- Generaloberarzt
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Der Generaloberarzt war im deutschen Heer der Kaiserzeit der Leiter des Sanitätswesens im Bereich einer Division und hatte den Rang eines Oberstleutnants. Er entspricht dem Oberfeldarzt der Reichswehr und der Bundeswehr.
War der Generaloberarzt bis 1898 nur während des Kriegsfalles vorgesehen, so war er danach auch für das stehende Heer zuständig. Er unterstand dem Divisionskommandeur und dem Korpsarzt.
Neben den Divisionsärzten waren noch je ein Generaloberarzt bei den Medizinalabteilungen des Preußischen Kriegsministeriums und beim Reichsmarineamt etatmäßig eingestellt.
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