- Gesamtstauraum
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Der Gesamtstauraum ist das Volumen des gestauten Wassers in einer Talsperre beim Höchsten Stauziel. Er geht über den Stauraum bei Vollstau (bis zum Niveau der Überlaufschwelle) hinaus und umfasst zusätzlich noch die Wassermengen, die zusätzlich beim Bemessungshochwasserzufluss in der Talsperre gehalten werden. Die Talsperre erreicht dann das "Höchste Stauziel" und läuft an der Hochwasserentlastung (HWE) um ein bestimmtes Maß über. Der Gesamtstauraum umfasst also außer dem Stauinhalt bis zur Überlaufschwelle noch den zusätzlichen Stauraum, der durch das Maß der Überlaufhöhe über der Überlaufschwelle in Anspruch genommen wird. Dieser zusätzliche Stauraum wird auch unbeherrschbarer Hochwasserschutzraum genannt, da eine Steuerung hier nicht erfolgt. Die durch den unbeherrschbaren Hochwasserschutzraum erzeugte Dämpfung und Verzögerung des Hochwassers wird Retention genannt.
Der Bemessungswasserzufluss ist der größte Zu- bzw. Abfluss, für den eine Talsperre ausgelegt wird. In der Regel wird ein Hochwasser angesetzt, welches rechnerisch nur einmal in 1.000 - 10.000 Jahren auftritt. Da über solch seltene Hochwässer kaum Messwerte vorliegen, wird dieses mittels hydrologischer Wahrscheinlichkeitsrechnung auf Grundlage der über einige Jahrzehnte lang gemessenen Hochwässer rechnerisch ermittelt. Demzufolge sind auch der Wasserstand, nämlich das Höchste Stauziel, das dabei erreicht wird, und auch der Gesamtstauraum nur theoretische Größen, die von den gemachten Berechnungs-Annahmen abhängen.
Die Hochwasserentlastung (Überlauf) muss für diesen Abfluss so bemessen sein, dass sie ihn schadlos abführen kann. Dabei muss die Bauwerksoberkante des Absperrbauwerks (Staudamm, Staumauer) so hoch liegen, dass auch bei Inanspruchnahme des Gesamtstauraums noch genügend Freibord vorhanden ist. Auch der Wellenauflauf muss hierbei in der Regel berücksichtigt werden.
Bei Talsperren in Deutschland ist der Gesamtstauraum mitentscheidend über die Klassifizierung nach DIN 19700 in Talsperrenklasse 1 oder 2. Das andere Kriterium ist die Höhe des Absperrbauwerks über der Gründungssohle.
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