 1908 auch: General der Infanterie (GdI)
  4. Feldmarschalleutnant (FML)
  5. Generalmajor
  • Der Rang Feldzeugmeister wurde den aus der Infanterie und der Artillerie hervorgegangenen Generälen verliehen.
  • Die aus der Kavallerie hervorgegangenen Offiziere hießen General der Kavallerie.
  • Seit 1908 erhielten Infanterieoffiziere den Titel General der Infanterie, die Bezeichnung Feldzeugmeister blieb seither Artillerieangehörigen vorbehalten.
  • Der Titel „Generalmajor“ ersetzte im ersten Viertel des 19. Jahrhunderts die Bezeichnung „Generalwachtmeister“, früher auch „Generalfeldwachmeister“. Dies entsprach dem Ersatz des Titels „Oberstwachtmeister“ durch „Major“. Dadurch wurde die alte Reihenfolge
Hauptmann-Leutnant-Wachtmeister
Oberst-Oberstleutnant-Oberstwachtmeister
General (Feldmarschall)-General(Feldmarschall)leutnant-Generalwachtmeister

beseitigt, wodurch das Paradoxon entstand, dass der Generalleutnant höher ist als der Generalmajor.

Erste Republik

In der kurzlebigen „Volkswehr“ der Ersten Republik war der Oberbefehlshaber der noch in der Monarchie zum Feldmarschallleutnant beförderte Adolf von Boog, die übrigen Befehlshaber erhielten den Titel „Oberstbrigadier“. Im ersten Bundesheer gab es zunächst nur die Titel „General“ und „Generalmajor“. Später wurde bei den Generälen die Differenzierung „.. der Infanterie“ und „.. der Artillerie“ vorgenommen. Seit 1933 gab es dann auch wieder den „Feldmarschallleutnant“.

Zweite Republik

Österreich: General

Im Bundesheer der Zweiten Republik wurde nach 1955 zunächst der Titel „Generalmajor“ und dann der „General“ eingeführt. Später kam der „Brigadier“ dazu. An Waffengattungsbezeichnungen bei den Generälen gab es schließlich solche „..der Infanterie“, „.. der Artillerie“, "..der Panzertruppe“ und "..der Fliegertruppe".

Am 1. Juli 1980 erfolgte folgende Neuordnung der Ränge:

  1. General - (ohne Zusatz)
  2. Korpskommandant
  3. Divisionär
  4. Brigadier

Dabei war nur der General ein Amtstitel für Offiziere der IX. Dienstklasse, die anderen Ränge waren „Verwendungsbezeichnungen“ im Rahmen der VIII. Dienstklasse.

Österreich hat Ende 2002 seine Generalsstruktur erneut verändert und dem europäischen/NATO-System angepasst:

vor 2002 nach 2002
Brigadier Brigadier
Divisionär Generalmajor
Korpskommandant Generalleutnant
General General

Bis zu seiner Pensionierung am 30. November 2007 war General Roland Ertl als Chef des Generalstabes in Österreich der ranghöchste Offizier. Vom 31. Januar 2008 bis zu seiner Abberufung am 24. Januar 2011 hatte General Edmund Entacher diese Funktion inne.

Außerdem wird die Verwendungsbezeichnung General für Leitende Beamte (E1) der Exekutive in Österreich, dazu gehören Bundespolizei und Justizwache, verwendet. Da es sich bei den genannten Wachkörpern um zivile Körperschaften handelt, die lediglich nach militärischem Muster organisiert sind, handelt es sich jedoch nicht um „Polizeioffiziere“, sondern sie führen lediglich Offiziersränge als Verwendungsbezeichnung. Im Übrigen ist ein direkter Vergleich mit den Dienstgraden des Bundesheeres nicht möglich, da in der Bundespolizei Aufgaben, die im militärischen Bereich einem niedrig-rangigen Offizier zukommen, von hochrangigen dienstführenden Beamten (E 2a), also Angehörigen der mittleren Laufbahnebene, wahrzunehmen sind.


Schweiz

Schulterstück des Generals der Schweizer Armee
Käppi des Generals: Lorbeerkranz mit einem schmalen und einem breitem Streifen

In der Schweiz wird nur bei einer Kriegsmobilmachung ein General als Oberbefehlshaber der Armee eingesetzt. Dieser wird von der Bundesversammlung gewählt und bleibt auch nach der Wahl dem Bundesrat unterstellt.[1] Im Frieden befehligt der Chef der Armee (CdA) die Truppen.

Aus Gleichstellungsgründen wird dem leitenden Offizier des schweizerischen Detachements an der Waffenstillstandslinie in Panmunjeom, Korea ehrenhalber der Dienstgrad Generalmajor zuerkannt.

Bekannte Schweizer Generäle waren:

Der momentan höchste Schweizer Offizier ist der Chef der Armee, Korpskommandant André Blattmann.

In Anlehnung an andere Armeen wird auch bei der Schweizer Armee zuweilen von Generälen gesprochen:

Frankreich

Frankreich

Frankreich kennt im Vergleich zum General den „Général d’Armée“ und für die Luftwaffe den „Général d'armée aérienne“.

Dieser steht über dem Generalleutnant als „Général de corps d'armée“ (Luftwaffe: „de corps aérien“) und dieser über dem „Général de division“ (Luftwaffe: „de division aérienne“), welcher über dem „Général de brigade“ (Luftwaffe: „de brigade aérienne“) steht.

Der General ist Chef der Armee. Vergleichbar im Rang sind der Großkanzler der Ehrenlegion, der Chef oder der Inspekteur des Heeres oder der Generaldirektor der Gendarmerie sowie die entsprechenden Offiziere der Luftwaffe.

Osttimor

In den Verteidigungskräften Osttimors ist derzeit der Major-general (Generalmajor) der höchste Rang. Ihn bekleidet seit 2009 der militärische Oberbefehlshaber Taur Matan Ruak, der davor Brigadeiro (Brigadegeneral) war.

Ungarn

In der ungarischen Armee bestand der Dienstgrad „Feldmarschallleutnant“ bis 1921 fort. Es gab folgende Generalsränge:

Deutsche Bezeichnung Ungarische Bezeichnung
Generalmajor Vezérőrnagy
Feldmarschallleutnant Altábornagy
General der Infanterie Gyalogsági Tábornok
Generaloberst (seit 1915) Vezérezredes
Feldmarschall Tábornagy

USA

USA

Die US Army, die US Air Force und das United States Marine Corps kennen den Rang eines Generals. In der Hierarchie steht dieser über dem Lieutenant General. Die US-Soldstufe ist O-10, der NATO-Rangcode jedoch OF-9.

Der Dienstgrad des Generals ist mit bestimmten Dienststellungen verbunden, so sind bspw. der Vorsitzende und die Mitglieder der Joint Chiefs of Staff Generale bzw. Admirale. Operativ kann der General auch eine Armee oder den Oberbefehl über ein regionales Einsatzgebiet führen.

Darüber hinaus haben die USA den Rang eines Generals of the Army, der informell auch als Fünf-Sterne-Generals bezeichnet wird (siehe dort).

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: General – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Schweizerisches Militärgesetz Art. 86

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Synonyme:

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