Gesamtrechtsnachfolge

Gesamtrechtsnachfolge

Als Rechtsnachfolge bezeichnet man den Übergang von bestehenden Rechten und Pflichten einer Person auf eine andere („Rechtsnachfolger“). Die Rechtsnachfolge kann auf vertraglicher Vereinbarung beruhen oder gesetzlich vorgeschrieben sein.

Es gibt zwei unterschiedliche Ausprägungen der Rechtsnachfolge:

  • Einzelrechtsnachfolge oder Singularsukzession: die Rechtsnachfolge hinsichtlich eines bestimmten einzelnen Gegenstandes oder Rechtes. Bei der Übertragung von Vermögenswerten müssen daher für jede Sache, jedes Recht und jede Verpflichtung jeweils eigene Voraussetzungen erfüllt sein.
Beispiel: Der Käufer eines vermieteten Hauses tritt von Gesetzes wegen in den Mietvertrag ein. Er ist der neue Vermieter. Die Regelungen des alten Mietvertrages gelten jetzt für ihn. Der Käufer ist nur Nachfolger in Bezug auf das eine Rechtsverhältnis aus dem Mietvertrag
  • Gesamtrechtsnachfolge oder Universalsukzession: Der Rechtsnachfolger tritt in alle Rechte und Pflichten seines Vorgängers ein.
Beispiel: Der Erbe ist der Nachfolger des Erblassers. Sämtliche Rechtsverhältnisse (bis auf die höchstpersönlichen wie zB. Arbeitsverhältnis oder Ehe) gehen auf den Erben über.
Ausnahmen der Universalsukzession sind Gesellschafteranteile an einer Personengesellschaft (siehe Fortsetzungsklausel), und das Eintrittsrecht bei Tod des Mieters nach § 563 II 4 BGB.
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

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  • Gesamtrechtsnachfolge — Gesamtrechtsnachfolge,   Universalsukzession, Übergang des Vermögens einschließlich der damit verbundenen Rechte und Verpflichtungen einer Person oder einer Gesellschaft als Ganzes auf den Gesamtrechtsnachfolger. So geht insbesondere bei dem Tod… …   Universal-Lexikon

  • Gesamtrechtsnachfolge — ⇡ Rechtsnachfolge in ein Vermögensganzes, z.B. im Erbrecht (§ 1922 BGB). G. führt im Steuerrecht zum Übergang der Forderungen und Schulden aus dem Steuerschuldverhältnis des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger, z.B. bei Erbfolge,… …   Lexikon der Economics

  • Gesamtnachfolge — ⇡ Gesamtrechtsnachfolge …   Lexikon der Economics

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  • Spaltung — Trennung; Teilung; Aufspaltung; Aufsplittung * * * Spạl|tung 〈f. 20〉 1. das Spalten, Teilung, Trennung 2. 〈fig.〉 Entzweiung ● Spaltung der Atome * * * Spạl|tung: in der Chemie viel benutztes Syn. für die – im Ggs. zum spontanen ↑ Zerfall –… …   Universal-Lexikon

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  • Damnationslegat — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das Vermächtnis (auch Legat, von lat. legatum) ist im deutschen, österreichischen und schweizerischen Erbrecht die… …   Deutsch Wikipedia

  • Fusionsrichtlinie — Basisdaten Kurztitel: Fusionsrichtlinie Voller Titel: Richtlinie des Rates über das gemeinsame Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, Einbringungen von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen, die Gesellschaften verschiedener… …   Deutsch Wikipedia

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