- Gerichtsbaum
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Ein Gerichtsbaum bezeichnet einen Baum, unter dem regelmäßig Gericht gehalten wurde. In der Regel handelte es sich um sehr alte und markante Bäume, die oft bereits in vorchristlicher Zeit eine mythologische bzw. mystische Funktion hatten (vgl. Irminsul). Übliche Baumarten waren Eichen, oft Femeichen genannt (vgl. Femgericht), und Linden (sogenannte Gerichtslinden oder „Blutlinden“), in Süddeutschland war auch der Birnbaum als Gerichtsbaum verbreitet, in Gebirgsgegenden wie der Steiermark die Weißtanne. Seltener waren Gerichtsbäume anderer Baumarten, die dafür zum Teil jedoch sehr bekannt waren, z. B. in Rüdesheim am Rhein ein Walnussbaum.
Kategorien:- Prozessrechtsgeschichte
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