Georg von Borries

Georg von Borries

Georg Hermann Julius Bodo Friedrich von Borries (* 9. März 1857 in Herford; † 19. Dezember 1922 in Bad Oeynhausen) war ein deutscher Rittergutsbesitzer und Regierungsbeamter.

Von 1909 bis 1917 war Georg von Borries Regierungspräsident des preußischen Regierungsbezirks Minden in Westfalen.

Leben

Georg von Borries wurde 1857 als Sohn einer ursprünglich aus Minden stammenden Familie des Reichsadels in Herford geboren. Die Familie von Borries gehörte im 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts zu den politisch einflussreichsten Familien in Westfalen; sie brachte zahlreiche hohe preußische Regierungsbeamte und Abgeordnete hervor.

Georg von Borries legte 1875 am Gymnasium in Herford das Zeugnis der Reife ab und war 1876 bis 1877 als Freiwilliger Soldat des 2. Garde-Ulanen-Regiments und Seconde-Leutnant der Reserve des Regiments.

Danach studierte er in Heidelberg und Berlin Rechtswissenschaften, 1878 legte er die Prüfung zum Gerichts-Referendar ab und wurde im November 1878 in Göttingen zum Doktor iuris utriusque (beider Rechte) promoviert. Im Jahr 1883 legte er auch die Prüfung zum Regierungs-Assessor ab. Von 1878 bis 1881 war er an verschiedenen Gerichten tätig und von 1881 bis 1883 bei der Regierung in Oppeln. In den Jahren von 1883 und 1884 war er an verschiedenen Landdrosteien und Ämtern tätig und wurde im Jahr 1885 Landrat im Kreis Norden. Nach dem Tod seines Bruders Rudolf von Borries im Jahr 1890, der Landrat des Kreises Herford war, erbat der dortige Kreistag im Jahr 1891 die Ernennung von Georg von Borries zum Landrat. Am 23. Februar 1891 wurde Georg von Borries als Landrat nach Herford versetzt, in diesem Amt verblieb er bis zum Jahr 1902. Am 14. Dezember 1902 wurde Georg von Borries zum Polizeipräsidenten von Berlin ernannt, dieses Amt übte er bis zu seiner Versetzung als Regierungspräsident nach Magdeburg im Jahr 1908 aus. Am 27. Oktober 1909 erfolgte die Versetzung von Georg von Borries als Regierungspräsident in den Regierungsbezirk Minden. Bis zum Eintritt in den Ruhestand im Jahr 1917 blieb er Regierungspräsident in seiner Heimatregion.

Georg von Borries war evangelisch und verheiratet.

Sein Großvater Philipp von Borries, sein Vater Georg von Borries, sein Bruder Rudolf von Borries als Vorgänger und sein enger Verwandter Franz von Borries als Nachfolger waren von 1832 bis 1933 in direkter Folge für über einhundert Jahre Landräte des Kreises Herford.

Auszeichnungen

Georg von Borries war Träger des Roten Adlerordens II. Klasse mit Eichenlaub, des preußischen Kronenordens II. Klasse mit Stern und der Landwehrdienstauszeichnung II. Kasse. Er war Rechtsritter des Johanniterordens und führte den Titel Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat I. Klasse.

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